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Diebstahl

Vorsicht, Langfinger!

Diebstahl auf der Baustelle? Bis zur Abnahme durch den Kunden haftet der Unternehmer voll. Da hilft nur eine passende Versicherung - und die kann auch der Kunde abschließen.

von Jörg Wiebking

Dreister Diebstahl mitten in der Nacht: Aus einem Rohbau in Bovenden bei Göttingen verschwinden zwei komplette Badezimmereinrichtungen, außerdem die Haustür und mehrere Innentüren. Von den Tätern fehlt nach Polizeiabgaben jede Spur - wie so oft. Doch wer kommt in solchen Fällen für den Schaden auf? Im Zweifelsfall wohl der Handwerker, wie Rechtsanwalt Dr. Peter Sohn aus Hamm erläutert: #132;Grundsätzlich trägt der Auftragnehmer das Risiko bis zur Abnahme durch den Auftraggeber #147;, sagt der Fachanwalt für Baurecht. Das gelte nicht nur für auf der Baustelle lagernde Materialien, sondern ebenso für bereits eingebaute Gegenstände wie Heizungen, Fenster, Türen oder auch Waschbecken. #132;Da steckt ein Unternehmer wirklich in der Klemme: Der Bauherr kann von ihm kostenlos die erneute Lieferung und Montage verlangen. #147; Um so wichtiger sei entsprechender Versicherungsschutz.

Bauleistungen absichern

Versicherungsberater Michael Rieger aus Hannover empfiehlt eine Bauleistungsversicherung: #132;Sie deckt viele Risiken ab, den Diebstahl installierter Gegenstände ebenso wie Schäden an Baumaterialien und Bauteilen durch unvorhersehbare Witterungseinflüsse und Vandalismus. #147; Die Police könne der Unternehmer abschließen, aber auch der Kunde. #132;Das ist durchaus üblich, ab der Abnahme einer Arbeit trägt der Kunde solche Risiken ja auch alleine. #147;

Kunde oder Handwerker?

Heiner Geesen, Geschäftsführer der Vosgerau GmbH in Oldenburg, achtet darauf, dass seine Kunden selbst eine Bauleistungsversicherung abschließen. #132;Das ist auch in ihrem eigenen Interesse #147;, weiß der Spezialist für Heizungs- und Sanitärtechnik. Nur wenn Geesen Zweifel daran hat, ob sich ein Auftraggeber um die Police kümmert, schließt er selbst eine ab. #132;Sonst ist das Risiko zu groß #147;, weiß der Handwerker, und berichtet prompt von gestohlenen Heizkörpern, Waschbecken und Baugerüsten.

Wer die Bauleistungsversicherung am Ende abschließt, sei aber auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit, ergänzt Karsten Heier, Experte für Sachversicherungen der Signal-Iduna-Versicherung in Oldenburg. Handwerkern, die als Generalunternehmer tätig sind und jedes Jahr zahlreiche Baustellen abwickeln, rät Heier zu einem Rahmenvertrag. #132;Dann fragen wir nur noch quartalsweise die Bauvorhaben ab und rechnen am Jahresende ab. #147; Handelt es sich hingegen um gelegentliche Aufträge, dann sei es sinnvoller, wenn sich der Auftraggeber um Versicherungsschutz kümmert. #132;So ein Rahmenvertrag ist für ein Unternehmen relativ kostenintensiv, während die Police den Bauherren vielleicht nur 150 oder 200 Euro kostet #147;, sagt Heier. #132;Natürlich kann ein Handwerker auch gemeinsam mit dem Kunden überlegen, wie eine für beide Seiten finanziell sinnvolle Lösung aussehen kann. #147;

Extraschutz für Werkzeug

Doch die Bauleistungsversicherung deckt nicht jeden Diebstahl, warnt Heier: Wer Werkzeuge und Maschinen auf der Baustelle lagert, braucht dafür einen besonderen Schutz. Die Signal-Iduna zum Beispiel übernehme im Rahmen der Geschäftsinhaltsversicherung die üblichen Schäden aus Einbruchdiebstahl nicht nur bei Einbrüchen im Betrieb, sondern bis zu einer bestimmten Obergrenze auch in verschlossenen Rohbauten, Containern und Bauwagen.

Und was ist mit gelagerten Materialen wie Rohren und Kabeln? #132;Bei Diebstahl für auf der Baustelle gelagertes Material gibt es keinen Versicherungsschutz #147;, sagt Heier. #132;Dafür ist der Unternehmer selbst verantwortlich. #147;

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