- Seit Jahresanfang sind die Branchenmindestlöhne in fünf Gewerken gestiegen. Dazu gehören das Bauhauptgewerbe, die Elektrohandwerke, das Gebäudereiniger-Handwerk, das Dachdeckerhandwerk und das Schornsteinfegerhandwerk.
- Im Maler- und Lackiererhandwerk gab es zum 1. Mai 2021 eine Anhebung der Lohngrenzen um jeweils 30 Cent.
- Im Gerüstbauerhandwerk wurde der Branchenmindestlohn zuletzt im August 2020 angehoben, diese Lohnuntergrenze gilt noch bis Ende September 2021. Wie es danach weitergeht, steht auch schon fest.
- Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk steht in diesem Jahr noch eine Erhöhung an. Zum 1. August 2021 haben sich die Tarifvertragsparteien auf ein Plus von 65 Cent geeinigt.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit Jahresanfang 9,50 Euro pro Stunde. Im Juli folgt die nächste Anhebung: Dann liegt die Lohnuntergrenze bei 9,60 Euro. Abweichend vom gesetzlichen Mindestlohn gelten im Handwerk zum Teil Branchenmindestlöhne. In manchen Gewerken gab es bereits zum Jahreswechsel Veränderungen.
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Diese Mindestlöhne gelten 2021 im Bauhauptgewerbe
Für 2021 haben sich die Tarifpartner im Bauhauptgewerbe auf zwei Lohnuntergrenzen geeinigt. Seit dem 1. Januar 2021 liegt der Mindestlohn 1, den Arbeitgeber für Helfertätigkeiten auf dem Bau zahlen müssen, bundesweit bei 12,85 Euro pro Stunde.
In Westdeutschland und Berlin gibt es zudem den Mindestlohn 2, der an Beschäftigte gezahlt wird, die „überwiegend fachlich begrenzte Tätigkeiten“ ausüben. In Westdeutschland haben sie seit Jahresanfang Anspruch auf 15,70 Euro. In Berlin liegt die Lohnuntergrenze seither bei 15,55 Euro.
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) haben sich für die aktuelle Tarifrunde auf eine Laufzeit von zwölf Monaten geeinigt.
Laut Soka-Bau sind die neuen Lohnuntergrenzen inzwischen allgemeinverbindlich. Dafür habe die Bundesregierung mit der Verabschiedung einer Verordnung gesorgt, die zum 30. April 2021 in Kraft getreten ist.
Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk steigt Anfang 2021
Seit dem 1. Januar 2021 liegt der Branchenmindestlohn in den elektro- und informationstechnischen Handwerken bei 12,40 Euro pro Stunde. So sieht es der Mindestentgelt-Tarifvertrag vor. Er läuft bis Ende 2024 und regelt die Entwicklung der Lohnuntergrenze in mehreren Stufen. Bis 2024 soll der Branchenmindestlohn auf 13,95 Euro angehoben werden. Der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich. Laut Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) gilt für die Berufsbilder des Elektrotechnikers, des Informationstechnikers und des Elektromaschinenbauers.
Gebäudereiniger-Handwerk mit bundeseinheitlichem Mindestlohn
Seit dem 1. Dezember 2020 gibt es im Gebäudereiniger-Handwerk einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn. In der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) liegt er seither bei 10,80 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2021 ist diese Lohnuntergrenze bundesweit auf 11,11 Euro gestiegen. Laut Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) entspricht das einem Plus von 2, 9 Prozent.
Auch in der Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) gibt es eine Lohnuntergrenze. Von 2021 an beträgt der Mindestlohn laut BIV dort 14,45 Euro pro Stunde. Das sind 35 Cent mehr als im Dezember 2020.
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