Auf einen Blick
- Whatsapp untersagt die gewerbliche Nutzung, wenn keine ausdrückliche Genehmigung vorliegt, ahndet Verstöße allerdings nicht konsequent.
- Auch werbliche Newsletter duldet der Dienst im Interesse der Kundenbindung.
- Beachten sollten Betriebe jedoch deutsches Recht bei gewerblicher Nutzung: Dann gehört Whatsapp in die Datenschutzerklärung der Website, braucht ein verkürztes Impressum im Status – und Kundenkontakte nie ohne deren Einwilligung.
Rechtelabyrinth Whatsapp: Wer sich die AGB der Facebooktochter einmal durchliest, wird feststellen, dass die Nutzungsbedingungen, die kommerzielle Nutzung des Messengers verbieten. Die Dienste seien nur für eine private Nutzung bestimmt. Gleichzeitig erlaubt Whatsapp kommerzielle Nutzung in den Datenschutzrichtlinien. Was bedeutet das für Unternehmen?
Konsequenzen für gewerbliche Nutzung? Nur bedingt!
Rechtsanwalt David Oberbeck hat sich mit seiner Kanzlei auf Datenschutz- und IT-Recht spezialisiert und sich für uns mit dem Thema auseinandergesetzt. Den Unternehmen, die auf Nummer sicher gehen wollen, rät Oberbeck dazu, sich eine offizielle Erlaubnis einzuholen. Denn eine gewerbliche Nutzung des Messengers kann theoretisch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Allerdings schätzt der Rechtsanwalt das Risiko als gering ein, da „das Unternehmen aus den USA kommt und nicht alles, was in den AGB steht, kann auf deutsches Recht umgemünzt werden.“ Zudem droht Whatsapp in seinen Nutzungsbedingungen nicht mit rechtlichen Folgen. Lediglich eine Sperrung des Whatsapp-Accounts behält sich der Messenger im Fall einer missbräuchlichen Nutzung laut Nutzungsbedingungen vor.
Whatsapp Newsletter durch Drittanbieter-Tools
Auch zeigen Praxiserfahrungen laut Oberbeck, dass Whatsapp nicht gegen gewerbliche Nutzer vorgeht. „Einige Unternehmen haben sich beispielsweise darauf spezialisiert, Newsletter über Whatsapp anzubieten.“ So können diese Unternehmen anderen gewerblichen Nutzern anbieten, ihren Kunden etwa Newsletter per Whatsapp zu schicken.
Haben diese Dienste dafür vielleicht eine ausdrückliche Genehmigung von Whatsapp? Whatsbroadcast bietet Newsletter über Whatsapp an. Wir haben uns mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt: Der Geschäftsführer des Whatsapp-Newsletter-Anbieters Whatsbroadcast, Franz Buchenberger, berichtet, dass die Facebooktochter derzeit keine Unterstützung für kommerzielle Nutzung anbietet und bis jetzt alle Anfragen diesbezüglich ignoriert hat. Somit toleriert Whatsapp offenbar die gewerbliche Nutzung seines Dienstes. Das Unternehmen warnt lediglich davor, Kunden zuzuspammen. Grund: Whatsapp habe kein Problem damit, Nummern zu sperren.
Rechtsanwalt David Oberbeck erklärt: „Durch solche Dienste steigt die Kundenbindung. Für Whatsapp hat das nur Vorteile: Der Dienst bekommt dadurch immer mehr Nutzer.“ Der Rechtsanwalt ist deswegen auch der Meinung, dass Whatsapp alleine wegen dieses Vorteils nicht gegen Unternehmen vorgehen wird.
Was passiert mit den Daten Ihrer Kunden und Mitarbeiter?
Neben den Argumenten für und gegen eine kommerzielle Nutzung von Whatsapp sollte eines nicht vergessen werden: Oberbeck weist darauf hin, dass jedes Unternehmen im Hinterkopf behalten muss, dass die übermittelten Metadaten von Whatsapp verwendet werden. Es handelt sich bei Metadaten nicht um den tatsächlichen Inhalt der Kommunikation, dieser wird bei Whatsapp mittlerweile verschlüsselt. Es sind somit Daten über das Kommunikationsverhalten. Das bedeutet, dass Whatsapp einsehen kann, wer mit wem wann kommuniziert hat und wo sich jemand befindet.
Mit diesen Informationen lassen sich detaillierte Profile der Kunden erstellen – und die dürfen laut Whatsapp-AGB an Drittunternehmen, zum Beispiel zu Werbezwecken, verkauft werden. Ein Risiko, dass jeder Whatsapp-Nutzer eingeht, unabhängig davon, ob er den Dienst nur privat oder auch zu anderen Zwecken verwendet.
Pflichten nach dem Telemediengesetz
Ob das deutsche Telemediengesetz auf Whatsapp anwendbar ist, ist rechtlich noch nicht geklärt. Um sich abzusichern, sollten Unternehmen, die solche Dienste nutzen, dennoch in Anlehnung an das Gesetz einige Pflichten beachten:
- „Die Kunden sollten über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten informiert werden, beispielsweise mit einer Datenschutzerklärung auf der eigenen Homepage“, rät Oberbeck.
- Der Rechtsanwalt spricht noch einen weiteren wichtigen Punkt an: „Jedes Unternehmen hat eine Impressumspflicht. Die muss auch bei Whatsapp eingehalten werden.“ Der Experte für IT-Recht rät, ein verkürztes Impressum in den Whatsapp Status einzufügen.
Zulässigkeit von Werbung
Zudem gelten für jede Art der werblichen Kundenansprache die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, sagt Oberbeck:
- Keine Werbung, ohne die ausdrückliche vorherige Einwilligung des Kunden. Das sei allerdings bereits dann erfüllt, wenn der Kontakt durch den Kunden initiiert werde. Nicht erlaubt ist hingegen, vorhandene Mobilnummern auf eigene Initiative über Whatsapp anzuschreiben.
- Unternehmen sollten bei der erstmaligen Kontaktaufnahme darauf hinweisen, dass sich der Kunde als Werbeempfänger jederzeit wieder abmelden kann, falls er diese Art der Kommunikation nicht mehr wünscht.