Auf einen Blick:
- Zum 1. Januar 2021 sind die Branchenmindestlöhne in vier Gewerken gestiegen. Dazu gehören die Elektrohandwerke, das Gebäudereiniger-Handwerk, das Dachdeckerhandwerk und das Schornsteinfegerhandwerk.
- Im Maler- und Lackiererhandwerk sowie im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk laufen die Mindestlohntarifverträge noch bis Ende April 2021. Wie es dann weitergeht, steht noch nicht fest.
- Im Gerüstbauerhandwerk wurde der Branchenmindestlohn zuletzt im August 2020 angehoben, diese Lohnuntergrenze gilt noch bis Ende September 2021.
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2021 auf 9,50 pro Stunde gestiegen, im Juli folgt dann die nächste Anhebung. Die Lohnuntergrenze liegt dann bundesweit bei 9,60 Euro. Das hat die Bundesregierung im Oktober 2020 beschlossen. Abweichend vom gesetzlichen Mindestlohn gelten im Handwerk zum Teil Branchenmindestlöhne. In manchen Gewerken gab es bereits zum Jahreswechsel Veränderungen.
Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk steigt Anfang 2021
Seit dem 1. Januar 2021 liegt der Branchenmindestlohn in den elektro- und informationstechnischen Handwerken bei 12,40 Euro pro Stunde. So sieht es der Mindestentgelt-Tarifvertrag vor. Er läuft bis Ende 2024 und regelt die Entwicklung der Lohnuntergrenze in mehreren Stufen. Bis 2024 soll der Branchenmindestlohn auf 13,95 Euro angehoben werden. Der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich. Laut Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) gilt für die Berufsbilder des Elektrotechnikers, des Informationstechnikers und des Elektromaschinenbauers.
Gebäudereiniger-Handwerk mit bundeseinheitlichem Mindestlohn
Seit dem 1. Dezember 2020 gibt es im Gebäudereiniger-Handwerk einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn. In der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) liegt er seither bei 10,80 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2021 ist diese Lohnuntergrenze bundesweit auf 11,11 Euro gestiegen. Laut Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) entspricht das einem Plus von 2, 9 Prozent.
Auch in der Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) gibt es eine Lohnuntergrenze. Von 2021 an beträgt der Mindestlohn laut BIV dort 14,45 Euro pro Stunde. Das sind 35 Cent mehr als im Dezember 2020.
Lohnuntergrenzen im Dachdeckerhandwerk steigen zum Jahreswechsel
Der Mindestlohn 2 – die Lohnuntergrenze für Gesellen – ist im Dachdeckerhandwerk zum Jahreswechsel um 50 Cent auf 14,10 Euro gestiegen. Ebenfalls angehoben wurde der Branchenmindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer: Zum 1. Januar ist auch der Mindestlohn 1 auf 12,60 Euro angehoben worden. Das entspricht einem Plus von 20 Cent pro Arbeitsstunde.
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