Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Betriebsausgaben richtig abrechnen

Wie Sie bei der Reisekostenerstattung sparen

Wer Mitarbeitern auf Montage die Kosten für Übernachtung und Frühstück ersetzen will, muss bei der Rechnung ganz genau hinsehen. Sonst wird es teurer als erwartet.

"Das Thema Reisekostenerstattung sorgt in vielen Betrieben für Verunsicherung" berichtet Jens Hanspach, Fachanwalt für Steuerrecht aus Willich. Die Gefahr, Vorsteuerabzug und Betriebsausgaben zu verlieren, sei nicht zu unterschätzen. Zudem müssten Mitarbeiter die erstatteten Kosten bei fehlerhaften Belegen selbst versteuern. "In der Regel dürften Fehler erst auffallen, wenn der Betriebsprüfer die Reisekostenabrechnung in die Hand bekommt", warnt der Experte. Häufigste Fehlerursache: Immer wieder würden die Übernachtungskosten in pauschalen Paketen abgerechnet. Das könne im Einzelfall zu Problemen führen.

Wer als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Übernachtung und Frühstück sauber erstatten und diese Ausgaben absetzen will, sollte daher einige Formalitäten beachten, rät Hanspach:

Wichtig für die Lohnsteuer

  • Übernachtung und Frühstück müssen nachweislich dienstlich veranlasst sein, das heißt, der Arbeitgeber muss einen entsprechenden Auftrag nachweisen können, zum Beispiel durch Vertrag, Auftrag oder Rechnung.
  • Als Nachweis für die Übernachtungskosten genügt es, wenn der Arbeitgeber das Hotel bucht und das mit einer Buchungsbestätigung zum Beispiel per Fax oder E-Mail belegen kann.
  • Das Finanzamt erkennt es auch an, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter beauftragt hat, Übernachtung und Frühstück selbst zu buchen. In diesem Fall sollte der Arbeitgeber zugleich eine Preisgrenze für diese beiden Posten festlegen.
  • Die Kosten für Übernachtung und Frühstück müssen in einem angemessen Verhältnis zum Auftrag oder der Bedeutung des Auftraggebers für das Unternehmen stehen.
  • Die Kosten für Übernachtung und Frühstück müssen in einem angemessen Verhältnis zum Auftrag oder der Bedeutung des Auftraggebers für das Unternehmen stehen.
  • Keine Rolle spielt es, ob der Mitarbeiter die Rechnung erst auslegt oder ob der Arbeitgeber direkt bezahlt, zum Beispiel per Rechnung.
  • Sind die Voraussetzungen erfüllt, dann hat der Arbeitnehmer für das Frühstück 1,57 Euro als sogenannten Sachbezug im Rahmen seiner Lohnabrechnung zu versteuern. Das heißt der Arbeitgeber muss die 1,57 Euro in die Lohnabrechnung des Mitarbeiters aufnehmen.
Für den Mitarbeiter ist der Fall damit erledigt. Will nun der Arbeitgeber den vollen Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzug nutzen, muss er weitere Regeln beachten:

  • Vorsteuer: Die Rechnung muss vom Hotel auf den Arbeitgeber ausgestellt werden und die jeweiligen Umsatzsteuersätze und -beträge ausweisen, damit der Vorsteuerabzug möglich ist. Das ist besonders wichtig, da seit 1. Januar 2010 auf die Übernachtungsleistung sieben Prozent Umsatzsteuer anfallen, für Frühstück und sonstige Leistungen aber weiterhin 19 Prozent anfallen.
  • Betriebsausgaben: Für den Betriebsausgabenabzug ist entscheidend, dass die Übernachtungsausgaben "angemessen" sind im Bezug auf den Auftrag oder die Bedeutung der Auftragnehmers. Im Zweifelsfall also lieber Mettbrötchen statt Champagner frühstück bestellen.

Sonderfall: Servicepauschalen und Komplettangebote

Komplizierter wird es, wenn ein Hotel mit Komplettpreisen oder Servicepauschalen abrechnet.

  • Vorsteuer: Voraussetzung, um Vorsteuer geltend zu machen ist auch in solchen Fällen, dass die Rechnung zumindest die Übernachtung (Nettobetrag, Umsatzsteuersatz , Umsatzsteuerbetrag) gesondert ausweist. Andernfalls ist die Vorsteuer auf die gesamte Rechnung weg.
  • Lohnsteuer: Der Rechnung muss zu entnehmen ist, welche Leistungen in der Pauschale enthalten sind. Problemlos akzeptiert der Fiskus Posten wie Frühstück, Internetnutzung oder Parkgebühren, berichtet Hanspach. Dann muss der Mitarbeiter lediglich den Sachbezug in Höhe von 1,57 Euro für das Frühstück versteuern. Tauchen hingegen auch private Telefonate oder Massagen auf, dann müsste der Mitarbeiter die vom Chef ersetzte Servicepauschale komplett versteuern.
  • Betriebsausgabenabzug: Unabhängig von Vorsteuer und Lohnsteuer bleibt dem Unternehmen die Möglichkeit zum Betriebsausgabenabzug. Aber auch hier gilt: Die Reisekosten müssen dem Einsatz des Mitarbeiters angemessen sein.












Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Achtung bei befristeten Fahrerlaubnisklassen: Fahrer aus dem EU-Ausland müssen gegebenenfalls in Deutschland verlängern.

Fuhrparkrecht

Führerscheine aus dem EU-Ausland: Vorsicht bei Befristung

Wer ausländische Fahrer einstellt, muss bei befristeten Fahrererlaubnisklassen ganz genau hinschauen. Auch bei EU-Führerscheinen.

    • Fuhrpark
Pfiffiger Allrounder: Häfeles neuer Verbinder ist besonders vielseitig einsetzbar. 

Holzhelden

Messe-Entdeckungen: Besser Bauen und Montieren mit diesen Neuheiten

Individuelles Handwerk lebt vom kreativen gestalten – das fängt beim Fenster an und setzt sich im Möbelstück fort. Von cleveren Verbindern, Beschlägen und Montagehilfen. 

    • Holzhelden
Schlagkräftiges Argument für eine Schätzung: Die Geldverkehrsrechnung ist aussagekräftiger als fehlende Rechnungsnummern.

Steuern

Rechnungslücken allein reichen nicht für Gewinnschätzung

Lücken in den Rechnungsnummern können zu Steuernachzahlungen führen – aber nur dann, wenn das Finanzamt weitere Indizien für Steuerhinterziehung findet.

    • Steuern, Betriebsprüfung
Bringt das Licht dahin, wo es gebraucht wird: Arne Bartels will mehr Betriebe und Gewerbekunden mit sparsamer LED-Lichttechnik ausstatten.

Innovative Leuchten

Sparsam und nachhaltig: LED-Lichtplanung für Betriebe

Arne Bartels produziert modulare LED-Leuchten, übernimmt für Kunden die Lichtplanung – und installiert die kostensparende Technik mit seinem Handwerksbetrieb. Nun sucht er Partner.

    • Strategie