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Zwangsversteigerung mal anders

Handwerksmeister Heinrich Wellmann über eine kuriose Erfahrung mit einer Kundin – und seinen Ärger über die Justiz.

Handwerksmeister Heinrich Wellmann über eine kuriose Erfahrung mit einer Kundin und seinen Ärger über die Justiz.

Ein Kunde ordert und erhält die Leistung xy, zahlt nicht und verkauft sie anschließend bei Ebay. Das klingt verrückt, doch Heinrich Wellmann ist genau das passiert. Der Tischlermeister hatte die Einrichtung eines Bioladens entworfen und gebaut. Die Auftragssumme: 7500 Euro. Die Kundin war zufrieden, zahlte allerdings auch nach der dritten Mahnung nicht. Dann der Anruf eines befreundeten Tischlers: Sieh mal ins Internet, die Dame versteigert gerade Deine Arbeit bei Ebay.

Was Wellmann zunächst nicht glauben wollte, erwies sich als Realität. Und: Die Besitzerin des Bioladens hatte es offensichtlich eilig. Wellmann konnte auf seinem Computerbildschirm verfolgen, dass sie die Auktion vorzeitig beendete und dem bis dahin Höchstbietenden für knapp 2000 Euro den Zuschlag für die Ladeneinrichtung gab. Anschließend schrieb sie dem Käufer, dass er die Möbel sofort abholen solle, weil sie den Laden räumen müsse.

Nach der fälligen Strafanzeige stellte sich heraus, dass die Auftraggeberin bereits den Offenbarungseid geleistet hatte als sie mir den Auftrag gab. Dass sie letztlich mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen ist, regt den Tischlermeister aus dem niedersächsischen Drebber auf: Aus meiner Sicht ist das ein Quasi-Freispruch für vorsätzlichen Betrug. Sie hat für meine Ladeneinrichtung abkassiert aber ich gehe völlig leer aus.

Hätte er nicht vorsichtiger sein und auf Vorkasse bestehen müssen? Das sei realitätsfremd und oft einfach nicht möglich, meint Wellmann: Wenn ein Kunde bei einem 7500 Euro-Auftrag 6000 Euro anzahlen soll, ist der so schnell aus der Tür, dass ich kaum Tschüß sagen kann.

(sfk)

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