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Handwerksordnung

Wie entscheidet der Bundesrat?

Rot-Grün hat ihre Reformpläne zur Handwerksordnung durch den Bundestag gebracht. Nun hat die Länderkammer das letzte Wort.

Immer deutlicher zeichnet sich zwischen den politischen Lagern von Rot-Grün und der Opposition eine Kompromisslinie für eine Novellierung der Handwerksordnung ab. Demnach bleibt die Bildung der Unternehmensgründung an den Meisterbrief in etwas mehr als 40 der bisher 94 Vollhandwerksberufen erhalten. Die endgültige Entscheidung über die künftige Struktur des Handwerks soll nun voraussichtlich am kommenden Freitag im Rahmen der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Weihnachtspause fallen. Experten erwarten jedoch, dass sich der im Vermittlungsausschuss erarbeitete Kompromiss durchsetzen wird.

Wie berichtet, wollte die Bundesregierung lediglich 29 Handwerksberufe erhalten, für die auch weiterhin der Meisterbrief als Eingangsvoraussetzung für die Unternehmensgründung bestehen bleibt. Als Auswahlkriterium hatte Rot-Grün einzig und allein die so genannte Gefahrengeneigtheit eines Berufes vorgesehen.

Der Opposition aus Union und FDP war diese Sichtweise zu eindimensional. Sie monierte vor allem, dass die hohe Ausbildungsleistung des Handwerks dabei unter den Tisch fallen würde. Außerdem werde der Verbraucherschutz nicht ausreichend berücksichtigt.

Bewegung in die verhärteten Fronten brachte dann schließlich die FDP mit einem Kompromissvorschlag, der die Erhaltung von rund 50 "meisterlichen" Gewerken vorsah. Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss, der eigens eine Arbeitsgruppe Handwerkordnung eingesetzt hatte, führten daraufhin dazu, dass künftig auch Bäcker, Konditoren, Fleischer, Maler und Lackierer oder Frisöre weiterhin unter die Meisterbindung fallen. Unter dem Strich würde das bedeuten, dass voraussichtlich weiterhin knapp 90 Prozent der bestehenden Unternehmen dem Vollhandwerk zuzurechnen sind.

Heftig umstritten ist zur Stunde noch die so genannte Altgesellenregelung. Die soll bekanntlich klären, nach wievielen Jahren sich Gesellen ohne einen Meisterbrief in der Tasche im Handwerk selbstständig machen können. Während die Union hier für einen Zeitraum von zehn Jahren oder mehr plädiert, will Rot-Grün eine Spanne von sechs Jahren durchsetzen. Damit folgt die Regierungskoalition exakt einer Vorgabe seitens der EU, die mit Blick auf die Chancengleichzeit innerhalb Europas auf eine entsprechende Zeitspanne drängt.

Das Handwerk bewertet die sich abzeichnende Kompromisslinie mit Blick auf die noch ausstehende endgültige Entscheidung nur sehr zögerlich. Zu viele Faktoren seien noch in der Diskussion. Aus Sicht des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) bestehe vor allem bei der Altgesellenregelung noch Verhandlungsbedarf. Denn dürfe sich ein Geselle selbstständig machen, nur weil er eine bestimmte Zeit als Geselle tätig war, werde die gesamte Handwerksordnung ausgehöhlt, warnt die Spitzenorganisation. Das sähen auch einige Bundesländer so: Ein Nachweis der Führungsqualität sei erforderlich.

Unterdessen hat der ZDH eine neue Imagekampagne für den Meisterbrief gestartet. Denn für die Betriebe komme es mehr denn je darauf an, mit dem Meisterbrief als Qualitäts- und Vertrauenssiegel verstärkt in die Öffentlichkeit zu gehen, hieß es aus Berlin.

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