Auf einen Blick:
- Wegen Corona hat der Staat zahlreiche finanzielle Hilfen auf den Weg gebracht, um Betrieben in der wirtschaftlich schwierigen Situation zu helfen.
- Angesichts der vielen Maßnahmen ist es jedoch schwierig, den Überblick zu behalten.
- Ob Überbrückungshilfe, Steuerstundungen oder Kurzarbeitergeld, hier sind alle finanziellen Hilfen im Überblick – mit weiterführenden Links.
Härtefallhilfen
Bund und Länder haben die sogenannten Härtefallhilfen auf den Weg gebracht. Das teilen Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Bundesfinanzministerium (BMF) gemeinsam mit. Mit den Härtefallhilfen sollen die Bundesländer die Möglichkeit bekommen, Unternehmen zu fördern, die bei den bestehenden Unternehmenshilfen bislang durchs Raster gefallen sind.
BMWi und BMF weisen darauf hin, dass es sich bei den Härtefallhilfen um „ein Angebot des Bundes an die Länder“ handelt. Sofern sich die einzelnen Bundesländer an dem Programm beteiligen wollen, müssten sie eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund abschließen. Die Umsetzung der Hilfen solle dann Ländersache sein.
Die Härtefallhilfen im Überblick:
- Förderzeitraum soll vom 1. März bis zum 30. Juni 2021 sein.
- Die Höhe der Förderung soll sich an den bisherigen Unternehmenshilfen orientieren, damit dürfte sie im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen.
- Antragsberechtigt sollen grundsätzlich Unternehmen und Selbstständige sein. Den Bundesministerien zufolge müssen die Bundesländer aber die Details zur Antragsstellung festlegen.
- Fest steht schon, dass die Antragsstellung über einen prüfenden Dritten erfolgen muss – also zum Beispiel über einen Steuerberater.
- Über die Art und die Höhe der Hilfen sollen die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder entscheiden.
Überbrückungshilfe III
Mit der Überbrückungshilfe III unterstützt der Bund Unternehmen und Selbstständige mit coronabedingten Umsatzausfällen. Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) können Betriebe im Förderzeitraum von November 2020 bis Juni 2021 eine monatliche Förderung bis zu 1,5 Millionen Euro bekommen. Erstattungsfähig seien nicht nur Fixkosten sondern beispielsweise auch Ausgaben für bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen.
Anträge auf Überbrückungshilfe III können Betriebe nach Angaben des Ministeriums bereits seit dem 10. Februar unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen – und zwar mit Hilfe eines prüfenden Dritten, wie zum Beispiel einem Steuerberater.
Neustarthilfe für Solo-Selbstständige
Mit der Neustarthilfe unterstützt der Bund Solo-Selbstständige in der Corona-Krise. Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) können sie die Förderung anstatt der Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III einmalig beantragen, wenn
- sie geringe betriebliche Fixkosten haben und
- coronabedingt hohe Umsatzeinbußen in der Zeit von Januar bis Juni 2021 zu verzeichnen haben.
Die Neustarthilfe beträgt maximal 7.500 Euro und wird als Vorschuss gezahlt. Solo-Selbständige dürfen die Neustarthilfe laut BMWi in voller Höhe behalten, wenn sie im Förderzeitraum Umsatzeinbußen von mehr als 60 Prozent im Vergleich zum Referenzumsatz zu verzeichnen haben. Sollten die Umsatzeinbußen geringer ausfallen, müssten sie die Neustarthilfe (anteilig) bis zum 30. Juni 2022 zurückzahlen.
Anträge sollen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de bis zum 31. August 2021 gestellt werden können. Wie das Ministerium auf seiner Website weiter mitteilt, soll die Auszahlung „in der Regel wenige Tage nach Antragsstellung“ erfolgen.
[embed]https://www.handwerk.com/neustarthilfe-so-funktioniert-die-antragsstellung[/embed]
Dezemberhilfe
Bund und Länder haben für Dezember 2020 die Verlängerung des Teil-Lockdowns beschlossen. Unternehmen, die von den temporären Schließungen direkt, indirekt oder mittelbar direkt betroffen sind, sollen deshalb mit der sogenannten Dezemberhilfe finanzielle Unterstützung bekommen. Laut Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium werden Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 gewährt – und zwar anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020.
Wie die Ministerien mitteilen, wird die Antragsstellung derzeit vorbereitet. Feststeht bislang nur, dass die Anträge wieder über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen sollen. Und wie schon bei der Novemberhilfe sollen Anträge über einen prüfenden Dritten, wie zum Beispiel einen Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer, gestellt werden müssen. Solo-Selbstständige sollen den Antrag direkt stellen können, sofern sie nicht mehr als 5.000 Euro beantragen.
November- und Dezember-Fenster in der Überbrückungshilfe
Der Zugang zu den Überbrückungshilfen für die Monate November und Dezember 2020 wird erweitert. Laut Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium gilt das für Unternehmen,
- die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben und
- die nicht von den November- und/oder Dezemberhilfen profitieren.
So werde weiteren Unternehmen geholfen, die von den Schließungsmaßnahmen hart betroffen sind. Wie die Ministerien weiter mitteilen, bleibe es im Übrigen bei der Zugangsschwelle von 50 Prozent Umsatzrückgang für zwei aufeinanderfolgende Monate beziehungsweise 30 Prozent seit April 2020.
Novemberhilfen
Für Betriebe, die von den Corona-Einschränkungen im November 2020 besonders betroffen sind, hat der Bund die sogenannte Novemberhilfe auf den Weg gebracht. Die Antragsstellung ist laut Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium seit dem 25. November 2020 möglich. Erste Abschlagszahlungen sollen ab Ende November erfolgen. Höhe der Abschläge: bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfen, maximal jedoch 10.000 Euro pro Unternehmen. Anträge sind online unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. möglich. Solo-Selbständige können den Antrag bis zu einer Höhe von 5.000 Euro selbst stellen, andere Unternehmen stellen den Antrag über einen prüfenden Dritten – zum Beispiel über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt.
[embed]https://www.handwerk.com/corona-hilfen-diese-unterstuetzung-gibt-es-fuer-betriebe[/embed]
KfW-Schnellkredit
Einen schnellen Kredit ohne Sicherheiten gibt es von der KfW-Bank, der Förderbank des Bundes. Den Schnellkredit können nun auch Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern beantragen. Die Konditionen sind günstig. Der Antrag muss zwar über die Hausbank erfolgen, doch eine Risikoprüfung entfällt. Das Kreditprogramm läuft erst einmal bis Ende 2020, soll aber nach den Plänen der Bundesregierung verlängert werden.
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Abschreibungsmöglichkeiten in der Corona-Krise
Eigentlich war sie längst abgeschafft, doch wegen der Corona-Krise ist die degressive Abschreibung jetzt wieder erlaubt. Das erlaubt Ihnen in den ersten Jahren nach einer Investition höhere Abschreibungen und bietet Ihnen so eine finanzielle Entlastung. Die degressive Abschreibung gilt für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter in den Jahren 2020 und 2021.
Eine Muster-Excel-Tabelle als Download hilft Ihnen bei der Kalkulation.
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Die Corona-Prämie
Bis zu 1.500 Euro können Sie Ihren Mitarbeitern als steuerfreie Corona-Prämie zahlen. Allerdings müssen Sie sich beeilen: Frei von Steuern und Sozialabgaben bleibt diese Sonderzahlung nur, wen Sie die Prämie bis Ende 2020 auszahlen. Das gilt auch für mitarbeitende Angehörige und Gesellschafter-Geschäftsführer
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Überbrückungshilfe II
Seit Ende Oktober 2020 sind Anträge für die Überbrückungshilfe II möglich. Damit können Mittelständler aller Branchen laut Wirtschaftsminister Peter Altmaier direkte Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten erhalten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Das Programm soll 2021 von der Überbrückungshilfe III abgelöst werden.
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Überbrückungshilfe
Auf die Corona-Soforthilfe folgte im Juni 2020 die Überbrückungshilfe und lief bis August 2020. Zielgruppe des Programms: kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Bei der Antragstellung mussten Betriebe erstmals einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzuziehen.
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Kurzarbeitergeld
Mit dem Instrument der Kurzarbeit will der Bund in der Corona-Krise den Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindern. Schon 2020 hat die Regierung deshalb Sonderregelungen auf den Weg gebracht. Jetzt hat der Bundestag das sogenannte Beschäftigungssicherungsgesetz beschlossen. Damit sollen die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bis Ende 2021 verlängert werden. Ab dem vierten Monat erhalten Beschäftigte 70 beziehungsweise 77 Prozent, ab dem siebenten Monat sind es 80 beziehungsweise 87 Prozent.
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Steuerstundungen
Das Finanzamt hilft auch mit in der Corona-Krise. Für die viele Steuerarten können Sie eine zinsfreie Stundung für drei Monate beantragen. Anträge sind bis spätestens 31. Dezember zu stellen. Zudem können Sie die Steuervorauszahlungen senken und sogar eine Rückzahlung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ist möglich.
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Corona-Soforthilfe der Länder
Zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 haben fast alle Bundesländer Soforthilfe-Programme gestartet. Zielgruppe: von der Corona-Krise betroffene Solo-Selbstständige und Kleinbetriebe. Je nach Bundesland gab es Unterschiede bei der Förderhöhe und der Antragsstellung.
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Corona-Soforthilfe des Bundes
Um die Existenz von Solo-Selbstständigen und Unternehmen zu sichern, die wegen Corona in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten waren, brachte der Bund im März 2020 die Corona-Soforthilfen auf den Weg. Die Zuschüsse für Betriebe in Höhe von 9.000 und 15.000 Euro zahlten die Länder aus.
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Beitrag vom 25. November 2020, aktualisiert am 12. März 2021.
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