Kurzarbeitergeld: Verlängerung der Bezugsdauer beschlossen
Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wurde erneut auf bis zu 24 Monate verlängert. Bereits seit 1. Januar ist die neue Regelung in Kraft.
Noch vor Ende des Jahres 2025 hatte sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung auf die Verlängerung verständigt und die Bundesregierung hat sie daraufhin beschlossen. Seit 1. Januar ist die neue Verordnung in Kraft. Mit der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes haben Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, die Möglichkeit, anstelle der regulären Bezugsdauer von zwölf Monaten bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu erhalten. Die Verlängerung der Bezugsdauer gilt maximal bis zum 31. Dezember 2026.
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) könnten die durch Kurzarbeit frei werdenden Arbeitszeitkapazitäten beispielsweise für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. Bei verbesserter Situation könnten Betriebe ohne Such- und Einarbeitungsaufwände die Auslastung kurzfristig wieder erhöhen.
„Mit der Verlängerung geben wir Betrieben in Deutschland in Anbetracht derzeitiger handels- und geopolitischer Risiken Planungssicherheit für die kommenden Monate. Wir schützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und sichern ihre Einkommen“, sagte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Als Arbeitsministerin stehe sie an der Seite der Beschäftigten und der Unternehmen im Land.
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