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ZDH: "Handwerk kann mit Steuerreform leben"

ZDH: "Handwerk kann mit Steuerreform leben"

Dieter Philipp, der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, begrüßt den Bundesratsbeschluss zur rot-grünen Steuerreform. Das Ergebnis wäre aber nicht ohne die beharrlichen Forderungen des Handwerks erzielt worden.

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17.07.2000

ZDH: "Handwerk kann mit Steuerreform leben"

ZDH: "Handwerk kann mit Steuerreform leben"

Dieter Philipp, der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, begrüßt den Bundesratsbeschluss zur rot-grünen Steuerreform. Das Ergebnis wäre aber nicht ohne die beharrlichen Forderungen des Handwerks erzielt worden.

"Die Reform setzt jetzt da an, wo es für Personenunternehmen wirklich

wichtig ist - beim Tarif". Dieter Philipp, der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, begrüßt den Bundesratsbeschluss zur rot-grünen Steuerreform, sagt aber

gleichzeitig: "Das Ergebnis wäre nicht erzielt worden, wenn nicht gerade auch das Handwerk so beharrlich seine Forderung nach Verbesserungen zugunsten der mittelständischen Personenunternehmen erhoben hätte. Mit der Wiedereinführung des halben Steuersatzes für Gewinne aus Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben für aus dem Berufsleben ausscheidende Unternehmer einmal im Leben ist fast wortwörtlich einer der wichtigsten Forderungen des Handwerks entsprochen worden." Mit dieser

Entscheidung, so der ZDH-Präsident, sei das Vertrauen derjenigen

wiederhergestellt, die ihren Betrieb übergeben, um damit einen wesentlichen

Teil ihrer Altersvorsorge zu finanzieren.

Philipp begrüßte zwar, dass auch das mittelständische Handwerk zukünftig

wieder "Luft" für notwendige Umstrukturierungen hat, forderte aber

gleichzeitig eine zügige Weiterarbeit am angekündigten Entlastungsgesetz für

den Mittelstand sowie rasche Verbesserungen in puncto steuerliche

Gleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen.

Philipp: "Das Handwerk kann mit dem erzielten Ergebnis leben. Wichtig ist,

dass das Steuersenkungsgesetz auf der Grundlage der Bundesrats-Beschlüsse

pünktlich zum 1. Januar 2001 in Kraft treten kann."

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