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Personal

2021: Mindestlohn steigt auch für Minijobber

Zum 1. Januar 2021 steigt der Mindestlohn. Für Minijobber und ihre Arbeitgeber kann das bedeuten: weniger Arbeitszeit bei gleicher Bezahlung.

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Im kommenden Jahr steigt der gesetzliche Mindestlohn. Von derzeit 9,35 Euro wird er zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro erhöht. Bis zum 1. Juli 2022 steigt er in einem 4-Stufen-Modell bis auf 10,45 Euro. Davon profitieren auch Minijobber. Da für sie aber eine Verdienstobergrenze von 450 Euro gilt, kann ein steigender Mindestlohn für sie bedeuten, dass sie weniger Stunden im Monat arbeiten. Darauf weist die Minijob-Zentrale hin.

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So steigt der Mindestlohn:

  • 1. Januar 2021: 9,50 Euro
  • 1. Juli 2021: 9,60 Euro
  • 1. Januar 2022: 9,82 Euro
  • 1. Juli 2022: 10,45 Euro

Neuer Mindestlohn – Was bedeutet das für den Minijob?

Ein Minijob liegt vor, wenn der Verdienst durchschnittlich im Monat 450 Euro nicht überschreitet. Für einen Minijobber, dem der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird und der bereits jetzt die Minijob-Grenze voll ausschöpft, würde die Beschäftigung bei unveränderter Arbeitszeit durch die Erhöhung des Stundenlohns sozialversicherungspflichtig werden.

Wenn also die Beschäftigung weiterhin ein Minijob bleiben soll, muss die monatliche Arbeitszeit reduziert werden.

Diese maximalen Arbeitszeiten gelten für einen Minijobber:

  • ab 1. Januar 2021: 47,37 Stunden pro Monat
  • ab 1. Juli 2021: 46,88 Stunden pro Monat
  • ab 1. Januar 2022: 45,82 Stunden pro Monat
  • ab 1. Juli 2022: 43,06 Stunden pro Monat

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