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Inhaltsverzeichnis

Corona-Ticker aktuell: Kalenderwoche 12

Corona: Betrüger versenden E-Mails zum Kurzarbeitergeld

Bundesagentur für Arbeit warnt vor Betrügern +++ Soforthilfe in Niedersachsen ohne persönliche Rücklagen möglich +++ die wichtigsten Infos zum Coronavirus – laufend aktualisiert.

+++ Aktuelle Corona-Nachrichten der Kalenderwoche 13 (6. bis 10. April) lesen Sie hier. +++

Gefälschte Mail an Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld im Umlauf

03. April 2020: Vor einer „betrügerischen“ E-Mail warnt die Bundesagentur für Arbeit: Um angeblich Kurzarbeitergeld zu erhalten, sollen die Empfänger persönliche Daten preisgeben.

Nach Angaben der Bundesagentur wird die E-Mail unter der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt. Arbeitgeber würden darin aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen. Die Bundesagentur rät Arbeitgebern, die Mail umgehend zu löschen und auf keinen Fall darauf zu antworten. Zudem weißt sie darauf hin, dass sie Arbeitgeber nicht per Mail auffordert, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Stattdessen erhalten Betriebe Kurzarbeitergeld nur nach einer Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber bei der Bundesagentur. Anzeigen können Arbeitgeber Kurzarbeit telefonisch oder online. (jw)

Alle Infos zum Kurzarbeitergeld für Handwerksbetriebe finden Sie hier:

Wie Handwerksbetriebe Kurzarbeit beantragen

Sie wollen wegen des Coronavirus Kurzarbeit für Ihre Mitarbeiter beantragen? Hier finden Sie alle Infos, Formulare und Muster.
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Kein Einsatz von finanziellen Reserve für Corona-Hilfe mehr erforderlich

03. April 2020: Wer Unterstützung durch die Corona-Soforthilfe für Niedersachsen beantragen will, muss nach Angaben der NBank keine persönlichen oder betrieblichen Rücklagen mehr in Anspruch nehmen.

Persönliche Rücklagen würden nicht auf eine Förderung angerechnet, schreibt das Kreditinstitut in seinen Antworten auf häufig gestellte Fragen. Dasselbe gelte für die Bundesförderung, die ebenso über die NBank beantragt werden kann.

Weitere wichtige Hinweise der NBank zur Antragstellung:

  • Die Anträge für müssen vollständig ausgefüllt und nur per Mail an die Adresse antrag@soforthilfe.nbank.de geschickt werden. Eine unterschriebene Kopie des Personalausweises muss beigefügt werden.
  • Für die Förderung des Landes Niedersachsen und der des Bundes muss nur ein Antrag ausgefüllt werden.
  • Der Zuschuss dient dazu, Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten zu verhindern. Es ist keine Unterstützung für Lebenshaltungskosten.
  • Zum betrieblichen Sach- und Finanzaufwand zählen zum Beispiel Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten sowie offene Warenrechnungen. Bei Selbstständigen werden auch die Kosten für die private Kranken-und Pflegeversicherung berücksichtigt. Personalkosten gehören nicht dazu. Hier greift das Kurzarbeitergeld.
  • Es müssen keine Belege eingereicht werden. Sie müssen aber, für eventuelle Nachprüfungen, zehn Jahre aufgehoben werden. (kw)

Alle Infos zu den Soforthilfen der Bundesländer finden Sie hier:

Corona-Soforthilfe: Alle Zuschüsse der Bundesländer im Überblick

In fast allen Bundesländern gibt es jetzt Zuschüsse für von der Corona-Krise betroffene Solo-Selbstständige und Kleinbetriebe. Hier alle Infos für Handwerker.
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Soka Bau: Keine Verzugszinsen und Gerichtsverfahren in der Corona-Krise

02. April 2020: Auch die Soka Bau reagiert auf die Corona-Krise. In Abstimmung mit den Tarifvertragsparteien der deutschen Bauwirtschaft hat die Sozialkasse nach eigenen Angaben verschiedene Maßnahmen ergriffen:

  • Für die Meldemonate März, April und Mai werde die Soka Bau keine Verzugszinsen berechnen.
  • Bis vorläufig bis 31. Mai werde die Sozialkasse Forderungen weder durch Erinnerungsschreiben noch durch gerichtliche Verfahren geltend machen.

Zudem weißt die Soka darauf hin, dass sie ihren Service und ihre Leistungen weiter aufrechterhalten werde. Dies gelte auch für Zahlungen, die die Sozialkasse „auch bei einer vermehrten Urlaubsnahme schnell veranlassen“ werde.

Zudem bietet die Sozialkasse Mitgliedern ein kostenloses Webinar an mit aktuellen Hinweisen zur Corona-Situation an. Hier geht es zur Anmeldung. (jw)

Kfz-Versicherung in der Corona-Krise ruhen lassen

02. April 2020: Wie versicherungsjournal.de berichtet, bieten „fast alle Kfz-Firmenversicherer“ ihren Firmenkunden in der Corona-Krise die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung ohne amtliche Stilllegung für alle oder einige Fahrzeuge ruhen zu lassen, die sie wegen der Corona-Krise nicht einsetzen können

Diese sogenannte interne Ruheversicherung böten einige Versicherungen zunächst bis zum 31. April an, andere bis zum 31. Mai.

Die interne Ruheversicherung umfasse die Haftpflichtversicherung, die Teilkasko „und einen Teilschutz aus der Vollkasko“ wie auch die Umweltschadens-Versicherung, falls die jeweilige Policen bei Eintritt der Ruheversicherung bestanden.

Von der Ruheversicherung betroffene Fahrzeuge müssten in der Zeit in einem Einstellraum oder auf einem gesicherten Abstellplatz abgestellt werden.

Zudem müssten die Fahrzeughalter dann die betroffenen Fahrzeuge tatsächlich ruhen lassen. Würden sie dennoch eingesetzt und einen Unfall verursachen, so wäre das ein Verstoß „gegen die Pflicht aus seinem Versicherungsvertrag“, zitiert versicherungsjournal.de de Fachanwalt für Versicherungsrecht Marc Herzog. Die Versicherung könne den Halter dann zumindest teilweise in Regress nehmen. (jw)

ZDH fordert Nachbesserungen bei Corona-Hilfen

02. April 2020: In den ersten Handwerksbetrieben sei die Corona-Hilfe angekommen, berichtet Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Die gelte für die KfW-Programme, die Bürgschaften der Bürgschaftsbanken und die Liquiditätshilfen des Bundes. Doch es gebe auch Probleme.

Schwierigkeiten sieht Wollseifer beim bürokratischen Aufwand: Aufgrund der „grundsätzlich wichtigen bankenaufsichtsrechtlichen Regelungen“ gehe es bei Liquiditätskrediten derzeit nicht ohne Kredit- und Liquiditätsprüfungen. Das verzögere die Auszahlung der Kredite über die Hausbanken. Deswegen müssten die Aufsichtsregeln temporär ausgesetzt werden, fordert der ZDH-Präsident.

Nachbesserungsbedarf gebe es auch bei den Soforthilfen des Bundes: Da die Hilfe auf Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern begrenzt ist, falle „ein Großteil von mittelgroßen Handwerksunternehmen durch dieses Hilfsnetz“, warnt Wollseifer. „Will man nicht riskieren, dass der Mittelstand als Rückgrat unserer Wirtschaft wegbricht, müssen die Bundes-Soforthilfen auf den kompletten Mittelstand ausgeweitet und auch für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten zugänglich sein.“

Positiv bewertet der ZDH-Präsident hingegen den Einsatz alle Beteiligten bei den Hilfsmaßnahmen: Alle durchführenden Stellen und deren Mitarbeiter hätten „beispielhafte Schnelligkeit und Leistungsstärke bewiesen“, vielfach „über das gesamte Wochenende hinweg“, ebenso wie viele Mitarbeiter „in der gesamten Handwerksorganisation, die über Hotlines und online Hilfe suchende Betriebe beraten und unterstützt haben“. (jw)

ZDH empfiehlt Nachholung von Prüfungen ab dem 24. April

1. April 2020: Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bestärkt seine Empfehlung, aufgrund der Corona-Krise alle Prüfungen bis zum 24. April 2020 auszusetzen. Danach sollten neue Termine festgelegt und bereits terminierte Prüfungen nachgeholt werden.

„Betriebe und Auszubildende wollen natürlich die Berufsausbildung zum Ende des Ausbildungsjahres erfolgreich mit einer Prüfung beenden. Auch Meisterschüler und Absolventen der Höheren Berufsbildung erwarten zu Recht, dass Prüfungen wie geplant abgehalten werden“, sagt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Dennoch dürften Prüfungen keine Risiken für die Gesundheit von Prüfungsteilnehmenden oder Prüfenden eingegangen werden. Deshalb bekräftigt der ZDH seine Empfehlung, dass bis zum 24. April keine Prüfungen stattfinden sollen. Die ZDH rät daher:

  • Bereits terminierte Prüfungen sollen nach Möglichkeit nach dem 24. April unter Berücksichtigung der Vorschriften zum Infektionsschutz wie geplant durchgeführt werden.
  • Abgesagte Prüfungstermine sollten spätestens ab Juni 2020 nachgeholt werden.

Die Länder bittet der ZDH darum, Berufsschullehrinnen und -lehrer für die Abnahmen von Nachholprüfungen zur Verfügung zu stellen, auch wenn diese unter Umständen schon in Schulferienzeiten fallen. (ja)

Niedersachsen: Angepasste Richtlinien zur Liquiditätssicherung

1. April 2020: Die NBank in Niedersachsen stellt zusätzliche Mittel für kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe bereit. Zwei neue Richtlinien lösen die alte Richtlinie „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ ab.

  • Die Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige“ ersetzt die am 27. März veröffentlichte Bundesförderung um und richtet sich an Solo-Selbstständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten können zur Deckung ihres betrieblichen Defizits in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu 9.000 Euro erhalten. Bis zu 15.000 Euro erhalten Unternehmen, die bis zu zehn Mitarbeiter beschäftigen.
  • Für Betriebe und Freiberufler mit 11 bis 49 Mitarbeitern greift die Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“. Auch hier erfolgt die Förderung in zwei Stufen: bis zu 20.000 Euro können Unternehmen mit elf bis 30 Beschäftigten erhalten und Unternehmen mit 31 bis 49 Beschäftigten bis zu 25.000 Euro. Für diese Richtlinie werden Mittel des Landes eingesetzt.

Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen sei bei beiden Richtlinien nicht mehr notwendig, teilt das Niedersächsische Wirtschaftsministerium mit. Ende März lagen der NBank etwa 64.000 Anträge vor, bewilligt waren etwa 2.700. Ausgezahlt wurden laut Wirtschaftsministerium bis dahin rund 8,4 Millionen Euro.

Hinweis: „Alle bisherigen Antragsteller erhalten die Möglichkeit, ihren Antrag auf die neuen Richtlinien umzustellen, da diese im Regelfall besser dotiert sind“, betont der niedersächsische Wirtschaftsminister Bernd Althusmann. (ja)

ZVEH: Elektrohandwerke laut Bundesinnenministerium systemrelevant

1. April 2020: Das Bundesinnenministerium (BMI) hat entschieden, dass die Elektrohandwerke systemrelevant sind. Das teilt der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) mit.

Nach eigenen Angaben hatte der ZVEH zuvor zwei Bundesministerien um eine behördliche Bestätigung gebeten, dass die Elektrohandwerke als Dienstleister Teil der sogenannten „Kritischen Infrastruktur“ und damit systemrelevant sind. Jetzt sei eine positive Rückmeldung aus Berlin gekommen, so der Verband.

Mit den Anfragen beim BMI und beim Bundeswirtschaftsministerium habe sich der ZVEH für den Fall bundesweiter Ausgangssperren wappnen wollen. Ziel sei gewesen, Betrieben bei gebietsbezogenen Ausgangs- und Zugangssperren Klarheit in Bezug auf die Bewegungsfreiheit des Personals zu geben.

In seiner Rückmeldung auf die ZVEH-Anfrage habe das Ministerium erklärt, warum die Elektrohandwerke systemrelevant sind. Wie der Verband mitteilt lautet die Begründung: In den Aufgabenbereich elektrohandwerklicher Betriebe fallen Leistungen, die zur Aufrechterhaltung der jeweiligen kritischen Dienstleistungen wie zum Beispiel der Energieversorgung notwendig sind. (aml)

Corona: 470.000 Anzeigen auf Kurzarbeit bundesweit

31. März 2020: Wegen der aktuellen Lage haben im März fast eine halbe Million Betriebe Kurzarbeit angezeigt. Das geht aus einer aktuellen Veröffentlichung hervor.

Im März sind bundesweit rund 470.000 Anzeigen auf Kurzarbeit bei Bundesagentur für Arbeit (BA) eingegangen. Das haben das Bundesarbeitsministerium und die BA gemeinsam bekanntgegeben. Im Februar 2020 habe die Zahl der Kurzarbeitsanzeigen noch bei 1.900 gelegen. Im Jahr 2019 hätten durchschnittlich etwa 1.300 Betriebe pro Monat Kurzarbeit angezeigt.

Wie die BA mitteilt, ist die Nachfrage nach Kurzarbeit in allen Bundesländern hoch. Die Anzeigen kommen demnach aus nahezu allen Branchen. Damit unterscheide sich die aktuelle Krise von der Wirtschafts- und Finanzkrise in den Jahren 2008/2009. Damals sei vor allem das verarbeitende Gewerbe betroffen gewesen.

Laut BA sind aktuell vor allem der Handel und das Hotel- und Gaststättengewerbe von Kurzarbeit betroffen. Die insgesamt 470.000 Anzeigen seien bei einer Sonderauswertung ermittelt worden. Darin enthalten seien alle Anzeigen auf Kurzarbeit, die bis zum 27. März 2020 bei der BA eingegangen sind.

Dem BA-Vorstandsvorsitzenden Detlef Scheele zufolge lasse sich noch nicht seriös prognostizieren, wie viele Personen von Kurzarbeit betroffen sein werden. Er rechnet allerdings damit, dass ihre Zahl deutlich höher ausfallen wird als in der Wirtschafts- und Finanzkrise. „Damals hatten wir in der Spitze 1,4 Millionen Kurzarbeitende“, sagt Scheele. (aml)

Corona-Krise: Bundesbauministerium passt Vergaberegeln an

31. März 2020: Das Bundesbauministerium passt die Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge während der Corona-Krise an. Das Bauhandwerk sieht das positiv.

Wegen der Corona-Pandemie hat das Bundesbauministerium per Erlass neue Hinweise zur Vergabe veröffentlicht. Der Erlass sieht unter anderem Folgendes vor:

  • Bei neu abzuschließenden Verträgen ist den Ausschreibungsunterlagen ein Hinweis zum Umgang mit Bauablaufstörungen beizufügen. Dadurch soll klargestellt werden, dass die Folgen der Covid-19-Pandemie weiterhin unvorhersehbar sind.
  • Fristverlängerungen für die Fertigstellung der Bauleistungen werden ermöglicht.
  • Bei Ausschreibungen sollen schon heute großzügige Angebots- und Ausführungsfristen vorgesehen werden.
  • Vertragsstrafen soll es wegen der Unsicherheiten, die die Covid-19-Pandemie hervorruft, nur im Ausnahmefall geben.
  • Bei Bauvorhaben, bei denen wegen Corona besondere Dringlichkeit besteht, gelten besondere Vergaberegeln.

Zum Erlass des Bundesbauministeriums gibt es erste Reaktionen aus dem Bauhandwerk: „Die neuen Regelungen sind ein zukunftsgewandtes Zeichen für die Baubranche“, erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). Es sei gut, dass weiterhin ausgeschrieben und geplant werden soll und Ausnahmeregelungen für Verzögerungen durch die Corona-Pandemie geschaffen werden. „Damit ebnet die Bundesregierung schon jetzt den Weg für einen Re-Start, um die Volkswirtschaft konjunkturell wieder anzukurbeln“, erklärte Pakleppa.

Vom Bundesbauministerium gibt es wegen der Corona-Pandemie noch einen weiteren Erlass. Darin steht, wie bei öffentlichen Aufträgen mit Bauablaufstörungen umzugehen ist. In dem Papier weist das Ministerium ausdrücklich darauf hin, dass öffentliche Dienststellen die „unverzügliche Prüfung und Begleichung von Rechnungen“ durch „geeignete organisatorische Maßnahmen“ sicherstellen sollen. (aml)

Corona: Berufsgenossenschaften unterstützen Betriebe

31. März 2020: Einige Berufsgenossenschaften bieten Unternehmen in der Corona-Krise Unterstützung in Form von Stundung oder Ratenzahlung an, berichtet der ZDH. Eine Übersicht.

Ihren Mitgliedsunternehmen bieten einige Berufsgenossenschaften zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise schnelle und unbürokratische Hilfe an. Hier einige Beispiele mit Links zu den Unterstützungsanboten:

(ja)

Coronavirus: Wollseifer fordert Kurzarbeit auch für Azubis

31. März 2020: Wegen der Corona-Krise melden viele Unternehmen Kurzarbeit an – Azubis sind davon allerdings ausgenommen. Für Betriebe ist das eine Belastung.

In der Regel sind Azubis von Kurzarbeit nicht betroffen. Für ausbildende Betriebe bedeutet das: Sie müssen versuchen, die Ausbildung weiter zu ermöglichen. Laut Berufsbildungsgesetz sind Unternehmen auch in der jetzigen Krisensituation dazu verpflichtet, die Ausbildungsvergütung für sechs Wochen fortzuzahlen. Darauf macht Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) aufmerksam.

Er sieht darin eine erhebliche finanzielle Belastung für Betriebe und fordert: „Wir müssen dringend vermeiden, dass Betrieben, die von der Krise massiv betroffen sind, nichts anderes übrig bleibt, als Ausbildungsverhältnisse zu beenden.“

Um ausbildende Betriebe zu entlasten und das hohe Ausbildungsengagement im Handwerk aufrecht zu erhalten, ist es nach Einschätzung des ZDH-Präsidenten von zentraler Bedeutung, Auszubildende vollumfänglich bei den Regelungen zum Kurzarbeitergeld mit zu erfassen. „Das sollte im Interesse der Betriebe, aber auch der Auszubildenden durch eine entsprechende Rechtsänderung schnell klargestellt werden", fordert er.

Für Ausbildungsbetriebe im Handwerk wie auch die Wirtschaft insgesamt sei es von großer Bedeutung, dass das Ausbildungsengagement des Handwerks durch die Corona-Krise keinen Schaden nehme. (aml)

Betriebsschließungen wegen der Corona-Pandemie rechtmäßig

30. März 2020: In zwei Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden, dass Betriebsschließungen wegen der Corona-Pandemie rechtmäßig sind.

Gegen die Betriebsschließungen hatten die Betreiber einer Lottoannahmestelle und eines Pralinenfachgeschäfts Eilanträge beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht. Sie mussten ihre Betriebe schließen, nachdem die Stadt Würselen den Weiterbetrieb bestimmter Verkaufsstellen des Einzelhandels bis zum 19. April 2020 untersagt hatte.

Das Gericht entschied gegen die Einzelhändler: Die Stadt habe in der Allgemeinverfügung nachvollziehbar dargelegt, dass die dort getroffenen Maßnahmen zur Risikominimierung erforderlich seien. Nur so sei die Ansteckung einer größeren Anzahl von Personen zu verzögern. Eine Lottoannahmestelle und ein Pralinenfachgeschäft gehörten nicht zur Grundversorgung der Bevölkerung und seien zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs nicht notwendig. Der Schutz der menschlichen Gesundheit sei „ohne jeden Zweifel“ höher einzustufen als drohende wirtschaftliche Einbußen. (Az: 7 L 230/20 und 7 L 233/20) (jw)

Minijobber ohne Beschäftigung: Null-Beitragsnachweis einreichen

30. März 2020: Können Sie Minijobber infolge der Corona-Krise aktuell nicht beschäftigen? Dann sollten Sie als Arbeitgeber der Minijob-Zentrale einen Null-Beitragsnachweis übermitteln.

Nach Angaben der Minijob-Zentrale ist ein Beitragsnachweis für gemeldete Minijobber auch für Monate ohne Beschäftigung und ohne Abgaben mit „Nullbeträgen“ einzureichen. Sollten Sie den Null-Beitragsnachweis nicht einreichen, würde die Minijob-Zentrale stattdessen die Beiträge schätzen.

Haben Sie einen Dauer-Beitragsnachweis für Ihre Minijobber eingereicht? Ein Null-Beitragsnachweis hebt diesen Dauer-Nachweis nur für einen Monat auf, danach geltend ann wieder die Beiträge des Dauer-Nachweises. (jw)

Weg frei für Corona-Bundeszuschüsse

30. März 2020: Ab heute stehen die Gelder für die Corona-Soforthilfe des Bundes bereit. Die Auszahlung übernehmen zeitnah die Bundesländer.

Nachweise sind für die Zuschüsse laut Bundesfinanzministerium nicht erforderlich. Zu versteuern sind die Zuschüsse erst mit dem Jahresabschluss 2020, falls ein Betrieb in dem Jahr einen Gewinn erwirtschaftet hat.

Corona-Ticker bisher

+++ Alle Infos des Corona-Tickers der vergangenen Woche lesen Sie hier. +++

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