Kinder sind gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig, indirekt auch gegenüber den Schwiegereltern. Wird ein Elternteil pflegebedürftig, dann kann das teuer werden. Denn die Zahlungen der Pflegekasse decken die Ausgaben nicht.
Je nach Pflegestufe kann die Deckungslücke laut Finanztest zwischen 500 und 2200 Euro monatlich liegen. Es kann aber auch wesentlich mehr sein, zum Beispiel wenn die Eltern eine etwas luxuriösere Unterkunft beziehen.
Eine Menge Geld - vor allem wenn man als selbstständiger Handwerker nie weiß, ob der Betrieb genug abwirft, wenn es mal bei den eigenen Eltern so weit ist.
Die Kosten übernimmt zwar zunächst das Sozialamt, doch das möchte das Geld von den Kindern zurück.
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So rechnet das Sozialamt beim Elternunterhalt
Erstatten müssen Sie dem Sozialamt die Kosten für die Eltern nur, wenn Sie über ausreichend Einkommen und Vermögen verfügen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wie viel Geld bleibt mir?
"Kindern steht ein Selbstbehalt von 1500 Euro zu", berichtet Rechtsanwalt Ronald Richter aus Hamburg. Bestimmte Ausgaben gehen extra, etwa der Unterhalt für eigene Kinder, eine teurere Wohnung, Hypothekendarlehen, Ratenkredite, Versicherungen, private Altersvorsorge, ein Auto und als Selbstständiger auch Kranken- und Pflegeversicherung.
Von dem, was nach Abzug dieser Ausgaben und dem Selbstbehalt noch vom Netto übrig bleibt, könne das Sozialamt 50 Prozent für den Elternunterhalt beanspruchen, berichtet der Experte für Pflegerecht. Gibt es einen Ehepartner, dann wirkt sich das auf die Unterhaltspflicht aus: Einerseits hat der Partner Anspruch auf einen Selbstbehalt (1200 Euro) und bestimmte Ausgaben vom Familieneinkommen.
Dadurch sinkt die freie Spitze für den Elternunterhalt. Hat der Partner aber selbst ein Einkommen, dann erhöht sich damit die Zahlungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes, da für den Ehepartner dann kein Unterhalt in Höhe des Selbstbehalts abgezogen wird.
Wer genauer wissen will, wie hoch die Unterhaltspflicht, findet hier eine Excel-Tabelle für eine Überschlagsrechnung.
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Eingreifen, wenn sich das Sozialamt verrechnet!
Bei Selbstständigen schaut sich das Sozialamt die Bilanzen oder die Gewinn-und-Verlust-Rechnung der letzten drei Jahre an, berichtet Richter, der auch Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein ist. "Da passiert der häufigste Fehler: Die addieren die Gewinne der drei Jahre, bilden den Durchschnitt und halten das für das jährliche Netto-Einkommen", sagt Richter. Darum sei es wichtig, von Anfang an als Unternehmer Vorsorge-Aufwendungen wie Altersvorsorge (gilt nicht für nicht rückgedeckte Pensionszusagen), Krankenversicherung und Pflege mit anzugeben. Ebenso wichtig: Läuft der Betrieb nach drei guten Jahren gerade nicht so gut, dann muss das berücksichtigt werden. "Dann sollte man seine aktuelle BWA vorlegen und klar sagen, dass man im Moment nicht leistungsfähig ist."
Was ist mit meinem privaten Vermögen?
Auch hier sei das Sozialamt relativ großzügig: Ein Eigenheim werde nicht angefasst. Auch bei Geldvermögen gebe es kaum Probleme, wenn man klar sagen kann, wofür das Geld gespart wird. "150.000 bis 200.000 Euro sind geschützt, wenn sie der Altersvorsorge dienen."
Wer als Unternehmer außerdem noch Rücklagen für eine geplante betriebliche Investition auf der hohen Kante hat, der müsse auch die nicht angreifen.
Unter dem Strich haben unterhaltspflichtige Kinder eine Menge Spielraum, betont Ronald Richter: "Die Einkommensklasse bis in den knapp sechstelligen Bereich netto kann man in der Regel aus der Unterhaltsverpflichtung herausbekommen, wenn zum Beispiel Kinder da sind, die studieren."
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Was wird aus dem Haus der Eltern?
Bevor Kinder für den Elternunterhalt aufkommen, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein, berichtet Rechtsanwalt Ronald Richter aus Hamburg:
Wann müssen Kinder für Ihre Eltern zahlen?
Können die Eltern die verbleibenden Pflegekosten nach Zahlung der Pflegekasse nicht aus Rente, Vermögen oder anderen Einnahmequellen decken, sind die Kinder zur Zahlung verpflichtet.
Müssen die Eltern auch ihr Haus einsetzen?
Verkaufen müssen Eltern das eigene Heim für die Pflege in der Regel nicht, solange noch einer von beiden darin wohnt. "Der Sozialträger wird dann eine Gruppensicherungsgrundschuld auf die Immobilie eintragen lassen und versuchen, sie später durchzusetzen", sagt Richter.
Was passiert, wenn meine Eltern mir ihr Haus schenken?
Das kommt darauf an, wann die Schenkung erfolgt: Grundsätzlich könne der Sozialträger verlangen, dass Schenkungen rückgängig gemacht werden. Nur wenn zwischen Schenkung und Eintritt der Sozialhilfebedürftigkeit zehn Jahre vergangen sind, sei das Geschenk nicht mehr rückgängig zu machen.
Zahlen meine Geschwister auch?
Dabei geht es nach der Leistungsfähigkeit, erläutert Richter. Alle Kinder werden vom Sozialamt angeschrieben und müssen ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. "Dann werden die Lasten nach Leistungsfähigkeit verteilt."
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Muss ich für meine Schwiegereltern zahlen?
Entgegen weitverbreiteter Ansicht gibt es die sogenannte Schwiegersohnhaftung nur in Extremfällen, merkt Richter an: Unterhaltspflichtig ist nur das Kind aus seinem eigenen Einkommen. Mit einer Ausnahme: Verdient der Ehegatte nichts, so ist er doch am Familieneinkommen beteiligt und daher unterhaltsberechtigt. Allerdings wird ein Unterhalt in der Ehe nicht in bar oder "Geld“, sondern in der Bezahlung der anstehenden Kosten für Miete, Telefon, Kleidung und Freizeit geleistet. Daneben aber besteht Anspruch auf ein bares "Taschengeld". Nach der Rechtsprechung ca. fünf Prozent des Familieneinkommens. Daraus wird nach Abzug des Selbstbehalts der Unterhalt für die Eltern gezahlt.
(jw)