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Vorsicht Schleichwerbung

Wiki-Werbung verboten

Vermeintlich clevere Ideen können manchmal böse ins Auge gehen. Wenn man einen Wikipedia-Eintrag nicht ganz sachgemäß verfasst, kann das wettbewerbswidrig sein.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München ist getarnte Werbung in Artikeln des Internet-Lexikons Wikipedia unzulässig und wettbewerbswidrig.

In dem behandelten Fall hatte ein Unternehmer einen Beitrag über Weihrauchprodukte erstellt und sich in diesem Artikel negativ über namentlich benannte Produkte eines Konkurrenten geäußert. Unter anderem behauptete er, die Produkte des Wettbewerbes seien in Deutschland aufgrund von Rechtsstreitigkeiten nicht erhältlich — was nicht der Wahrheit entsprach.

Nach Ansicht des Gerichts hat der Unternehmer auf diese Weise den Absatz eigener Produkte ankurbeln wollen. Da Werbung und redaktioneller Beitrag nicht sauber voneinander getrennt wurden, handele es sich um Schleichwerbung und die sei unzulässig. (Urteil vom 10. Mai 2012, Az. 29 U 515/12).

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(jw)

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