Die Zahlungsmoral in Deutschland sinkt weiter, berichtet die Wirtschaftsauskunftei Bürgel. Im ersten Halbjahr 2002 gingen Gläubiger in 732.000 Fällen gerichtlich gegen ihre Schuldner vor. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl damit um 9,1 Prozent. Der Anstieg ist im Osten mit 13,3 Prozent höher als im Westen mit 8,1 Prozent. Kaum Wirkung zeige das bereits seit 2000 gültige Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen.
In der Studie werden gerichtliche Maßnahmen gegen Schuldner addiert: eidesstattliche Versicherungen (früher Offenbarungseid), Haftanordnungen, gerichtliche Mahnverfahren und private Insolvenzen. Gründe für den Anstieg werden nicht genannt. Keine Rolle für die Zunahme spiele die Zahlungsunfähigkeit von Schuldnern, wird in der Studie betont. Nur für eine Minderheit von 2,9 Prozent oder etwa 10.000 der gerichtlich belangten Schuldner war eine Verbraucher-Insolvenz unabwendbar.
Die Autoren der Studie warnen davor, dass es zu einem weiteren Anstieg kommen kann. Denn seit Anfang 2001 können Banken Darlehen schneller kündigen. Drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners etwa durch Arbeitslosigkeit rechtfertige eine Kreditkündigung.
Es finden sich aber auch erfreuliche Zahlen in den neuen Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern ging die Zahl um 9,5 Prozent und in Sachsen mit 2,4 Prozent zurück. In den alten Bundesländern können Hamburg (minus 2 Prozent) und das Saarland (minus 2,4 Prozent) einen Rückgang verzeichnen.
Die fünf Bundesländer mit dem höchsten Anstieg der gerichtlichen Maßnahmen gegen Schuldner:
Brandenburg + 46,8 Prozent
Thüringen + 20,1 Prozent
Hessen + 17,8 Prozent
Bayern 15,6 Prozent
Rheinland-Pfalz + 13,9 Prozent