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GmbH

Wie Gesellschafter sparen können

Mit kleinen Tricks lassen sich die Gründungskosten einer GmbH als Betriebsausgaben absetzen ...

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kostet Geld: Beratungskosten, Notarkosten, Kosten für die Eintragung ins Handelsregister und zahlreiche andere Aufwendungen dämpfen nicht selten die erste Euphorie der Gesellschafter. Zivilrechtlich müssen nämlich diese die Kosten tragen - also aus eigener Tasche bezahlen.

Kommt es trotzdem vor, dass die Gründungskosten aus den Kassen der gegründeten GmbH stammen, setzt das Finanzamt den Rotstift an. Die Übernahme der Gründungskosten stellt eine sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung dar. Diese ist vergleichbar mit einer Entnahme bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Die übernommenen Gründungskosten dürfen daher den Gewinn der GmbH nicht mindern. Gleichzeitig werden den Gesellschaftern Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Höhe der übernommenen Kosten zugewiesen.

Tipp: Damit die Gründungskosten mit dem Segen des Finanzamts als Betriebsausgaben der GmbH gebucht werden dürfen, sollten Sie folgendes beachten:

Wurde die Übernahme der Gründungskosten durch die GmbH bereits in der Satzung der zu errichtenden Gesellschaft verbindlich festgelegt, erkennt die Finanzverwaltung die hierbei angefallenen Kosten als Betriebsausgaben der GmbH an.

Zulässig ist der Betriebsausgabenabzug nun bereits sogar, wenn die einzelnen Kosten nur im Großen und Ganzen benannt sind (also nicht mehr zwingend spezifisch) und ein Höchstbetrag festgesetzt wurde (OFD-Verfügung Karlsruhe vom 7.1.1999; BB 1999, S. 300).

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