Ehegatten müssen sich auf Seite eins der Einkommensteuererklärung entscheiden, ob sie getrennt oder zusammen veranlagt werden möchten. 99 Prozent der Ehepaare setzen ihr Kreuzchen für der Zusammenveranlagung. Bei dieser klassischen Variante werden die Einkünfte der beiden zusammengerechnet und nach der so genannten Splittingtabelle günstig besteuert.
Gerade wenn ein Partner jedoch selbständig und der andere angestellt ist, kann die getrennte Veranlagung eine enorme Steuerersparnis bringen. Der Grund: Für die Sonderausgaben kann jeder Ehegatte je nach Betätigung - in diesem Fall selbständig und angestellt - unterschiedliche Höchstbeträge geltend machen. Tipp: Wer ein Steuerprogramm hat, sollte also unbedingt eine Vergleichrechnung anstellen. Andernfalls sollte man seinen Steuerberater bitten, die günstigere Variante auszurechnen.