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Vaccination against the new Corona Virus SARS-CoV-2: A glass container with 10 doses of vaccination and a syringe behind it. The word vaccination in English, Spanish, French and German on the label. Copy space.

Inhaltsverzeichnis

Corona

Wer zahlt bei einem Impfschaden nach der Corona-Impfung?

Impfschäden sind selten – können aber gravierend sein. Umso wichtiger ist für Betriebsinhaber im Handwerk, wie sie in einem solchen Fall abgesichert sind, zum Beispiel bei einer Corona-Schutzimpfung.

  • Wahrscheinlich ist ein Impfschaden nicht, doch nach der Corona-Schutzimpfung haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz, wenn die Impfung schwere Folgen hat: Krankengeld, medizinische Versorgung, vielleicht sogar eine Rente.
  • Betriebsinhaber sollten sich aber nicht alleine darauf verlassen, sondern in den Bedingungen ihrer Versicherungen überprüfen, ob die Folgen eines Impfschadens gedeckt sind. Falls nicht, sollten sie eine schriftliche Deckungszusage von der Versicherungsgesellschaft einholen.
  • Wichtig: Gehen Sie frühzeitig zum Arzt, sonst wird der Nachweis eines Impfschadens schwer.

Ingrid Claas ist keine Impfgegnerin – im Gegenteil, die Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht aus Wiesbaden will die Menschen zur Corona-Schutzimpfung ermutigen. „Ich will nicht Angst schüren, sondern Ängste nehmen“, betont Claas. Dazu gehört für die Juristin auch die Aufklärung über mögliche Impfschäden und wie Betroffene in solchen „sehr seltenen Fällen“ abgesichert sind. Die gute Nachricht: Es gibt Entschädigung. Die schlechte Nachricht: Es kann dauern, wenn nicht eine Soforthilfe greift.

Was ist ein Impfschaden?

Als Impfschaden definiert Paragraf 2 Nr. 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG) „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung durch die Schutzimpfung“. Anders ausgedrückt: „Gemeint ist, dass Sie dauerhaft schwer erkranken und vielleicht auch nicht mehr arbeiten können“, sagt Claas.

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Wie wahrscheinlich ist ein Impfschaden?

Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Impfschadens ist überschaubar. So finden sich im Nationalen Impfplan 2012 Zahlen für die Jahre 2005 bis 2009: Demnach wurden in diesem Zeitraum pro Jahr durchschnittlich 207 Anträge auf Anerkennung von Impfschäden gestellt und 34 Anträge anerkannt. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum wurden laut Impfplan alleine von Kassenärzten 45 Millionen Impfdosen verimpft.

Wie bin ich im Falle eines Impfschadens abgesichert?

„Für Impfschäden durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts und das Bundesversorgungsgesetz“, berichtet Claas. Das sei in Paragraf 60 IfSG geregelt. „Bei Arbeitsunfähigkeit sieht das Gesetz die Zahlung von Versorgungskrankengeld vor, kostenfreie medizinische Behandlungen und Kuren.“ Bei einem erheblichen Dauerschaden bestehe auch Anspruch auf eine Rente, berichtet Claas.

Wer zahlt, wenn ein Betriebsinhaber langfristig ausfällt?

Hier müsse unterschieden werden, was genau passiert ist, betont Claas. Hat der Arzt einen Fehler gemacht, greife seine Arzthaftpflichtversicherung. Liegt es am Medikament, gebe es eine EU-Regelung für Patientenansprüche. Das betreffe Berufsunfähigkeit, Hilfe im Haushalt, Schadensersatz und Schmerzensgeld als Herstellerhaftung. Für Notzulassungen, die bei der Corona-Schutzimpfung gerade nicht vorgesehen sind, hafte der Staat. Wie genau sei noch offen.

Grundsätzlich rät die Juristin Betriebsinhabern dazu, sich selbst und den Betrieb durch entsprechende Versicherungspolicen für den Fall einer schweren Erkrankung abzusichern. „Das ist immer sinnvoll, nicht nur für den eher unwahrscheinlichen Fall eines Impfschadens “, betont Claas, „sondern zum eigenen Schutz und zur Absicherung der Familie."

Dazu gehöre es, die Versicherungsbedingungen bestehender Versicherungen zu überprüfen, ob die Folgen des Impfschadens gedeckt sind. Falls nicht, sollte eine schriftliche Deckungszusage von der Versicherungsgesellschaft eingeholt werden, rät Fachanwältin Claas. Das gelte für alle Versicherungen.

Wann wird ein Impfschaden anerkannt?

Nach aktueller Rechtsprechung müssen für die Anerkennung eines Imfpschadens drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Auslöser muss eine Schutzimpfung sein.
  2. Die Schutzimpfung muss zu einer gesundheitlichen Schädigung führen.
  3. Die gesundheitliche Schädigung muss zu einem dauerhaften gesundheitlichen Folgeschaden führen.

„Das sind die drei Voraussetzungen, die ein Sozialgericht im Streitfall prüfen würde“, berichtet Ingrid Claas. Daher sei es sehr wichtig, dass Betroffene sofort zum Arzt gehen, falls sie Impffolgen bemerken, die länger anhalten als die zu erwartenden kurzfristigen Nebenwirkungen und deutlich über diese hinausgehen. „Es ist immer ein Problem, wenn die Geschädigten nicht oder zu spät zum Arzt gehen. Dann lässt sich kaum noch nachweisen, dass die Impfung der Auslöser war.“

Zudem rät sie Betroffenen, alle Veränderungen und Probleme nach der Impfung immer sofort zu notieren. „Das ersetzt nicht den Arztbesuch, kann aber später bei der Beweisführung hilfreich sein.“

Wer entscheidet, ob es sich um einen Impfschaden handelt?

Die Anerkennung eines Impfschadens müssen Betroffene bei der in ihrem Bundesland zuständigen Landesbehörde stellen. Das Amt prüfe den Fall, werte Arztberichte aus, erstelle vielleicht auch selbst ein Gutachten und gebe schließlich eine Stellungnahme ab, berichtet Claas.

Lehnt das Amt eine Entschädigung ab, könne der Betroffene Widerspruch einlegen und notfalls vor dem Sozialgericht klagen.

Wie lange dauert es bei einem Schaden, bis ich Geld bekomme?

„Im Sozialrecht dauert immer alles unendlich lange“, berichtet die Juristin. „Beim Krankengeld wird es wohl schneller gehen. Wann ein Dauerschaden und ein Rentenanspruch vorliegen, kann im Moment noch niemand beantworten.“ Dazu fehlten bisher Erfahrungen mit Corona-Schutzimpfungen.

Darf ich von meinen Mitarbeitern verlangen, dass sie sich gegen Corona impfen lassen?

Arbeitgeber im Handwerk können von ihren Mitarbeitern nicht verlangen, dass sie sich gegen Corona impfen lassen. „Die Impfung ist freiwillig, das ist eine politische Entscheidung“, betont die Anwältin.

Ebenso wenig dürften Arbeitgeber einen Impfnachweis von Mitarbeitern verlangen.

Anders sehe das bei Kunden aus: Jeder Mensch kann individuell entscheiden, ob er sich mit Menschen umgeben will, die nicht geimpft sind und damit ein erhöhtes Ansteckungsrisiko bieten. Das gilt auch für Handwerker und Kunden.

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