Hat ein Inkassounternehmen Erfolg, zahlt der Schuldner die Kosten. Gibt das Inkassounternehmen den Fall erfolglos ab, wird der Gläubiger zur Kasse gebeten. Attraktiv wird das Inkasso für so manchen Betriebe jedoch auch unter den folgenden Gesichtspunkten:
Nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Inkasso-Unternehmen (BDIU) liegt die Erfolgsquote der Inkassounternehmen bei über 50 Prozent.
Gegenüber der sonst üblichen durchschnittlichen Verfahrensdauer verfügen die Handwerker sehr schnell über einen vollstreckbaren Titel und können entsprechend zügig den Klageweg beschreiten, falls der Gläubiger Widerspruch einlegt.
Wenn auch der Gerichtsvollzieher mangels Masse mit leeren Händen wieder gehen muss, ist der Anspruch des Gläubigers nach BDIU-Angaben durch das Verfahren vor Verjährung geschützt.
Häufig kann die Inkassogebühr dem Schuldner im Prozess als außergerichtliche Mahnkosten in Rechnung gestellt werden.
Einen Überblick zum Thema Inkasso geben die folgenden Artikel:
Inkasso: Das Verfahren
Inkasso: Die Anbieter
Inkasso: Die Kosten
Inkasso: Leserstimmen zum Thema
Ihre Erfahrungen
Und wie sind Ihre Erfahrungen mit Inkassounternehmen? Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Gesetz zur Verbesserung der Zahlungsmoral gemacht? Kennen Sie noch andere Wege, säumige Zahler zur Kasse zu bitten?
Sie erreichen uns unter redaktion@handwerk.com oder unter Telefon (05 11) 85 50-24 39 (Jörg Wiebking).