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Male professional barber dressed in black shirt, wearing mask on mouth and gloves on hands is doing hair styling to unshaved man that covered with striped cape sitting in armchair at barbershop

Inhaltsverzeichnis

Corona-Ticker aktuell: KW 16

Handwerk in Corona-Zeiten: Friseure sind vorbereitet

Niedersachsens Friseure stellen Plan für Salonöffnung vor +++ Meister zeigt Badsanierung in Corona-Zeiten +++ Arbeitsschutzstandards von der Bundesregierung +++ die wichtigsten Infos zur Corona-Krise.

+++ Aktuelle Corona-Nachrichten der Kalenderwoche 17 (20. bis 26. April) lesen Sie hier. +++

So rüsten sich Friseure für die Salonöffnungen

17. April 2020: Friseursalons dürfen am 4.Mai wieder öffnen. „Darüber freuen wir uns sehr, denn es geht um Existenzen. Die Zeit nutzen wir jetzt, um die Hygienemaßnahmen vorzubereiten“, betont Niedersachsens Landesinnungsmeisterin Manuela Härtelt-Dören. Ihr Verband und die Berufsgenossenschaft haben einen Hygieneplan erarbeitet und dazu bereits eine erste positive Rückmeldung von der Landesregierung erhalten. Sowohl die Friseure als auch die Kunden werden Schutzmasken tragen müssen. Außerdem gelte es ausreichend Desinfektionsmittel für die zusätzliche Händedesinfektion zu beschaffen. „Da gibt es einen Engpass, zumal Kliniken und Heime verständlicherweise zuerst beliefert werden. Es sind viele Trittbrettfahrer unterwegs. Über unseren Verband müssen wir die richtigen Bestelladressen herausfiltern“, stellt die Göttinger Friseurmeisterin klar.

Nach ihrer Einschätzung ist der geforderte Mindestabstand von 1,5 Metern in den meisten Salons realisierbar. „Jeder zweite Stuhl wird entfernt“, erläutert die Verbandschefin. Das sorgt bei Kunden für Sicherheit, reduziert aber die Bedienkapazität. „Wir werden unsere Geschäfte länger öffnen, um unseren Kundinnen und Kunden bedienen zu können. Das wird in den nächsten vier bis sechs Wochen helfen.“ Dennoch werde der eine oder andere Euro nicht erwirtschaftet werden können. Der Ausfall der vergangenen Wochen könne nicht kompensiert werden. „Was weg ist, ist weg. Aber wir werden jetzt alles geben“, stellt Härtelt-Dören klar. Was sie auch motiviert, sind zwei positive Signale in dieser Krise: Das große Engagement und die hohe Bindung der Angestellten, die alles dafür tun wollen, dass der Betrieb wieder rund läuft. Und eine neue Wahrnehmung der Kunden. „Wir genießen jetzt mehr Wertschätzung“, freut sich die Landesinnungsmeisterin. (frö)

Netzfundstück: Badsanierung in Corona-Zeiten

17. April 2020: Wie sieht eigentlich die Arbeit im Ausbaugewerbe während der Corona-Pandemie aus? Diese Frage interessiert sicher so manchen Kunden, der unsicher ist, ob er seinen Handwerker in diesen Zeiten mit Arbeiten beauftragen sollte. Michèl Müller von „Herr Müller – Dein Fliesenleger“ zeigt seinen Kunden einfach mal im Facebook-Video wie er in Corona-Zeiten arbeitet und was er zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden tut.

Abstand ist da natürlich ganz wichtig. Mit einer Staubschutzwand schafft der Betrieb zum Beispiel zusätzliche Distanz zwischen Kunden und Handwerkern. Außerdem sind nie mehr als zwei Leute auf einer Baustelle und Händedesinfektion gehört neben den ohnehin obligatorischen Atemschutzmasken fest ins Programm. Fazit von Michèl Müller: „So viel anders ist das gar nicht. Wenn alle ein bisschen mitspielen, dann funktioniert das perfekt!“ (deg)

Diesen Arbeitsschutzstandard empfiehlt die Bundesregierung

17. April 2020: Mit dem "Arbeitsschutzstandard COVID 19" will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Mitarbeiter und Kunden aller Betriebe vor Infektionsrisiken schützen. Zugleich machte Heil bei der Vorstellung des Standards deutlich, dass die Berufsgenossenschaften konkrete Empfehlungen für die Praxis ausarbeiten sollen.

Hier die wichtigsten Eckpunkte des von der Bundesregierung empfohlenen Arbeitsschutzstandards:

  • Sicherheitsabstand: Auch bei Arbeit, in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen soll der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. In den Betrieben soll das mittels Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen erfolgen. Wo dies nicht möglich ist, seien wirksame Alternativen zu ergreifen.
  • Arbeitsabläufe: Abläufe sollen so organisiert werden, dass Mitarbeiter möglichst wenig direkten Kontakt untereinander haben. Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro sollen „durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt“ werden.
  • Mundschutz: Ist eine Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, sollen Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Mitarbeiter und alle Personen mit Zugang zum Betrieb zur Verfügung stellen.
  • Hygiene: Arbeitgeber sollen Waschgelegenheiten beziehungsweise Desinfektionsspender für die Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Kurze Reinigungsintervalle für Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge und Arbeitsmittel sollen den Infektionsschutz verbessern.
  • Vorsorge und Beratung: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollen den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzstandards beraten und bei der Unterweisung unterstützen. Die Betriebe sollen ihren Mitarbeitern zusätzliche freiwillige arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Außerdem sollen Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge erstellen.
  • Risikogruppen: Für Mitarbeiter, die zu einer Risikogruppe gehören, soll der Arbeitgeber individuelle Schutzmaßnahmen ergreifen.
  • Bei Krankheit: Mitarbeiter mit erkennbaren Krankheitssymptomen sollen zuhause bleiben beziehungsweise den Arbeitsplatz verlassen, bis der Verdacht durch einen Arzt geklärt ist. Für Mitarbeiter mit Infektionsverdacht soll es einen festen Ansprechpartner im Betrieb geben.
  • Kommunikation: Alle Infektionsschutzmaßnahmen sollen verständlich erklärt, gegebenenfalls erprobt und eingeübt werden. (jw)

Hamburg stoppt Corona-Hilfe nach Betrugsversuch

16. April 2020: Die Hamburger Förderbank IFB hat nach einem Betrugsversuch am Mittwoch vorsorglich die Antragstellung und Auszahlung der Corona-Soforthilfe gestoppt. Das berichtet welt.de.

Demnach hatten Betrüger mit gefälschten Internetseiten versucht, an Daten von Solo-Selbstständigen und Inhabern von Kleinbetrieben zu gelangen. Die Landesbank arbeite mit Hochdruck daran, rechtmäßige Antragsteller von Betrügern zu unterscheiden und die Gelder zügig wieder zur Auszahlung zu bringen.

In der vergangenen Woche hatte bereits das Land Nordrhein-Westfalen aus dem gleichen Grund die Auszahlung der Corona-Soforthilfen ausgesetzt.(jw)

Durchbruch für das Kfz-Handwerk: Ab Montag dürfen Autohäuser wieder öffnen

16. April 2020: Dass Bund und Länder die Einschränkungen im Kampf gegen den Coronavirus für diese Branche lockern, begrüßt der Präsident des Verbandes Kfz-Gewerbe Niedersachsen-Bremen Karl-Heinz Bley außerordentlich.

Die intensiven Gespräche mit der Politik auf Landes-und Bundesebene seien erfolgreich gewesen. Mit der Öffnung des stationären Handels müssten auch wieder Probefahrten möglich sein und eine Regelung für die Zulassungsstellen erfolgen.

Kann das KFZ-Handwerk die Ausfälle der vergangenen Wochen noch kompensieren? „Nein, wir werden keinen Boom erleben. Aber der Schaden wird teilweise abgemildert“, betont Bley. Viele gewerbliche und private Autokäufer würden sich aufgrund der unsicheren Perspektiven zurückhalten. „Kaufen werden jetzt alle, die unbedingt neue Fahrzeuge benötigen“, stellt der Verbandschef klar. Daher könnten die Mitgliedsbetriebe die Kurzarbeit teilweise zurückfahren. Das Kfz-Gewerbe sei aber weiterhin auf Förderung angewiesen. (frö)

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Durch geschlossene Autohäuser und Zulassungsstellen verkaufen Kfz-Betriebe fast keine Fahrzeuge mehr. Werkstätten sind geöffnet und die Branche greift in der Corona-Krise zu kreativen Mitteln.
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Corona-Krise: Friseure bereiten sich auf Wiedereröffnung vor

16. April 2020: Die Wiedereröffnung der Friseurbetriebe zum 4. Mai beende „vorerst die existenzbedrohende Situation für die über 70.000 Unternehmen im Friseurhandwerk“, so der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV).

Die Entscheidung der Politik sei „eine gute Nachricht für unsere Branche“ sagt ZV-Präsident Harald Esser. „„Die Situation hatte sich zugespitzt.“

Der Zentralverband und die Landesverbände des Friseurhandwerks hätten zu einer Wiedereröffnung in den vergangenen Wochen praxisnahe Vorschläge an die Politik auf Bundes- und Landesebene gerichtet. „Unternehmer und ihre Mitarbeiter müssen sich genau jetzt auf diesen Re-Start vorbereiten können, um so reibungslos und sicher wie möglich am 4. Mai für ihre Kunden zu öffnen“, so Esser. Der Verband habe mit der Berufsgenossenschaft Bedingungen zur Ausübung von Friseurdienstleistungen während der Corona-Pandemie erarbeitet. Ziel sei es, „die Wiedereröffnung des Friseurhandwerks mit sicheren und praxistauglichen Schutzmaßnahmen zu ermöglichen.“ (jw)

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Handwerk profitiert von Lockerung der Corona-Beschränkungen

16. April 2020: Die Beschlüsse von Bund und Ländern zur schrittweisen Lockerung der Corona-Beschränkungen kommen dem Handwerk zugute: Kfz-Betriebe und Fahrradhändler können wieder öffnen, Anfang Mai vielleicht die Friseure.

Kfz- und Fahrradhändler können die Geschäfte am 20. April wieder öffnen, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Friseure sollen sich den Beschlüssen zufolge „darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen“.

Positiv bewertet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die Beschlüsse: Wie „verantwortungsvoll und umsichtig“ die Politik die „Gradwanderung“ zwischen Gesundheitsschutz ökonomischen Erfordernissen „meistert, findet die ausdrückliche Anerkennung des Handwerks“, sagt ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer.

Es müsse jedoch gewährleistet sein, „dass den Handwerksunternehmen die erforderlichen Ausrüstungen und Vorkehrungen zum Schutz von Beschäftigten und Kunden zur Verfügung stehen“.

Wollseifer vermisst jedoch „Klarheit darüber, wie schnell Behörden und Ämter wieder voll arbeitsfähig sein werden“. Bund und Länder stünden in der Pflicht, dass Behörden und Ämter „zügig wieder ihre grundsätzliche Arbeitsfähigkeit zurückgewinnen“. Andernfalls drohten „nicht zeitnah funktionsfähige Zulassungsstellen, Straßenverkehrs- wie auch Baubehörden“ ganze Wertschöpfungsketten zu zerschneiden. (jw)

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Umsatzeinbrüche, Auftragsstornierungen, fehlende Mitarbeiter und Lieferengpässe: Die Belastungen durch die Corona-Krise haben zugenommen.
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Mehr Hilfe für Solo-Selbstständige gefordert

15. April 2020: Die Wirtschaftsminister der Länder fordern einen Zuschuss von monatlich 1.000 Euro für Lebenshaltungskosten für Solo-Selbstständige in der Corona-Krise.

Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung (haz.de) berichtet, appellieren die Wirtschaftsminister in einem Schreiben an die Bundesregierung auf mehr Unterstützung für Solo-Selbstständige. Da dieser Berufsgruppe der Zugang zu Krediten meist versperrt sei, seien sie in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Daher sollten sie für bis zu drei Monate einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro monatlich erhalten, falls ihre Umsätze um mindestens 50 Prozent eingebrochen sind.

Zwar können Solo-Selbstständige einen Zuschuss von 9000 Euro aus Bundesmitteln für betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen beantragen. Nicht abgedeckt werden davon jedoch Lebenshaltungskosten. Stattdessen könnten sie laut haz.de Arbeitslosengeld II beantragen, auch als Hartz IV bekannt. Das sei jedoch mit einer aufwändigen Prüfung verbunden und problematisch zu berechnen, da die Einkommen von Selbstständigen monatlich stark schwanken könnten. Zudem erzeuge das Verfahren doppelte Bürokratie, da betriebliche und private Hilfe an zwei verschiedenen Stellen beantragt werden müsse. „Das ist nicht im Interesse der Unternehmen und auch kein sparsamer Umgang mit den öffentlichen Ressourcen“, zitiert haz.de aus dem Scheiben der Wirtschaftsminister. (jw)

So zahlt der Bund die Corona-Zuschüsse für Betriebe aus

Der Weg ist frei für die Corona-Soforthilfe des Bundes: Die Zuschüsse für Betriebe in Höhe von 9.000 und 15.000 Euro zahlen die Länder aus. Fest steht auch, wie die Zuschüsse versteuert werden.
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Handwerk fordert verlängerte Beitragsstundung

15. April 2020: Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) fordert eine Verlängerung der erleichterten Stundungsmöglichkeit für Sozialversicherungsbeiträge über den April hinaus.

Die erleichterte Stundungsmöglichkeit der Sozialversicherungsbeiträge für März und April sei angesichts der Corona-Krise „eine richtige und notwendige Maßnahme, um den Betrieben etwas Luft zum Atmen zu verschaffen“, sagt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Das werde jedoch „nicht ausreichen“, da sich die Einnahmesituation der Betriebe nicht verbessert habe. Daher sei es „dringend notwendig, die Stundungserleichterungen auch über den April hinaus für die Monate Mai und Juni fortzusetzen“.

Dabei sei es wichtig, dass eine Beitragsstundung nicht verwehrt werden darf, „nur weil es noch andere staatliche Hilfsmaßnahmen gibt“. Zudem solle die Nachzahlung der Beiträge flexibel und ratenweise über einen längeren Zeitraum von bis zu 12 Monaten möglich sein, um Insolvenzen im Handwerk zu vermeiden. (jw)

Corona: Erleichterte Stundung für Sozialversicherungsbeiträge

Handwerksbetriebe und Selbstständige können sich in der Corona-Krise die Sozialversicherungsbeiträge von den gesetzlichen Krankenkassen stunden lassen. Doch eine Hürde gibt es.
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Rentenversicherung: Beiträge können ausgesetzt werden

14. April 2020: Handwerker, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, können bei finanziellen Engpässen durch die Corona-Krise auf Antrag die Beitragszahlung bis zum 31. Oktober 2020 aussetzen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit.

Nach Angaben der DRV können Betroffene den Antrag zur Aussetzung der Handwerkerpflichtversicherung formlos an ihren Rentenversicherungsträger stellen. Die DRV werde zu einem späteren Zeitpunkt das Versicherungsverhältnis überprüfen und die Beitragshöhe „den tatsächlichen Verhältnissen anpassen“.

Die DRV sei derzeit schriftlich, telefonisch oder digital erreichbar. Beim kostenfreien Service-Telefon unter der Nummer 0800 1000 4800 sei aktuell mit längeren Wartezeiten zu rechnen. (jw)

Länder erstatten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen

14. April 2020: Einige Bundesländer haben angekündigt, Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen für die Dauerfristverlängerung zu erstatten, um Betrieben in der Corona-Krise zusätzliche Liquidität zu verschaffen. Das teilt die auf Umsatzsteuerrecht spezialisierte Kanzlei KMLZ mit.

Für die Erstattung müssten Betriebe berichtigte Anmeldungen über ELSTER mit dem Vordruck „USt 1 H“ mit dem Wert „0“ in der Zeile 24 einreichen. Die bereits gewährte Dauerfristverlängerung soll laut KMZ unverändert bestehen bleiben.

Nach Angaben von haufe.de gilt diese Regelung, teilweise mit Einschränkungen, für

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg (nicht offiziell bestätigt)
  • Hessen (formloser Antrag genügt)
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen (nur im Verhältnis des Umsatzrückgangs)
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen (formloser Antrag genügt)
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

(jw)

Steuerfreie Corona-Prämie für alle Mitarbeiter möglich

14. April 2020: Arbeitgeber können Mitarbeitern in allen Branchen und Berufen einen Bonus bis maximal 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.

Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, gilt die Steuerbefreiung für Extras, die Mitarbeiter im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung sei, dass die Zahlung zusätzlich zum Arbeitslohn erfolgt. Die steuerfreien Leistungen seien im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen blieben davon unberührt.

Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen werde „die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt“. (jw)

Corona-Ticker bisher

+++ Alle Infos des Corona-Tickers der vergangenen Woche lesen Sie hier. +++

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