- Wahrscheinlich ist ein Impfschaden nicht, doch nach der Corona-Schutzimpfung haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz, wenn die Impfung schwere Folgen hat: Krankengeld, medizinische Versorgung, vielleicht sogar eine Rente.
- Betriebsinhaber sollten sich aber nicht alleine darauf verlassen, sondern in den Bedingungen ihrer Versicherungen überprüfen, ob die Folgen eines Impfschadens gedeckt sind. Falls nicht, sollten sie eine schriftliche Deckungszusage von der Versicherungsgesellschaft einholen.
- Wichtig: Gehen Sie frühzeitig zum Arzt, sonst wird der Nachweis eines Impfschadens schwer.
Ingrid Claas ist keine Impfgegnerin – im Gegenteil, die Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht aus Wiesbaden will die Menschen zur Corona-Schutzimpfung ermutigen. „Ich will nicht Angst schüren, sondern Ängste nehmen“, betont Claas. Dazu gehört für die Juristin auch die Aufklärung über mögliche Impfschäden und wie Betroffene in solchen „sehr seltenen Fällen“ abgesichert sind. Die gute Nachricht: Es gibt Entschädigung. Die schlechte Nachricht: Es kann dauern, wenn nicht eine Soforthilfe greift.
Was ist ein Impfschaden?
Als Impfschaden definiert Paragraf 2 Nr. 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG) „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung durch die Schutzimpfung“. Anders ausgedrückt: „Gemeint ist, dass Sie dauerhaft schwer erkranken und vielleicht auch nicht mehr arbeiten können“, sagt Claas.
Wie wahrscheinlich ist ein Impfschaden?
Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Impfschadens ist überschaubar. So finden sich im Nationalen Impfplan 2012 Zahlen für die Jahre 2005 bis 2009: Demnach wurden in diesem Zeitraum pro Jahr durchschnittlich 207 Anträge auf Anerkennung von Impfschäden gestellt und 34 Anträge anerkannt. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum wurden laut Impfplan alleine von Kassenärzten 45 Millionen Impfdosen verimpft.
Wie bin ich im Falle eines Impfschadens abgesichert?
„Für Impfschäden durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts und das Bundesversorgungsgesetz“, berichtet Claas. Das sei in Paragraf 60 IfSG geregelt. „Bei Arbeitsunfähigkeit sieht das Gesetz die Zahlung von Versorgungskrankengeld vor, kostenfreie medizinische Behandlungen und Kuren.“ Bei einem erheblichen Dauerschaden bestehe auch Anspruch auf eine Rente, berichtet Claas.
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