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Förderung

Zuschüsse für Weiterbildung lohnen sich

Weiterbildung – das erwarten nicht nur Chefs vom Team, sondern auch Mitarbeiter vom Arbeitgeber. Gut, dass es dafür jede Menge finanzielle Förderung gibt.

Nicht nur für Meister
Weiterbildung

Wie wichtig ist Weiterbildung eigentlich den Mitarbeitern? Die Studie „Weiterbildungstrends in Deutschland 2016“ von TNS Infratest zeigt: Sie ist sehr wichtig. 300 Personalverantwortliche wurden dazu befragt. Das Ergebnis: Weiterbildung spielt schon im Vorstellungsgespräch für die Bewerber eine wichtige Rolle. Am häufigsten nachgefragt werden demnach fachliche Weiterbildungen, Aufstiegsfortbildungen und Angebote zu Führungsthemen. Kein Wunder, dass auch mehr als 80 Prozent der Personalverantwortlichen das Weiterbildungsangebot für die Rekrutierung und Bindung von Mitarbeitern für wichtig oder sogar äußerst wichtig halten.

Tipps von den Experten

Fakt ist aber auch: Fortbildung kostet Geld. Und zwar in Form von Lehrgangsgebühren, Lernmitteln, Freistellungen und anderen Ausgaben. Sowohl Bund als auch Land bieten eine Vielzahl von Förderprogrammen. Welche Fördermöglichkeiten es gibt, wissen die Weiterbildungsexperten Joachim Gohr von der Handwerkskammer Magdeburg und Rainer Klostermann von der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim. Hier ihre Tipps:

  • Meister-BAföG: Unter meister-bafoeg.info finden Sie alle Informationen zum sogenannten Meister-BAföG. Die Förderung besteht aus einer Kombination aus Darlehen und Zuschuss, sie ist gestaffelt nach der individuellen Situation des Antragstellers. Doch eigentlich geht der Name an der Sache vorbei, denn es sind nicht nur Meister, die hier in den Genuss einer Förderung kommen können. Das „Aufstiegsfortbildungsförderungsgestz“ (AFBG) greift auch bei anderen Aufstiegsqualifikationen. Ab 1. August 2016 heißt es dann auch nicht mehr Meister-BAföG, sondern Aufstiegs-BAföG. Zudem ändert sich mit diesem Datum eine ganze Menge: Die Fördersätze werden erheblich erhöht, so steigt zum Beispiel die Förderung der Lehrgangskosten von 30,5 auf 40 Prozent. Auch die Zugangsvoraussetzungen ändern sich. Zum Beispiel können nun Bachelor-Absolventen, Studienabbrecher und Abiturienten ohne Berufspraxis eine AFBG-Förderung erhalten. Alle Neuerung fasst ein downloadbarer Flyer unter meister-bafoeg.info zusammen.

  • Bildungsgutschein:  Der Bildungsgutschein hat zum Ziel, arbeitslose Arbeitnehmer wieder einzugliedern oder eine Arbeitslosigkeit abzuwenden. Auch wenn eine Weiterbildung wegen eines fehlenden Berufsabschlusses notwendig ist, dann greift der Bildungsgutschein. Antragsberechtigt sind Leistungsbezieher der Arbeitsagentur, die nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) unterstützt werden, sowie erwerbstätige Leistungsbezieher, deren Förderung von einem Jobcenter nach SGB II erbracht wird. Für weitere Informationen und Beratung ist die zuständige Arbeitsagentur der richtige Ansprechpartner.

  • Bildungsprämie: Unter bildungspraemie.info finden sich alle Voraussetzungen für eine staatliche Prämie zur Förderung privater Investitionen in die persönliche, allgemeine oder berufliche Weiterbildung. Die Voraussetzungen sind ein Brutto-Jahreseinkommen von nicht mehr als 25.600 Euro und ein Beratungsgespräch. Die Veranstaltungsgebühren dürfen 1000 Euro nicht übersteigen, dann übernimmt der Staat die Hälfte dieser Kosten.

    Auf dieser Website finden sich auch Hinweise zum Weiterbildungssparen: Seit 2009 können Arbeitnehmer vorzeitig Geld aus ihrem nach dem Vermögensbildungsgesetz angesparten Guthaben entnehmen. Das Weiterbildungssparen ist unabhängig von Einkommen, Erwerbsstatus und Alter.

  • WeGebAU: Die Abkürzung steht für „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“. Die Maßnahme soll in kleinen und mittleren Betrieben greifen. Die Arbeitsagentur übernimmt bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten, das ist von den individuellen Voraussetzungen abhängig. Der große Vorteil für Arbeitgeber: Wenn der Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an einer Maßnahme seine Leistung nicht oder teilweise nicht erbringen kann, dann bekommt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Detailliert berät die Arbeitsagentur.

  • Bildungsurlaub: Der Bildungsurlaub (www.bildungsurlaub.de) ist der staatliche Beitrag zum lebenslangen Lernen. Für gewöhnlich haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Woche Bildungsurlaub im Jahr. Achtung: In den einzelnen Bundesländern gibt es teils abweichende Regelungen im Bildungsurlaubsgesetz. Die Kosten teilen sich der Arbeitnehmer, indem er die Seminargebühr bezahlt, der Arbeitgeber leistet seinen Beitrag in Form von Lohnfortzahlung.

  • Landesprogramme: Auch die Bundesländer bieten eigene Förderprogramme, die sich lohnen. Beispiel Sachsen-Anhalt: Das Programm „Weiterbildung direkt“ der Investiionsbank Sachsen-Anhalt wendet sich an Arbeitnehmer und unterstützt berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, entweder zur Verbesserung der Kompetenzen im Arbeitsleben oder überhaupt als Zugang zur Beschäftigung. Der Antragsteller darf über nicht mehr als 4575 Euro Brutto-Monatseinkommen verfügen. Je nach individueller Situation sind bis zu 90 Prozent der Maßnahme förderfähig, ein Weiterbildungsvorhaben darf 25.000 Euro nicht überschreiten. Und es gibt die „Weiterbildung Betrieb“, die betriebliche Weiterbildungen, Personal- und Organisationsentwicklung fördert. Das Regelwerk zu dieser Maßnahme ist recht umfangreich und detailliert. Es lohnt sich aber ein Blick auf die Konditionen, denn es sind Förderungen in Höhe von bis zu 80 Prozent möglich. Zu beiden Weiterbildungsprogrammen berät die Investitionsbank direkt unter der kostenfreien Hotline: (0800) 5600757.

Persönliche Beratung nutzen!

Persönliche Beratung und umfangreiche Weiterbildungsprogramme bieten die Handwerkskammern an. Die Weiterbildungsberater der Kammern kennen sich mit der Vielzahl an Weiterbildungsmöglichkeiten wie auch mit den Fördermöglichkeiten aus und beraten passgenau zu diesen Fragen.

Selbst recherchieren

Ein komfortabler Überblick über die Fördermöglichkeiten zur Fortbildung finden Sie im Web auf der Seite ­www.foerderdatenbank.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Über die detaillierte Suchabfrage finden sich Landes-, Bundes- und EU-Förderprogramme.

(tv)

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