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Zu wenig Hilfe für Meister?Zu wenig Hilfe für Meister?

Meister-Bafög, Werbungskosten - und dann ist Schluss. Für angehende Meister gebe es zu wenig Unterstützung, beklagt Zimmermeister Ullrich Huth. Andere behandele der Staat deutlich besser, zum Beispiel Studenten. Ist das gerecht?

Oder müssten die Betriebe das nicht selbst übernehmen?

Warum müssen Handwerker ihre Ausbildung selbst bezahlen, Studenten aber nicht, fragt Huth als Vorsitzender des Bunds Deutscher Zimmermeister. Ein angehender Meister müsse für die einjährige Ausbildung an der Meisterschule in Kassel knapp 8.000 Euro zahlen, rechnet Huth vor. Ein Student zahle hingegen nur eine geringe Studiengebühr, während der Staat den kompletten Studienplatz finanziere: "Das ist nicht wenig Geld. Die Fachhochschule Biberach kalkuliert die Kosten pro Studienplatzanfänger mit 18.000 Euro für den angehenden Bauingenieur. Will man die Kosten für das gesamte Studium haben, muss man diese Zahl mit 3,5 malnehmen für die durchschnittliche Studiendauer. So sind es schon 63.000 Euro pro Studium."

Zu teuer für Unternehmen

Ob der Vergleich so passt? Gunnar Barghorn hat daran leichte Zweifel, nicht nur, weil der Diplom-Wirtschaftsingenieur selbst einmal studiert hat, sondern auch als Chef eines Handwerksunternehmens, das Stahlbau, Metallbau, Maschinenbau und Elektrotechnik anbietet. Dass die Meisterausbildung mehr gefördert werden sollte, hält der Unternehmer aus Brake allerdings für richtig. "Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine höhere Qualifizierung finanzieren, sollten dafür deutliche steuerliche Vergünstigungen bekommen." Der Bedarf an hoch qualifizierten Mitarbeitern nehme immer mehr zu, "das kann ein kleiner oder mittlerer Handwerksbetrieb gar nicht mehr bezahlen". Die vorhandene Förderung wie zum Beispiel Zuschüsse aus dem Europäischen Sozialfonds seien für die Betriebe nur ein "kleiner Tropfen auf den heißen Stein.

Der kleine Tropfen in der Praxis

Ganz ohne finanzielle Hilfe müssen angehende Meister allerdings auch heute nicht auskommen. Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen und steuerliche Vorteile sollen ihnen die Weiterqualifikation erleichtern.

So haben angehende Meister Anspruch auf Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das sogenannte Meister-Bafög. Es setzt sich zusammen aus:

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: Die Gebühren W zu 30,5 Prozent bezuschusst, für die restlichen 69,5 Prozent gibt es ein zinsgünstiges Darlehen. Zwei Drittel der Gebühren werden erlassen, wenn sich der Geförderte innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Maßnahme selbstständig macht.

Prüfungsstück: Für die Hälfte dieser Kosten können Meisterschüler ebenfalls ein Darlehen beantragen

Unterhalt: Teilnehmer von Vollzeitmaßnahmen können zudem einen Beitrag zum Lebensunterhalt beantragen. Unterhaltsbeiträge gibt es teilweise als Zuschuss, teilweise als zinsgünstiges Darlehen.

Kinderbetreuung: Eltern können Kinderbetreuungskostenzuschuss beantragen.

Ihre Meinung?

Sind Meisterschüler wirklich im Nachteil oder genügt die Förderung? Was für Hilfe brauchen junge Handwerker wirklich? Schreiben Sie uns einen Leserbrief.

(jw)

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