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Personal

Provision: Wie viel kostet ein Geselle ohne Job?

Ein Handwerksmeister soll eine vierstellige Vermittlungsprovision zahlen – für einen arbeitslosen Gesellen. Ist das legal?

Auf einen Blick:

  • Nach einem halben Probetag im Betrieb will ein Handwerksmeister einen arbeitslosen Gesellen einstellen und soll eine hohe vierstellige Summe Vermittlungsprovision bezahlen – an ein Zeitarbeitsunternehmen, das den Kontakt hergestellt hatte.
  • Rechtlich ist das Angebot kaum angreifbar, allenfalls die Höhe der Provision ist Verhandlungssache.
  • Möglich sind solche Angebote, weil Zeitarbeitsunternehmen den Fachkräftemarkt direkt bei der Arbeitsagentur leerfischen, glaubt der Handwerker – durch mit viel Aufwand gut platzierte Angebote in der Jobbörse der Agentur.

7.000 Euro Vermittlungsgebühr für eine arbeitslose Fachkraft? Thorsten Weber mochte es kaum glauben, als er erfuhr, wie viel ihn die Einstellung des neuen Mitarbeiters hätte kosten sollen. „Ich verstehe ja, dass ich für die Übernahme eines Leiharbeiters eine Provision zahlen muss, das sehe ich ja noch ein“, sagt der Heizungs- und Lüftungsbaumeister aus dem niedersächsischen Edewecht.

Diesmal sei es jedoch nur um die Vermittlung eines bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldeten Gesellen gegangen, nach einem halben Probetag. „Da können doch keine so hohen Vermittlungskosten entstehen“, klagt der 44-Jährige. Ein Irrtum, denn der Vermittler ließ zwar mit sich reden, doch bei 5.000 Euro war Schluss. „Zu viel, das habe ich abgelehnt“, berichtet Weber.

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Die Regeln für Vermittlungsprovision für Leiharbeiter

Inzwischen hat sich Thorsten Weber informiert, über die zulässige Höhe von Vermittlungsprovisionen und seine rechtlichen Möglichkeiten. Sein Fazit: „Um eine Provision würde ich nicht herumkommen, höchstens über die Höhe könne man streiten.“ Die rechtliche Lage sei da so ähnlich wie bei der Übernahme eines Leiharbeiters.

Zu Vermittlungsprovisionen für Zeitarbeitsunternehmen gibt es tatsächlich eine gesicherte Rechtsprechung, bestätigt Cornelia Höltkemeier von der Landesvereinigung Bauwirtschaft in Hannover. Für die Berechnung solcher Provisionen habe die Rechtsprechung folgende Faustformel entwickelt: Der Verleiher darf maximal zwei Brutto-Monatsentgelte verlangen, wenn der Arbeitnehmer weniger als drei Monate im Betrieb war. Danach muss die Provision mit der Einsatzdauer sinken, um ein halbes Gehalt pro Quartal. War der Leiharbeiter vor der Übernahme länger als zwölf Monate im Betrieb, entfällt die Provision.

„Die meisten Zeitarbeitsunternehmen halten sich an diese Vorgaben, regeln das in den AGB und machen dabei selten Fehler“, berichtet Höltkemeier. Angreifbar seien Provisionsforderungen dann nur, falls der Verleiher im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht ausdrücklich auf die Provisionsregeln hinweist.

Provision für Direktvermittlung zulässig?

Allerdings handelt es sich in Webers Fall nicht um eine Übernahme aus der Leiharbeit, sondern um eine Direktvermittlung. In solchen Fällen gebe es kaum Angriffspunkte, wenn der Vermittler Voraussetzungen und Höhe der Provision im Vertragsangebot eindeutig bezeichnet hat, berichtet Rechtsanwalt Hans-Georg Krahl, Jurist des niedersächsischen SHK-Fachverbandes. Anders könnte es aussehen, falls es für die Vermittlung gegen "erhebliche Provision" kein vertragliches Einverständnis des Arbeitnehmers gab. Dann „liegt die Argumentation nahe, dass dieser rechtliche Fehler einem Provisionsanspruch des Vermittlers im Verhältnis zum Übernehmer entgegensteht“, sagt Krahl.

Warnung: „Vermittler fischen den Fachkräftemarkt leer“

An einem Rechtsstreit mit zweifelhaftem Ausgang hat Thorsten Weber kein Interesse. Stattdessen will er informieren: „Manche Kollegen und viele Mitarbeiter wissen oft nicht, auf was sie sich da einlassen. Wir müssen die Mitarbeiter aufklären – damit die Zeitarbeitsfirmen sich nicht weiter ausbreiten und alle von sich abhängig machen.“

Diese Gefahr sieht der Handwerker, seit er sich bei der Arbeitsagentur erkundigt hat, warum sie ihm solche Bewerber nicht direkt und kostenlos vermittelt. Dort erfuhr er zwar, dass alle die gleichen Chancen hätten. Aber eben doch nicht ganz, wie er bei einem Blick in die Jobdatenbank der Agentur feststellen musste: „Dort stehen die Angebote der Verleiher immer ganz oben.“

Er selbst habe einen Zugang zu der Datenbank und sorge einmal pro Woche dafür, dass seine Angebote auf der ersten Seite stehen. „Das hält keine zwei Tage, dann stehen unsere Anzeigen wieder auf Seite 10 und so bekommen wir keine Vermittlungsvorschläge.“ Stattdessen stünden dann wieder die Zeitarbeitsunternehmen ganz oben. „Die Verleiher können einfach mehr Zeit in solche Platzierungen investieren.“ Eine Folge seien dann derartige Vermittlungsangebote, sagt Weber. „Und bei solchen Vermittlungen kassieren die ab – mit Null Risiko.“

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