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Politik und Gesellschaft

ZDH: Punkte und Bußgelder der StVO gefährden Betriebe

Handwerker sind keine „beliebigen Falschparker“: Betriebe müssen auch weiterhin Baustellen direkt anfahren können, fordern Handwerksverbände.

Erst seit wenigen Tagen ist die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft, da wird Kritik von Seiten des Handwerks laut. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), sieht vor allem in den Regeln für das Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen eine existenzielle Bedrohung für Handwerksbetriebe.

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Die neue StVO bestraft Halten in zweiter Reihe sowie auf Schutzstreifen mit 55 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer werden 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. „Das bedeutet im Handwerk die Gefährdung der beruflichen Existenz“, betont Schwannecke. Denn Betriebe könnten ihren Beschäftigten bestimmte Aufträge in innerstädtischen Lagen kaum noch zumuten. „Ein Handwerker, der eine dringende Dienstleistung ausführt, darf nicht wie ein beliebiger Falschparker behandelt werden, der mutwillig einen Radweg oder die Fahrbahn zustellt. Schweres Material müsse ortsnah ausgeladen werden können, auch wenn kein Parkraum zur Verfügung stehe. Er fordert zudem als Entlastung die Einrichtung von „Arbeits- und Ladezonen“.

Ähnlich urteilt Dirk Bollwerk, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH): „Für Dachdecker ist es keine Alternative, 500 Meter entfernt einen Parkplatz zu nutzen. Oder sollen wir 5 bis 7 Tonnen Ziegel, Maschinen und Werkzeuge in der Schubkarre zur Baustelle schieben?“ Vor allem für Noteinsätze – Dachreparaturen nach Sturm- oder Starkregen – sei es unmöglich, kurzfristig Sondergenehmigungen einzuholen.

Was sagen Sie? Machen Ihnen die neuen Regeln der StVO auch Probleme? Kommentieren Sie hier oder schreiben Sie an wolf@handwerk.com.

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