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Waffenhandel?

Fragwürdige Geldanlage vor Gericht

Stefan W. wollte eine ethisch unbedenkliche Altersvorsorge. Erhalten hat der Handwerker eine Rentenpolice, die in Rüstung investiert. Jetzt klagt er.

Dieser Schritt lag nahe: Als er sich für das Alter absichern wollte, wandte er sich an jemanden seines Vertrauens – seinen Versicherungsmakler. Von ihm hatte Stefan W. die Police für sein Haus, für ihn hatte er getischlert, ihn hatte er immer wieder mal auch privat getroffen. Kann man da so aneinander vorbeireden? W. spricht von einem „Sumpf“, in den sein Geld geflossen sei. Ein Sumpf aus „Waffengeschäften, Umweltzerstörung, Menschenrechtsverletzungen“. Der Öko-Tischler hat den Makler verklagt. Der Vorwurf: „Falschberatung“. Der Grund für die Klage: „Bezahlbar, sicher und vor allem ethisch unbedenklich.“ Das habe er als Voraussetzung klargestellt, als er nach der Geldanlage fragte, sagt W..

Wohin fließt das Geld?
Erhalten hat der Tischler ein ganz normales Versicherungsprodukt. Es heißt „Basis-Rente invest Spezial“ – Basisrente steht für Rürup-Modell. Es handelt sich um eine fondsgebundene Altersvorsorge der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG. W.s Police stützt sich auf acht Aktienfonds. Fonds, deren Namen ihm lange nichts sagten.

Fonds wie „Akkumula“ der Deutschen-Bank-Tochter DWS oder „Global Basics Eur-Klasse A ACC“ von M amp;G. Die beiden Fonds spekulieren etwa auf die United Technologies Corporation (UTC). Deren Aktien zählen zu den größten Einzelwerten in den Fondsportfolios. Der US-Mischkonzern fungiert als Holding für Pratt amp; Withney und UTC Aerospace Systems. Wer sich auf den Internetseiten dieser Unternehmen umsieht, erfährt: Pratt amp; Withney baut neben Flugzeugmotoren für die zivile Luftfahrt auch Triebwerke für Kampfjets; die Technik von UTC Aerospace Systems steckt zum Beispiel im Eurofighter Typhoon, dem F-35 und der Drohne Global Hawk.

Ein anderer DWS-Fonds, der W. im Alter abfedern sollte, heißt „Invest Global Emerging Markets Equities LC“. Dessen Portfolio besteht aus Aktien von Unternehmen in Schwellenländern. Zu den größten Einzelwerten gehörte der russische Ölriese Rosneft, der wegen maroder Öl-Pipelines wiederholt in die Schlagzeilen geraten ist. Aktuell setzt der Fonds auf Petrochina. Die Ölgesellschaft investiert im Sudan, die Regierung dort soll Geld aus dem Ölgeschäft in den Krieg in Darfur pumpen.

Vertrauen trifft auf Intransparenz
In jedem Fonds der Rentenversicherung sind Aktien, die W. aus ethischer Sicht ablehnt. „Niemals hätte ich den Vertrag unterschrieben, wenn ich gewusst hätte, was mit den Beiträgen finanziert wird“, sagt er. Doch woher hätte er es wissen sollen? Der Makler habe kein Wort über solche Details verloren. Auch den Vertragsunterlagen und Jahresmitteilungen der Versicherung konnte er nicht entnehmen, welche Rolle ökologische, soziale und ethische Belange (ESG) bei seiner Altersvorsorge spielen. Versicherungen müssen das gegenüber Rürup-Sparern nicht durchblicken lassen.

Bald neun Jahre ist seine Police alt. Auflösen kann er sie frühestens im Jahr 2029. Fragt man ihn, warum er sie erst jetzt anficht, hört man die Geschichte eines Solo-Unternehmers, der ganz unten war und sich wieder hochgekämpft hat. 2009, als er dringend Geld für die Tischlerei benötigte, fror er die Police ein, lange hatte er größere Probleme als die Altersvorsorge. Dann kam die Zeit, da die Verstrickungen deutscher Finanzinstitute mit Herstellern von Streubomben und Landminen ruchbar wurden. Er fing an, sein Rürup-Papier zu hinterfragen. Er stieß auf Hinweise, wonach auch Geldanlagen, wie seine, Geschäfte mit dieser Munition befeuerten.

Rechtsstreit: Wer muss was beweisen?
Der Tischler klagt auf Rückabwicklung des Vertrages. Der Verteidiger des Maklers hält die Vorwürfe für aus der Luft gegriffen. „Von ethisch unbedenklichen Anlagen war nicht einmal die Rede gewesen“, antwortet er auf die Klageschrift. Im Beratungsgespräch sei es „weder grundsätzlich noch im Einzelnen“ um Waffengeschäfte und die Zerstörung von Natur gegangen. Zudem bestreitet er, dass über die Fonds Geld an Rüstungsproduzenten oder Firmen gelangt sei, die Umweltverschmutzung oder Menschenrechtsverletzungen „unterstützen“.

W. kann nicht beweisen, was er im Beratungsgespräch gesagt hat. Er hat kein Beratungsprotokoll, und hätte er eines, wäre ihm damit kaum geholfen. Denn auch darin muss über ESG-Belange kein Wort stehen. Angelika Jackwerth sieht jedoch im konkreten Fall die Beweislast beim Versicherungsmakler. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwältin ist der Auffassung, dass der Makler darlegen muss, welchen Rat er erteilt und wie sein Kunde darauf reagiert hat. Doch es gebe nicht viele vergleichbare Fälle, sagt sie. Ihr Mandat W. ist, soweit sie weiß, der erste Anleger überhaupt, der aus ethischen Gründen eine Geldanlage zum Justizfall macht. Andere Fachanwälte sprechen von einem Präzedenzfall.

Provisionen und Überforderung
Glaubt man Thomas Küchenmeister, dann könnte es eigentlich viele Klagen geben, denn es hat mit der Moral in der Anlegerberatung eine eigene Bewandtnis: Berater empfählen gern die Anlage, die die größte Provision abwirft, und malten mit Oberbegriffen eine heile Welt, sagt der Gründer der Organisation „Facing Finance – Finanzmärkte im Visier“. Da sei oft von Energiebranche oder Technologiesektor die Rede, nicht von fossilen Energieträgern, Militärtechnik oder gar geächteten Waffen. „Kunden erfahren im Verkaufsgespräch in der Regel nicht, dass ihr Geld auch in ethisch fragwürdige Anlagen fließt.“

Kritisch sieht die Anlegerberatung auch Rainer Voss. Der ehemalige Investmentbanker, der in dem Film „Master of the Universe“ die Finanzindustrie beleuchtete, sagt, Berater seien mit der Komplexität der Dinge überfordert. „Sie bekommen ein dreiseitiges Papier zu einem Finanzprodukt und haben oft nicht die Zeit, sich über ökologische und ethische Aspekte zu informieren.“ Dabei scheint der Lesestoff gering. „Es gibt am Markt nicht genügend rentable und ethisch unbedenkliche Anlagen – das sagt viel über den Zustand der Welt aus“, sagt Voss.

Ethische Standards? „Nachrangig“
Deutschlands größtes Finanzinstitut, die Deutsche Bank, weist sich selbst als ethisch verantwortungsvollen Vermögensverwalter aus. Deren Investment-Tochter DWS bekennt sich in einem neunseitigen Richtlinienpapier zu „ökologischen und sozialen Standards sowie guter Corporate Governance“. Für Geldanlagen bedeutet das: ESG-Kriterien werden bei der Auswahl von Investments „nachrangig“ berücksichtigt, erklärt DWS-Sprecher Claus Gruber. Vorrangig sei in den allermeisten Fällen der „finanzwirtschaftliche Aspekt“. Investments in Rüstungsunternehmen seien nicht „spezifisch ausgeschlossen“ . Ein solcher Hinweis hätte ihm damals vor neun Jahren genügt, und die Sache wäre klar gewesen, sagt Tischlermeister Stefan W. Im Rechtsstreit herrscht Ende Oktober Klarheit.

(mfi)

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