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Zuschüsse für die Weiterbildung

Zuschüsse für die Weiterbildung

Arbeitslose vertreten Arbeitnehmer, die sich weiterbilden. Das ist die Idee des Modells Jobrotation. Die Finanzierung ist seit Anfang Januar im Job-AQTIV-Gesetz geregelt. Bis zu 100 Prozent des Stellvertreter-Lohns übernimmt das Arbeitsamt.

Lohnzuschüsse für den Stellvertreter

Betriebe, die befristet Ersatz für sich weiterbildende Mitarbeiter einstellen, können finanzielle Förderung in Anspruch nehmen. Gemäß Job-AQTIV-Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Stellverteter für den zeitlich begrenzten Einsatz (ab zwei Monate) Lohn zu zahlen. Das Gehalt wird jedoch von der Bundesanstalt für Arbeit von 50 bis 100 Prozent refinanziert. Ausschlaggebend für die Höhe der Rückzahlungen seien drei Kriterien, sagt André Gottschalk von der Koordinierungsstelle ProJob in Sachsen-Anhalt:

Zum einen richte sich die Refinanzierung nach dem Umfang der Qualifizierungen und der finanziellen Belastung, die dem Unternehmen durch die Qualifizierung entstehen.

Ein weiterer Schwerpunkt sei der Einsatz bestimmter Stellvertreter, die durch das Job-AQTIV-Gesetz gefördert werden sollen. Jugendliche, Frauen, Schwerbehinderte, Langzeitarbeitslose und Arbeitnehmer ab 50 Jahre zählten dazu.

Das dritte Kriterium könnte die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sein.

Noch aber lägen Behörden und Koordinierungsstellen keine konkreten gesetzlichen Durchführungsbestimmungen vor, sagt Gottschalk, was äußerst unbefriedigend sei. Sollte der Stellvertreter jedoch nicht länger als acht Wochen in einem Unternehmen beschäftigt sein, finanziert das Arbeitsamt von Anfang an den Arbeitslosen. Gelder für Praktika, Trainings- und SGB III-Maßnahmen kommen dabei zum Einsatz.

Zuschüsse für die Qualifizierung

Auch für die Qualifizierung der Mitarbeiter gibt es Zuschüsse. In Sachsen-Anhalt etwa beträgt die Förderung bis zum Jahr 2006 je nach Größe eines Unternehmens bis zu 80 Prozent. Darüber hinaus bestehen bereits Projekte, deren Finanzierung schon im vergangenen Jahr festgelegt wurde. Das ist auch in Niedersachsen der Fall. Mit diesen Geldern werden sowohl die Qualifizierungen der arbeitslosen Stellverteter finanziert als auch ein Teil der Weiterbildungskosten von Mitarbeitern eines Betriebes.

Ein Modell für alle Branchen

Jobrotation richtet sich an Unternehmen aller Branchen. Je nach Branche, Weiterbildungsangeboten und Herkunft der Stellvertreter gibt es viele praktische Umsetzungsmöglichkeiten. Beispielsweise gibt es Fortbildungen im Management- und EDV-Bereich sowie in handwerklichen Gebieten (Schweißer, Elektromaschinenbauer).

Die für Jobrotation geeigneten Stellvertreter werden vom Arbeitsamt und so genannten Koordinierungsstellen vermittelt. Die Ersatzpersonen sind häufig Arbeitssuchende mit passender Qualifikation.

Der Stellvertreter kann im ständigen Wechsel mit der Stammkraft im Unternehmen tätig sein. Es besteht auch die Möglichkeit als #8222;rotierender" Stellvertreter nacheinander eine Reihe von Stammkräften eines Betriebes abzulösen.

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