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ZDH begrüßt Schwerbehinderten - Gesetzesinitiative

ZDH begrüßt Schwerbehinderten - Gesetzesinitiative

ZDH begrüßt Schwerbehinderten - Gesetzesinitiative

Die Initiative der Bundesregierung zur deutlichen Reduzierung der Arbeitslosigkeit der Schwerbehinderten hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) als überwiegend positiv begrüßt. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett verabschiedet. Ziel ist es, in den nächsten zwei bis drei Jahren die Arbeitslosigkeit der Schwerbehinderten um 25 Prozent (50.000 Personen) zu reduzieren.

Zu diesem Zweck wird die Pflichtquote von sechs auf fünf Prozent ( zunächst befristet bis 2003) herabgesetzt wird. Damit werden Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten (bisher 16) nicht mehr von der Beschäftigungspflicht des Schwerbehindertengesetzes erfasst. Die bislang einheitlich erhobene Ausgleichsabgabe soll nunmehr je nach Grad der Erfüllung der Pflichtquote gestaffelt werden. Dabei wird der besonderen Situation kleiner und mittlerer Betriebe durch eine positiv zu bewertende Sonderregelung für Betriebe mit bis zu 59 Arbeitsplätzen Rechnung getragen. Der ZDH hebt auch die Entfristung der Nichtberücksichtigung Auszubildender bei der Berechnung der Mindestanzahl von Arbeitsplätzen sowie die Entfristung der Möglichkeit der Mehrfachanrechnung schwerbehinderter Auszubildender auf die Pflichtplätze als positiv hervor.

Der ZDH bedauert, dass eine Chance vertan wurde, weitere Einstellungshindernisse zu Lasten der schwerbehinderten Bewerber zu beseitigen. Dazu zählen der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte und der besondere Kündigungsschutz. Das Handwerk fordert die Abgeordneten dazu auf, diese Punkte in der parlamentarischen Beratung aufzugreifen und kurzfristig umzusetzen.

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