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Das Schild vor einem Finanzamt

Recht

Zusage vom Finanzamt im Rechtsstreit ist bindend

Hebt das Finanzamt in einem Rechtsstreit einen Änderungsbescheid samt Steuerschätzung auf, dann muss es sich daran halten. Selbst dann, wenn es neue Beweise vorlegen kann.

Der Fall: Ein Streit über eine Steuerschätzung landet vor dem Finanzgericht. Dort einigen sich Betrieb und Finanzamt schließlich zugunsten des Betriebs. Der Fiskus hebt den angefochtenen Änderungsbescheid noch in der mündlichen Verhandlung auf und erklärt den Rechtsstreit für erledigt. Der Betrieb zieht daraufhin seinen Einspruch gegen den Bescheid zurück. Sechs Wochen später dann der Schock für den Unternehmer: ein neuer Bescheid vom Fiskus – gleicher Inhalt, gleiche Nachforderung. Als Begründung führt das Finanzamt nachträglich bekanntgewordene Beweismittel an. Also geht es wieder vor Gericht.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zugunsten des Unternehmers entschieden. Die neuen Beweise spielten für den BFH keine Rolle, da das Finanzamt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen habe. Denn das Finanzamt habe einen Vertrauenstatbestand geschaffen, indem es den ersten Änderungsbescheid aufgehoben und den Rechtsstreit ohne jede Einschränkung für erledigt erklärt hatte. Nur deswegen habe das Unternehmen seinerseits seinen Einspruch zurückgenommen und damit seinen „verfahrensrechtlichen Besitzstand aufgegeben“. Dabei habe es „uneingeschränkt darauf vertrauen dürfen“, dass das Finanzamt keinen neuen Widerspruch in dieser Angelegenheit einlegen werde. (BFH: Urteil vom 6. Juni 2016, X R 57/13)

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