„Die Weigerung des Bundesfinanzministeriums, die Nichtbeanstandungsregelung für die Aufrüstung von Kassen über den 30. September 2020 hinaus zu verlängern, ist weder sachlich nachvollziehbar noch ist sie gerade in der gegenwärtigen Krisenlage gegenüber unseren Betrieben vermittelbar“, kommentiert der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) den Beschluss. Zuvor hatte sich der ZDH für eine Verlängerung der Frist eingesetzt, um in der Corona-Krise die nötige Liquidität in den Betrieben zu belassen.
Statt die Betriebe zu entlasten, werde die Ablehnung bei Betrieben, Steuerberatern und Finanzämtern zu unnötiger Mehrarbeit führen. Dieser Beschluss falle ausgerechnet in eine Zeit, in der sich alle Kräfte auf einen erfolgreichen Neustart der Wirtschaft konzentrieren sollten. Schwannecke betont, dass Betriebe nun ihre Kräfte darauf verwenden müssten, individuelle Anträge auf Fristverlängerung zu stellen.
Die vom Gesetzgeber angestrebte Technologieoffenheit der Kassen sei nach wie vor nicht eingeräumt worden. Der Grund: Die Zertifizierungsverfahren der Cloud-TSEs seien noch immer nicht zum Abschluss gebracht worden. Es fehle zudem an der Implementierung einer elektronischen Übermittlungsfähigkeit für das Mitteilungsverfahren gemäß § 146a Abs. 4 AO, das seit Januar 2020 vorgeschrieben sei.
Betriebe könnten sich der Unterstützung seitens des ZDH sicher sein, betont Holger Schwannecke. Der Verband wolle ein Muster-Antrag als Orientierungshilfe zur Erstellung eigener Anträge bereitstellen.
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