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Ob Kollegen im Klo eingesperrt oder angedrohte Krankheit: In diesen zehn Fällen kamen Chefs mit fristlosen Kündigung durch.

Inhaltsverzeichnis

Kündigungsurteile

10 gute Gründe für eine fristlose Kündigung

Manchmal sind Mitarbeiter einfach nicht mehr tragbar. Hier sind 10 Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

  • Fristlose Kündigungen sind oft Anlass für Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
  • Gerichte prüfen in solchen Fällen, ob ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt.
  • In diesem Beitrag finden Sie 10 Fälle, in denen Arbeitgeber Mitarbeiter entlassen konnten, ohne die Kündigungsfrist zu beachten.

1. Üble Nachrede per Whatsapp

Per Whatsapp verbreitet eine Mitarbeiterin das Gerücht, dass ein Kollege angeblich ein Vergewaltiger sei. Der Geschäftsführer kündigt der Mitarbeiterin fristlos. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gibt ihm Recht.

2. Personalgespräch heimlich aufgezeichnet

Ein Mitarbeiter beleidigt seinen Vorgesetzten und wird deshalb zum Personalgespräch einbestellt. Heimlich schneidet der Mann das Gespräch mit. Als der Arbeitgeber davon Wind bekommt, kündigt er dem Mitarbeiter fristlos. Auch Landesarbeitsgericht Hessen findet den heimlichen Audio-Mitschnitt nicht in Ordnung.

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3. Angedrohte Krankheit

Ein Betrieb bestellt einen freigestellten Mitarbeiter zum Gespräch ein. Der lehnt ab und reagiert mit den Worten, er könne ja auch krank werden. Die darauf folgende fristlose Kündigung bestätigt das Landesgericht Rheinland-Pfalz – obwohl der Mitarbeiter tatsächlich krank war.

Die fünf größten Fehler bei Kündigungen

Jemandem kündigen zu müssen, ist keine schöne Aufgabe. Noch schlimmer wird sie, wenn man grobe Fehler macht und die Kündigung unwirksam ist.
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4. Höchstarbeitsgrenze mit Zweitjob überschritten

Ein  Angestellter hat jahrelang zwei Jobs und überschreitet dadurch regelmäßig die wöchentliche Höchstarbeitszeit. Einer seiner Chefs findet das heraus und kündigt ihm fristlos. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg bestätigt diesen Rausschmiss.

5. Kollegen im Klo eingesperrt

Ein Lagerist sperrt einen Kollegen nach einem Streit im Klo ein. Der Kollege befreit sich, indem er die Tür auftritt und der Lagerist erhält seine fristlose Kündigung. Dagegen klagt der Mann vor dem Arbeitsgericht Siegburg – ohne Erfolg.

6. Eigenmächtiger Spontanurlaub

Eine Mitarbeiterin wird spontan zu einem Urlaub eingeladen und setzt sich direkt in den Flieger nach Mallorca. Ihren Chef informiert sie per E-Mail. Der beordert die Frau zurück in den Betrieb. Weil sie das ablehnt erhält eine fristlose Kündigung. Völlig zu Recht, entscheidet das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.

7. Beteiligung an Konkurrenzunternehmen

Ein Mann unterschreibt bei einen Arbeitsvertrag, der ein Wettbewerbsverbot vorsieht. Einige Jahre später macht sich der Mann in derselben Branche selbstständig. Als das auffliegt, erhält er eine fristlose Kündigung, obwohl er einen Monat später ohnehin bei seinem Arbeitgeber aufgehört hätte. Dennoch sei die fristlose Kündigung hier angemessen, findet das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.

8. Sensible Firmendaten nach Hause gemailt

Ein Mitarbeiter will zur Konkurrenz wechseln. Vor dem Jobwechsel schickt er Kundenlisten, Preislisten und Projektunterlagen seines Arbeitgebers an seine private E-Mail-Adresse. Sein Arbeitgeber reagierte mit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung. Die Klage des Mitarbeiters weißt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ab.

9. Morddrohung gegen den Chef

Ein Chef erhält einen anonymen Anruf auf seinem Diensthandy: „Ich stech‘ dich ab!“, sagt eine männliche Stimme mehrfach. An deinem Sprachfehler erkennt der Chef den Anrufer zweifelsfrei – es ist ein Mitarbeiter. Der erhält deshalb seine fristlose Kündigung. Doch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entscheidet zugunsten des Vorgesetzten, eine Weiterbeschäftigung sei ihm nicht zuzumuten.

10. Vorgetäuschte Krankheit

Ein Arbeitgeber lehnt den Urlaubsantrag einer Mitarbeiterin ab. Zum gewünschten Urlaubstermin meldet sich sie sich krank und legt ein ärztliches Attest vor. Ein Detektiv  deckt auf, dass die kranke Frau während ihrer Krankschreibung verreist und eine Ausstellungseröffnung besucht. Die fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, entschied das Landesarbeitsgericht Köln.

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