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Politik und Gesellschaft

Kollege demonstriert Dokumenten-Irrsinn

Auftragsvolumen: 350 Euro. Reinerlös: 17,50 Euro. Schätzfrage aus dem realen Leben: Wie viele Seiten für diesen satten Gewinn soll ein westfälischer Bauhandwerker in seinem Angebot an eine Kommune lesen und ausfüllen?

Auf einen Blick:

  • Malermeister Jochen Renfordt ärgert sich über den maximalen Aufwand für minimale öffentliche Aufträge.
  • Für einen 350 Euro-Auftrag soll er 27 Seiten durchackern.
  • „Mistet die Regeln aus“, fordert der Kollege.

Anfang März 2018. Jochen Renfordt durchforstet seine E-Mails. Er entdeckt eine Ausschreibung, öffnet das Dokument und denkt: „Wow, das muss ein Riesenauftrag sein.“ Denn die E-Mail enthält 10 Dokumente mit exakt 27 Seiten. In Worten: siebenundzwanzig. Und alle soll der Maler- und Lackierermeister aus Iserlohn beackern.

Fette Liste für magere Ausschreibung

Im Blog seiner Firmenhomepage hat er die Dokumente aufgelistet:

  • Ein PDF mit der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ (3 Seiten)
  • Der „Angebotskennzettel bei elektronischen Vergabeunterlagen“ (1 Seite)
  • Die „Teilnahmebedingungen“ (3 Seiten)
  • Die „Besonderen Vertragsbedingungen“ (3 Seiten)
  • Die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ (1 Seite)
  • Die „Eigenerklärung zur Eignung“ (3 Seiten)
  • Das „Angebotsschreiben“ (2 Seiten)
  • Das „Leistungsverzeichnis“ als PDF (8 Seiten)
  • Das Leistungsverzeichnis in einem speziellen Dateiformat (GAEB) zum Einlesen in die Kalkulationssoftware der Betriebe
  • Eine Anlage mit Plänen und Fotos (3 Seiten)

Ausschreibung enthält insgesamt mehr als 80 Seiten

Im Verhältnis zum Aufwand, den Renfordt betreiben soll, klingen die Details der Ausschreibung lächerlich. Es geht um 14 Quadratmeter Raufasertapete und den Anstrich eines Raumes mit 46 Quadratmetern Wandfläche. Den kompletten Auftragswert schätzt Renfordt auf 350 Euro und notiert in seinem Blog: „Wenn ich jetzt mal ambitioniert mit 5 Prozent Reingewinn rechne, erlöst dieser Auftrag 17,50 Euro.“ Sofern alles glattgeht, versteht sich.

Die 27 Seiten decken lediglich den Bereich der Malerarbeiten ab. Rechnet man die „Bodenbeläge“ und die „Wärmedämmung“ dazu, kommen mehr als 80 Seiten zusammen.

Renfordt fragt: „Wundert sich da noch jemand über die Lähmung in unserem Land? Oder über die wahnwitzigen Verzögerungen bei öffentlichen Bauvorhaben?“

Renfordt schickt Kommune freundliche E-Mail

Weil der Handwerksunternehmer das unsinnige Spiel nicht mitspielen mag, beantwortet er die E-Mail-Anfrage der Kommune in seinem gewohnt freundlichen Ton. Aus „Eigenschutzgründen“ könne er in diesem Fall „leider kein Angebot erstellen“.

Genügend Bürokratie hat Renfordt ohnehin am Hals, dafür sorgen schon seine Pflichten als Arbeitgeber von 26 Mitarbeitern: „Da gibt es einiges im Büro zu tun.“ Und dennoch, der Malermeister ist keiner, der sich ständig beschwert, er ist eher der verständnisvolle Typ. Ganz bewusst nennt er nicht den Namen der Stadt, deren Vergabepraxis ihn so nervt. Vielleicht, sagt er, könne die Vergabestelle der Kommune nichts dafür. Vielleicht müssten die Beamten ihre Vorschriften einhalten.

Aber wenn dem so sei: „Dann sollten die Regelungen in Bund und Land deutlich vereinfacht und ausgemistet werden, um ein zielorientiertes und kostenbewusstes Arbeiten wieder möglich zu machen.“

Verrückte Welt, ein Staatssekretär schaltet sich ein

Renfordt hat seine Gedanken am 9. März der Welt via Facebook mitgeteilt. Ein Freitag. Bereits am Montag danach hat ihm ein Staatssekretär aus dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium ungefragt eine E-Mail zu dem Fall geschickt.

Wie ist das Posting bei Christoph Dammermann gelandet? Das kann auch Renfordt nicht sagen. Aber: Der Staatssekretär hatte bereits seine Mitarbeiter auf den Fall angesetzt. Dammermann schreibt: „Mein Fachreferat hat mir heute noch einmal bestätigt, dass aus landesrechtlicher Sicht bei einem Auftrag dieser Größenordnung kein Vergabeverfahren notwendig und vorgeschrieben ist.“ Die Kommune hätte Renfordt – oder jeden anderen Malerbetrieb – direkt beauftragen können, meint Dammermann: „Vielleicht können Sie diese Information [an die betreffende Kommune] weiterleiten.“

Das hat sich Renfordt nicht zweimal sagen lassen – leider ist das Ergebnis ernüchternd.

„Nehmen Sie gerne aus unserem Bieterverzeichnis heraus.“

Die zuständige Sachbearbeiterin aus der Vergabestelle verweist darauf, dass der Auftrag insgesamt größer sei als die von Renfordt geschätzten 350 Euro. Der Staatssekretär habe „leider“ unrecht: „Wir können nur bis 500 Euro direkt beauftragen.“

Es sei aber auch nicht schlimm, wenn sich Renfordt nicht mehr an Ausschreibungen der Stadt beteiligen möchte: „Das brauchen Sie nur zu sagen, dann nehmen wir Sie gerne aus unserem Bieterverzeichnis heraus.“

Es könne doch nicht angehen, entgegnet Renfordt, dass die Betriebe bei solchen Mini-Aufträgen ein derartiges „Brimborium“ veranstalten müssten. Der Aufwand sei für alle Beteiligten unglaublich hoch, und das müssten auch die Verantwortlichen der Kommunen begreifen: „In den Behörden werden Steuergelder verschwendet, und die Betriebe können ihre Zeit besser verwenden. Was die Vergabestellen im Vorfeld alles wissen wollen, das ist der Wahnsinn.“

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