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Arbeitsunfall, Mann liegt am Boden mit Helm

Inhaltsverzeichnis

Recht

Arbeitsunfall: Diese 7 Urteile sollten Chefs kennen!

Gegen Arbeitsunfälle sind Mitarbeiter zwar gesetzlich versichert. Doch wann ist es ein Arbeitsunfall? 7 Urteile, die Sie kennen sollten.

Auf einen Blick:

  • Unfälle bei der Arbeit sind über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert.
  • Zwischen Unfallopfer und Berufsgenossenschaft kommt es jedoch öfter zum Streit: Handelt es sich um einen Arbeits- oder um einen privaten Unfall?
  • Gerichte entscheiden dabei nach Einzelfall. Wichtig ist vor allem, ob der Unfall in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

Unachtsamkeit, ungenügende Kenntnis von Maschinen oder einfach Pech – die Ursachen von Arbeitsunfällen sind vielfältig. Nicht immer ist jedoch eindeutig, ob es sich tatsächlich um einen Vorfall handelt, der über die gesetzliche Versicherung abgedeckt ist. Im Streitfall müssen Gerichte entscheiden, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht. Dabei wird vor allem eines klar: Es kommt auf den – manchmal kuriosen – Einzelfall an. Sieben Urteile, die Sie als Arbeitgeber kennen sollten.

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Sind alle Beschwerden Folgen des Arbeitsunfalls?

Auch die Folgeerkrankungen von Arbeitsunfällen sind gesetzlich versichert. Im Falle einer Malers kam es indes zum Streit: Der Mann stürzte von einem Gerüst, weil er wegen Schmerzen in der Schulter mit seiner Last aus dem Gleichgewicht geriet. Er verletzte sich an der Hüfte.

Warum das Sozialgericht Karlsruhe zwar die Hüftverletzung als Arbeitsunfall ansah, nicht aber die Schulterprobleme, lesen Sie hier.

Zahlen trotz vorgeschädigter Zähne?

Eine Frau verletzte sich bei der Arbeit, als ihr aus einem Regal ein schweres Paket ins Gesicht fiel. Die erlittene Prellung war nur leicht. Wochen später jedoch bekam die Frau Vereiterungen an den Zähnen, zwei wurden gezogen. Die Berufsgenossenschaft wollte dafür nicht zahlen.

Das Sozialgericht Karlsruhe sah das trotz Vorschädigung der Zähne anders. Die Gründe lesen Sie hier.

Arbeitsunfall bei zwei Promille?

Bei einem Grillabend mit Freigetränken, zu dem der Arbeitgeber einlud, feierte eine Mitarbeiterin so heftig mit, dass sie mit 1,99 Promille im Blut auf dem Weg zur Toilette stürzte. Dabei brach sie sich das Sprunggelenk.

Warum das Sozialgericht Dortmund diesen Vorfall als Arbeitsunfall einstufte, lesen Sie hier.

Sturz mit Kaffeetasse – Arbeitsunfall oder nicht?

Der Chef fordert seinen Mitarbeiter auf, einen Tisch freizuräumen und Unterlagen für eine Besprechung zu holen. Auf dem Weg stürzt der Mann und fällt so unglücklich in die Scherben seiner Kaffeetasse, dass er sich schwer an der Hand verletzt.

Klarer Fall von Arbeitsunfall, urteilte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Welchen Argumenten die Richter folgten, lesen Sie hier.

Schlägerei unter Kollegen – gesetzlich versichert?

Kollegen geraten auf der Fahrt von der Arbeit nach Hause in einen heftigen Streit. Schließlich prügelt ein Kollege auf den anderen ein. Der Verletzte fordert, den Vorfall als Arbeitsunfall anzuerkennen.

Warum sich das Landessozialgericht dieser Meinung anschloss, lesen Sie hier.

Sturz in der Pause – wer zahlt für die Folgen?

Ein Spaziergang in der Pause hatte für einen Arbeitnehmer schwere Folgen: Er stürzte und verletzte sich an Handgelenken und Knien. Die Berufsgenossenschaft weigerte sich, dies als Arbeitsunfall anzuerkennen.

Zu Recht, urteilte das Hessische Landessozialgericht. Welche Begründung es dafür anführte, lesen Sie hier.

Verletzt beim Bowling – Arbeitsunfall?

Ein Partnerunternehmen lädt zur Fortbildung, dazu gehört ein geselliger Abend auf der Bowling-Bahn. Einer der Eingeladenen stürzt und renkt sich die Schulter aus.

Warum das Sozialgericht Aachen diesen Sturz als Arbeitsunfall wertete, lesen Sie hier.

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