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Wird der Generationswechsel teurer?

Wird der Generationswechsel teurer?

Das derzeitige Erbschaftssteuerrecht begünstigt die Übertragung von Betriebsvermögen – zu Unrecht, meinen die Richter des Bundesfinanzhofs in einem aktuellen Beschluss. Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob das derzeitige Erbschaftssteuerrecht reformiert werden muss.

Das derzeitige Erbschaftssteuerrecht begünstigt die Übertragung von Betriebsvermögen zu Unrecht, meinen die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) in einem aktuellen Beschluss. Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) prüfen, ob das derzeitige Erbschaftssteuerrecht reformiert werden muss.

Sollten die bestehenden Begünstigungen tatsächlich in einer höchstrichterlich verordneten Erbschaftssteuerreform zurückgefahren werden, würde das den Generationswechsel für die Erbengeneration verteuern. Allein in diesem Jahr sollen 18.000 Familienunternehmen übertragen werden, schätzt das Institut für Mittelstandsforschung Bonn. Die pauschale Begünstigung für das Betriebsvermögen sei in ihrer Gesamtwirkung zu weitgehend, heißt es in einem BFH-Beschluss, der handwerk.com vorliegt (Az.: II R 61/99). Die Ungleichbehandlung sehen die BFH-Richter unter anderem in der niedrigen Bewertung der Betriebsgrundstücke, in dem Freibetrag in Höhe von 256 000 Euro und in dem Bewertungsabschlag in Höhe von 40 Prozent.

Wider dem Gleichheitsgrundsatz?

Nach Meinung des BFH widerspricht die erbschaftssteuerliche Begünstigung einzelner Vermögensformen dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Dieser bestimmt, dass die Steuerpflichtigen durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. Während nämlich die Übertragung von Bargeld- oder Aktienvermögen nach geltendem Recht zu Marktpreisen mit Erbschaftssteuer belegt wird, werden Grundstücke im Schnitt nur zu 50 Prozent des Marktpreises bewertet, nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften mit 35 Prozent, land- und forstwirtschaftliches Vermögen gar nur mit rund 10 Prozent.

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