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Inhaltsverzeichnis

Gefährdungsbeurteilung

Damit die Arbeit nicht psychisch krank macht

Immer wenn es stressig wird, fallen Mitarbeiter aus. Arbeitgeber sind in der Pflicht, den Gründen auf die Spur zu kommen: mit einer Gefährdungsbeurteilung. Worauf kommt es an?

Auf einen Blick

  • Auch im Handwerk gibt es Gefahren für die psychische Gesundheit: Zeitdruck, Überstunden, unklare Arbeitsanweisungen, schlechtes Betriebsklima.
  • Jeder Arbeitsgeber muss in einer Gefährdungsbeurteilung auch die psychischen Faktoren erfassen. Checklisten und Unterstützung gibt es bei den Berufsgenossenschaften.
  • Eine systematische Erfassung der Gefährdung hilft, die Mitarbeiter gesund zu halten.
  • Offene Kommunikation ist dabei der zentrale Punkt.

Handwerksarbeit ist nicht ohne Risiken: Werkzeuge, an denen man sich verletzen kann, Umgang mit gefährlichen Stoffen oder auch längeres Arbeiten in körperlich anstrengender Haltung. Auch deshalb sind Gefährdungsbeurteilungen jedes Arbeitsplatzes gesetzlich vorgeschrieben. Was viele jedoch nicht wissen: Auch die psychische Gefährdung muss beurteilt werden

Ist Fliesenlegen eine Gefahr für die Psyche?

Was sollte wohl auf einer Baustelle die Psyche gefährden? Handwerkliches Arbeiten bringt man eher mit körperlichen Gefahren in Verbindung. Ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung nicht eher in Pflegeheimen, Kindergärten oder Krankenhäusern angebracht?

Ein Irrtum. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung möglichst vermieden und verbleibende Gefahren möglichst gering gehalten werden. Von Arbeitgebern erwarte der Gesetzgeber eine aktive Rolle, schreiben die Experten von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin(BAuA) in einem aktuellen Fachaufsatz. Arbeitgeber müssen Gefährdungen erkennen, analysieren und beheben.

Welche Gefährdungen gibt es?

Auch im Handwerk gibt es Arbeitsbedingungen, die die psychische Gesundheit beeinträchtigen können. „Wichtige Faktoren sind unvollständige Informationen – beispielsweise wenn Arbeitsaufträge erteilt werden – oder eine geringe Beteiligung der Beschäftigten, wenn es etwa um Verbesserungsvorschläge bei Arbeitsabläufen geht“, erläutert Andreas Steinfeld, bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) für Präventionsarbeit zuständig.

Weitere Faktoren die Ärger und Frustration auslösen sind:

  • eine fehlende angemessene Anerkennung
  • Mängel in der Arbeitsorganisation
  • ungeklärte oder unausgesprochene Konflikte innerhalb der Belegschaft oder mit Vorgesetzten
  • fehlende Entwicklungsperspektiven
  • unklares Führungsverhalten
  • überlange Arbeitszeiten
  • Zeitdruck
  • wochenlanger Einsatz auf einer Baustelle fern von zu Hause
  • der Umgang mit schwierigen Kunden

Was ist zu tun?

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für seinen Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Hierbei kann man sich Hilfe und Beratung holen, gerade auch, was die psychischen Belastungen betrifft, die vielleicht nicht für jeden klar auf der Hand liegen. So bietet zum Beispiel die BGHM Checklisten an, auf denen die wichtigsten Fragen erfasst und Lösungsmöglichkeiten erklärt werden. Außerdem gibt es spezielle Weiterbildungsmöglichkeiten für Unternehmer und Betriebsleiter. Auch die Berufsgenossenschaft Energie, Elektro, Medienerzeugnisse (BGETEM) hat eine Hilfe speziell für Unternehmen bis zu zehn Mitarbeitern erarbeitet (hier finden Sie die BGETEM-Handlungshilfe). Schritt für Schritt werden die wichtigsten Abläufe erklärt.

Und wenn ich keine Gefährdungsbeurteilung durchführe?

„Komme ich meiner Pflicht nicht nach, bleiben natürlich die Mängel in der Arbeitsorganisation und in den Arbeitsabläufen bestehen, die sich langfristig negativ auf die Belegschaft oder das Betriebsklima auswirken“, warnt Andreas Steinfeld. Gleichzeitig ist eine unvollständige Gefährdungsbeurteilung ein offizieller Mangel in der Betriebsorganisation. Das kann rechtliche Konsequenzen haben, die bei den regelmäßigen Kontrollen durch die Berufsgenossenschaften angemahnt werden. Im schlimmsten Fall drohe ein Bußgeldverfahren.

Gefährdungsbeurteilung ist kein Selbstzweck

Gesunde Mitarbeiter braucht jeder Betrieb. Das ist auch der Hintergrund für die Gefährdungsbeurteilung: Arbeit soll nicht krank machen. Immer häufiger jedoch sind seelische Probleme der Grund für Krankschreibungen. Psychische Erkrankungen hatten 2015 einen Anteil von knapp 15 Prozent am Gesamtkrankenstand, hat die BAuA ermittelt. Vor allem Frauen sind betroffen. Doch auch bevor Mitarbeiter krank werden, haben psychische Belastungen Folgen für den Betrieb: Erhöhter Druck auf die Mitarbeiter kann zu einem schlechten Betriebsklima und damit auch zu erhöhter Fluktuation führen.

Wie kann ich als Arbeitgeber vorbeugen?

„Das Handwerk mit seinen kleinen Unternehmen hat einen wichtigen Vorteil“, sagt Jörg Feldmann, Sprecher der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. „Man kennt sich untereinander.“ Gerade im Handwerk bestehe eine Tradition, sich um Menschen zu kümmern. „Da wird schon viel getan, ohne dass sich die Arbeitgeber dessen bewusst sind.“ Trotzdem sollte systematisch vorgegangen werden. „Das reine Abhaken von Checklisten reicht nicht aus“, betont er.

„In vielen Betrieben fehlen gut strukturierte Ansätze oder Konzepte, um psychische Belastungen systematisch zu vermeiden“, sagt auch Andreas Steinfeld. „Eine gute Ist-Analyse unter Einbeziehung der Beschäftigten ist immer der erste Schritt. Viele Dinge liegen dann auf der Hand und können mit Bordmitteln selbst entwickelt werden.“ Entscheidend sei der Mut zur Offenheit und Durchhaltevermögen. „Für viele Probleme gibt es bereits standardisierte und praxisnahe Lösungsvorschläge, zum Beispiel den Ideengeber der BGHM, oder sie lassen sich im Austausch mit Fachleuten rasch finden.“

Eine Zusammenstellung von Informationen und Tipps für die Umsetzung findet sich auch bei der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie). Hier finden Sie die GDA-Handlungshilfen.

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