Als er mit dem Zaun der Seniorin fertig war, soll der „etwas heller“ gewesen sein. Immerhin. Und immerhin nach zwei Monaten Arbeit. Für diesen Kraftakt hat ein „Handwerker aus Mönchengladbach“ annähernd 25.000 Euro auf die Rechnung geschrieben – und das Geld erhalten.
Das Amtsgericht Neuss hatte den 55-Jährigen für seine forsche Preisgestaltung in erster Instanz zu 6 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Westdeutsche Zeitung hatte im zurückliegenden Juni bereits über den Fall berichtet und damals auch den Meterpreis seiner Arbeit errechnet: 1.245 Euro.
Aufgeflogen war der Wucher, weil die Bank wegen der auffälligen Kontobewegung die Angehörigen der 86-Jährigen informiert hatte. Nach der Überweisung von 24.900 Euro war ihr Konto in ein Minus von 5.000 Euro gerutscht.
Jetzt hat das Landgericht Düsseldorf die Berufung verworfen und das Urteil bestätigt. „Der Mann erschien ohne Entschuldigung nicht zur Verhandlung“, schreibt rp-online.de. Nach einer Viertelstunde habe das Gericht einen Schlussstrich unter den Fall gezogen: „Obendrein wurde der Handwerker in einem Zivilverfahren zur Herausgabe des Geldes verurteilt.“
Krasser Meterpreis
Wucher: „Kollege“ kriegt die Quittung
Schätzen Sie einmal, welchen Betrag ein "Kollege" für Arbeiten am Gartenzaun einer Seniorin verlangt hat? Die richtige Antwort ist verblüffend.