Je höher das Einkommen während der aktiven Berufsjahre, desto schmerzlicher die Versorgungslücke im Alter. Führungskräfte allgemein, vor allem aber Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, haben häufig nur geringe Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine angemessene Gesamtversorgung erfordert deshalb rechtzeitig ergänzende Maßnahmen.
Dem Gesellschafter-Geschäftsführer bieten sich Chancen auf eine steueroptimierte Rente über die Firma. Alle betriebsinternen Vermögenswerte sind zur Rückdeckung betrieblicher Altersversorgungen zugelassen. Eine Betriebsrente kann mit einer Lebensversicherung, aber auch mit Immobilien oder Immobilienfonds im Vermögen der GmbH unterlegt sein. Damit lassen sich die steuerlichen und die betriebswirtschaftlichen Vorteile einer Betriebsrentenzusage mit dem jeweiligen Durchführungsweg bedarfsgerecht verbinden.
Interessante Lösungen bieten sich vor allem für GmbHs an, die ihrem Geschäftsführer bislang keine oder nur eine sehr geringe betriebliche Altersversorgung (BAV) zugestanden haben. Wichtigste Instrumente sind dabei der Abschluss einer Direktversicherung und die direkte Pensionszusage.
Bei der vor allem für kleinere Firmen geeigneten Versicherungslösung schließt die GmbH eine Direktversicherung mit einer Versicherungsgesellschaft ab. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist die GmbH. Die Leistungen stehen von Anfang an dem Geschäftsführer zu. Bis zu 3408 Mark können jährlich mit 20 Prozent pauschal lohnversteuert in die Direktversicherung eingezahlt werden.
Bei der Gehaltsumwandlungsvariante werden die Beiträge aus dem Bruttogehalt des Versicherten erbracht. Die Pauschalsteuer (20 Prozent) kann die GmbH übernehmen, oder der Geschäftsführer erbringt sie aus dem Nettoeinkommen.
Angesichts eines fehlenden oder nur geringen Anspruchs an die gesetzliche Rentenversicherung kann diese betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung nur eine Basisversorgung sein und bedarf einer Ergänzung. Diese ergänzende betriebliche Altersversorgung läßt sich über eine Direktzusage (Pensionszusage) mit Rückdeckung oder über eine rückgedeckte Unterstützungskasse bewerkstelligen.
Bei einer Pensionszusage bildet die GmbH Rückstellungen, die sich steuermindernd auswirken. Andererseits muss der Gegenwert der abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung aktiviert werden. Die betriebliche Altersversorgung hat in diesem Fall also ihre bilanziellen Auswirkungen. Auf der Aktivseite der Bilanz taucht der entsprechende Rückkaufswert der Versicherung auf.
Sollen diese bilanziellen Auswirkungen vermieden werden, bietet sich eine rückgedeckte Unterstützungskasse an. Auch hier gibt die GmbH eine Versorgungszusage, bedient sich für die Durchführung einer Unterstützungskasse, die wiederum für die Versorgung eine kongruente Rückdeckungsversicherung bei einem Lebensversicherer abschließt. Weil die Unterstützungskasse eine rechtlich selbstständige Einrichtung ist, müssen bei der GmbH weder Pensionsrückstellungen gebildet werden, noch braucht der Anspuch der Rückdeckungsversicherung aktiviert werden. Diese Versorgung erfolgt also bilanzneutral.
Die Versicherer bieten je nach Versorgungssituation des Unternehmers und finanzieller wie steuerlicher Lage der Firma unzählige Versicherungsvarianten für Versorgungszusagen des Betriebes an. Wichtig für die Wahl des richtigen Versorgungsmodells ist es, nicht nur Anlageberatern und Versicherungsvertretem zu vertrauen. In jedem Fall sollte der Steuerberater hinzugezogen und auch eine entsprechende Auskunft des Betriebstättenfinanzamtes eingeholt werden, damit der Betrieb später keine unliebsamen Überraschungen erlebt.