Die bisherigen Entlastungsmaßnahmen allein helfen Ihrem Betrieb nicht? Dann können Sie in Ihrem Bundesland eventuell noch Härtefallhilfen beantragen.
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Die bisherigen Entlastungsmaßnahmen allein helfen Ihrem Betrieb nicht? Dann können Sie in Ihrem Bundesland eventuell noch Härtefallhilfen beantragen.

Politik und Gesellschaft

Zusätzliche Energiekostenhilfen für KMU startklar

Betriebe, die die Energiekrise besonders hart trifft, erhalten zusätzliche finanzielle Hilfen. Der Bund stellt dafür bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung.

Bund und Länder haben sich auf zusätzliche Energiekostenhilfen für mittelständische Unternehmen geeinigt und eine Verwaltungsvereinbarung getroffen. Das teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit.

Mit den Härtefallhilfen sollen stark gestiegene Mehrkosten für Energie abgefedert werden, die trotz der bereits umgesetzten Entlastungsmaßnahmen weiter bestehen. Der Bund stelle den Ländern dafür bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung.

Die Antragstellung und Abwicklung der Härtefallhilfen werde über die Bewilligungsstellen der Länder erfolgen, so das Ministerium. Die Hilfen könnten bereits in sieben Bundesländern beantragt werden. In den übrigen Bundesländern sollen „sie in den nächsten Wochen an den Start“ gehen.

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Laut Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger schließen die Hilfen keine Energieträger aus. Sie umfassen sowohl leitungsgebundene als auch nicht leitungsgebundene Energieträger, ergänzt das BMWK. Die Einzelheiten der Programmgestaltung würden jeweils von den Ländern festgelegt, so dass auch regionale Besonderheiten berücksichtigt werden könnten.

Die von Bund und Ländern abgestimmte Verwaltungsvereinbarung regelt laut BMWK Folgendes:

  1. Die Durchführung der Förderung.
  2. Die Zuweisung der Mittel an die Länder nach dem Königssteiner Schlüssel.
  3. Die Prüfung und Erfolgskontrolle der Härtefallhilfen.

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