Foto: Torsten von Reeken

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Politik und Gesellschaft

Wiedereinführung der Meisterpflicht: „Die größte Arbeit liegt jetzt vor uns“

In 12 Gewerken soll ab 2020 die Meisterpflicht wieder eingeführt werden. Das hat der Bundestag beschlossen. Fliesenlegermeister Stefan Bohlken freut das: Sein Einsatz hat sich gelohnt.

Auf einen Blick:

  • Die Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Gewerken wurde am 12. Dezember 2019 vom Bundestag beschlossen.
  • Auch die Fliesenleger sollen ab 2020 die Meisterpflicht zurückbekommen. Fliesenlegermeister Stefan Bohlken freut das besonders: Er hatte seit 2017 dafür gekämpft, dass der Meisterbrief wieder Pflicht in seinem Gewerk wird.
  • Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks begrüßt das Bundestagsvotum. Er setzt darauf, dass nun auch noch der Bundesrat Grünes Licht gibt.

Genau dafür hat Stefan Bohlken mehr als zwei Jahre lang gekämpft: die Rückkehr zur Meisterpflicht bei den Fliesenlegern. Die hat nun der Bundestag am 12. Dezember für zwölf Gewerke beschlossen – jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. Genau das forderte Bohlken vor gut zwei Jahren in einem viel beachteten Video von der Politik: „Ihr habt uns 2004 den Meisterbrief weggenommen und unser Handwerk zerstört, nun macht es wieder heil.“ Immer wieder hatte der Fliesenlegermeister aus Oldenburg in sozialen Netzwerken, Medien und auf Veranstaltungen die Forderung „Holt uns den Meister zurück“ bekräftigt.

Meisterbrief? "Mir reicht es jetzt!"

Dieses Video geht durch die Decke: Der Meisterbrief muss wieder her, fordert Stefan Bohlken auf Facebook. Von den Politikern will er nur eines: „Wer was kaputt macht, muss es auch wieder reparieren.“
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Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat sich jahrelang intensiv für die Meisterpflicht eingesetzt. Diese Arbeit wurde nun belohnt. Neben den Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern bekommen diese anderen 11 Gewerke ab 2020 die Meisterpflicht zurück: Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer.

Dankbarkeit und Erleichterung im Handwerk

„Danke, endlich!“, ist Stefan Bohlkens erste Reaktion auf den Bundestagsbeschluss. Er sei erleichtert und freue sich über das, was in mühevoller Arbeit für das Handwerk erreicht wurde. Seine Beiträge seien einige unter vielen gewesen. „Vielleicht war ich der Lauteste – aber nicht der Einzige, der gekämpft hat. Das ist eine starke gemeinsame Leistung vieler Handwerker und Verbände“, betont Bohlken. In Hintergrundgesprächen in Berlin habe er erfahren, dass es ganz und gar nicht leicht war, die Wiedereinführung der Meisterpflicht schnell voranzutreiben, berichtet er.

So reagiert der ZDH

Auch beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kommt die Entscheidung des Bundestages gut an: „Der Beschluss zur Wiedereinführung der Meisterpflicht setzt ein kraftvolles, richtiges und notwendiges Signal für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk und stärkt dessen Zukunftsfähigkeit“, sagte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. Damit werde die Bedeutung des Meisterbriefes als Spitzenqualifikation im Handwerk ausdrücklich anerkannt.

Dem ZDH-Präsident zufolge ist der Meisterbrief „Garant für hochwertige Produktqualität“. Außerdem steigere er den Verbraucher- und Gewährleistungsschutz und schaffe die Grundlage für nachhaltiges Unternehmertum. Darüber hinaus trage er zum Kulturgüterschutz bei und sei für Kunden der beste Ausweis für handwerkliches Können.

Im Jahr 2004 war die Meisterpflicht in vielen Gewerken abgeschafft worden. Das hatte in Betrieben und Verbänden für zahlreiche Kritik gesorgt.

Meister mahnt: "Jetzt heißt es anpacken!"

Auf Fehlentwicklungen der Handwerksnovelle aus 2004 hat auch Stefan Bohlken für die Fliesenleger immer wieder hingewiesen. Als Inhaber eines Betriebes mit zwei Gesellen und einem Lehrling sei es ihm 2017 ein Anliegen gewesen, daran etwas zu ändern. „Jeder konnte sich selbstständig machen, auch ohne Qualifizierung in dem Gewerk – das geht einfach nicht“, sagt der Obermeister.

Trotz des Beschlusses dürften sich die Betriebe keinesfalls auf dem Erfolg ausruhen: „Jetzt gilt es, anzupacken und diesen neuen Schwung mitzunehmen“, sagt Bohlken. Niemand wisse, ob die Meisterpflicht in einigen Jahren nicht wieder auf den Prüfstand komme. Besonders wichtig sei es, die Jugend wieder mehr für das Handwerk zu begeistern. Dafür brauche es eine Verbesserung und Modernisierung der Ausbildung und der Meisterausbildung. „Wir Betriebe bewerben uns bei unseren künftigen Mitarbeitern. Wir müssen zeigen, was wir Tolles machen und können“, betont er. Alle Handwerksbetriebe sollten täglich daran arbeiten, dass das Handwerk besser und noch attraktiver für junge Menschen wird, so Bohlken.

Wie es weitergeht

Mit der Entscheidung des Bundestages hat die Wiedereinführung der Meisterpflicht eine entscheidende Hürde genommen. Ganz unter Dach und Fach ist sie aber noch nicht. ZDH-Präsident Wollseifer sagt deshalb: „Wir setzen darauf, dass nun auch der Bundesrat dem Votum des Bundestages folgt, damit das Gesetz wie vorgesehen Anfang 2020 in Kraft treten kann.“ Die nächste Sitzung des Bundesrates findet am 20. Dezember statt.

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