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Angry construction worker with a hammer in his hand

Panorama

Zoff nach Kündigung: Mitarbeiter greifen Ex-Chefs an

In Berlin und Köln kam es zu Angriffen auf Handwerksunternehmer durch ehemalige Mitarbeiter. Auslöser: Kündigung und Streit um Geld.

Wird die Stimmung in den Betrieben aggressiver? Gleich zwei Mal stehen derzeit Handwerker vor Gericht, die ihren Ex-Chef tätlich angegriffen haben. In beiden Fällen geht es um Lohnforderungen nach einer Kündigung.

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Fall Nr. 1: Angriff mit Machete und Schlagstock

In Berlin hatte ein 38-jähriger Maurer im Sommer 2019 selbst seine Stelle gekündigt, wie rtl.de berichtet. Der Chef erteilte Hausverbot und versprach, den noch ausstehenden Lohn zu begleichen. Doch die Überweisung war dem Maurer zu niedrig, er bewaffnete sich mit Schlagstock und Machete, um seinen Chef abzupassen und ihm einen „Denkzettel“ zu verpassen, wie der Mann laut rtl.de vor Gericht sagte. Als der Ex-Chef auftauchte, attackierte ihn der Mauer mit dem Schlagstock und warf die Machete nach ihm, die nur das Auto traf. Der Prozess gegen den Maurer läuft.

Fall Nr. 2: Ex-Chef am Kopf verletzt

In Köln wiederum hatte ein Fliesenleger seine Probezeit wegen schlechter Leistungen nicht bestanden, der Chef kündigte, wie der Kölner Stadtanzeiger berichtet. Daraufhin verklagte der Geselle seinen Chef auf Lohnnachzahlung – bekam aber weniger als erhofft. Im Anschluss an einen Gerichtstermin kam es zum Streit, der Fliesenleger schlug zu und verletzte seinen Ex-Chef am Kopf. Im Strafverfahren wies der wegen Köperverletzung bereits vorbestrafte Geselle alle Schuld von sich – der Chef habe zuerst zugeschlagen. Ein Augenzeuge hingegen konnte nicht sagen, wer angefangen hatte. So schlug die Richterin einen Handel vor: Zahlt der Geselle 1.000 Euro an ein Kinderkrankenhaus und absolviert ein Anti-Aggressionstraining, wird das Verfahren eingestellt.

Was sagen Sie? Wird die Stimmung in den Betrieben aggressiver? Haben Sie selbst schon Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern erlebt? Dann schreiben Sie an wolf@handwerk.com oder kommentieren Sie hier.

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