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Die Corona-News im Juni 2021 kompakt für das Handwerk zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

Corona Kompakt: Juni 2021

Corona-Hilfen und Regeln für Kurzarbeit verlängert

Corona-Kurzarbeitsregeln verlängert ++ Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe bis Ende September verlängert ++ Die wichtigsten Infos zur Corona-Krise für das Handwerk.

Dieser Artikel wird laufend aktualisiert.

Regeln für Kurzarbeit verlängert

9. Juni 2021: Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Corona-Kurzarbeitsregeln beschlossen. Bis Ende September 2021 sollen die vereinfachten Zugangsregeln zum Kurzarbeitergeld nun gelten, heißt es in Medienberichten und auf den Social-Media-Kanälen des Bundesarbeitsministeriums. Der Staat erstattet nun noch drei weitere Monate die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit vollständig. Für die Anmeldung von Kurzarbeit soll es weiterhin ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter betroffen sind – und nicht wie sonst, ein Drittel. (ja)

Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe wird verlängert

9. Juni 2021: Aufgrund der anhaltenden Corona-bedingten Schließungen einiger Unternehmen hat die Bundesregierung auch die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 verlängert. Aus der Überbrückungshilfe III wird die Überbrückungshilfe III Plus. Die Förderbedingungen werden beibehalten, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.

Neu hinzu kommt die „Restart-Prämie“. Mit ihr können Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten, wenn sie Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit holen oder Beschäftigte neu einstellen. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt. Bis zu 12.000 Euro können für die ersten drei Quartale nun ausgezahlt werden. Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Die Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen ist ein wichtiges Signal, damit alle Unternehmen nach der Krise wieder Gas geben können. Der Konjunkturmotor läuft zum Glück wieder, aber aktuell noch nicht für alle.“ (ja)

Weitere Informationen zu den Corona-Hilfen finden Sie hier

Weniger Betriebe mit Existenzängsten

9. Juni 2021: Die Stimmung in den Betrieben hellt sich langsam auf, ergibt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkts- und Berufsforschung (IAB). Demnach halbierte sich in Dienstleistungsbetrieben der Anteil derjenigen, die sich in ihrer Existenz bedroht sehen, von 15 Prozent im April auf sieben Prozent im Mai 2021. Von deutlich geringeren Existenzängsten berichteten laut IAB vor allem Kleinstbetriebe mit bis zu neun Beschäftigten. Die Studie ergab auch, dass wieder mehr Betriebe Mitarbeiter einstellen und weniger entlassen. (ja)

Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs ausgeweitet

2. Juni 2021: Die Minijob-Zentrale weist daraufhin, dass die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen von drei auf vier Monate beziehungsweise von 70 auf 102 Arbeitstage angehoben wurden. Diese neue Regelung sei am 1. Juni 2021 in Kraft getreten und gelte übergangsweise bis zum 31. Oktober 2021.

Ob ein kurzfristiger Minijob vorliege, sei nicht davon abhängig, wieviel der Arbeitnehmer in dieser Zeit bei seiner Arbeit verdient. Denn die Höhe des Arbeitsentgelts sei für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung dieser geringfügigen Beschäftigung nicht relevant. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt laut Minijob-Zentrale weiterhin nur dann vor, wenn die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Als berufsmäßig gelte eine Beschäftigung, wenn sie für den Arbeitnehmer nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.  Weitere Infos dazu gibt es hier.

Hintergrund der Änderung: Kurzfristige Minijobs sind laut Minijob-Zentrale gerade in der Saisonarbeit beliebt. Auch hier seien die Auswirkungen der Corona-Krise zu spüren. Bereits im Jahr 2020 seien daher die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen angehoben worden. Um Arbeitgebern einen längeren Einsatz der noch zur Verfügung stehenden Saisonarbeitnehmer zu ermöglichen, werden die Zeitgrenzen auch in diesem Jahr ausgeweitet.

Weitere Infos zur den neuen Regeln bei kurzfristigen Minijobs finden Sie unter blog.minijob-zentrale.de. (aml)

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Zahlungsmoral bundesweit leicht verbessert

2. Juni 2021: Deutsche Unternehmen haben im ersten Quartal 2021 wieder pünktlicher gezahlt als im Vorjahreszeitraum. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung der Creditreform. Demnach beträgt der branchenübergreifende Zahlungsverzug aktuell 10,1 Tage und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um einen Tag verbessert. Bemerkenswert ist daran aus Sicht der Auskunftei, dass die Gesamtkonjunktur im Vergleichsquartal durchweg positiver war als 2021.

„Ähnlich wie das bisher rückläufige Insolvenzgeschehen, ist auch die vermeintlich verbesserte Zahlungsmoral zunächst ein paradoxes Phänomen“, sagt Patrik Ludwig Hantzsch, Leiter Wirtschaftsforschung bei Creditreform. „Zur Stabilisierung haben vor allem die massiven staatlichen Hilfsmaßnahmen beigetragen.“ Beim Auslaufen der Corona-Hilfen drohe eine „drastische Verschlechterung des Zahlungsverhaltens“ in besonders vom Umsatz abhängigen Bereichen, so die Prognose der Creditreform.

Aktuell gibt es der Untersuchung zufolge bei der Zahlungsmoral Unterschiede zwischen den Bundesländern. Branchenübergreifend am schnellsten zahlten Sachsen (7,3 Tage) und Hamburg (8,3 Tage). Am anderen Ende der Skala rangierten das Saarland (12,8 Tage) und Berlin (13,4 Tage).

Teils große Unterschiede gibt es auch bei den Wirtschaftssektoren: Während sich die Zahlungsmoral im Baugewerbe um 1,4 Tage verbesserte, ist der Verzug bei Firmen aus diesem Sektor mit 14,9 Tagen am weitaus längsten. Im Einzelhandel (7,4 Tage) wurden Rechnungen hingegen mit deutlich weniger Zahlungsverzug beglichen. (aml)

Neue Phishingwelle zu angeblichen EU-Corona-Überbrückungshilfen

2. Juni 2021: Die EU-Kommission warnt vor E-Mails mit einem gefälschten Antragsformular für eine Corona-„Überbrückungshilfe Teil 3“, die aktuell angeblich von „Bundesregierung und Europäischem Rat“ für „Soloselbstständige, freie Berufe und Unternehmen“ verschickt werden. Betroffen seien vor allem Nutzer des E-Mail-Dienstes von T-Online.

Die Absender gäben sich als Mitarbeiter der Vertretung der Europäischen Union in Deutschland aus. Ihr Ziel sei offenbar, sensible Daten über Unternehmen zu erhalten, indem sie sie mit Hilfsgeldern ködern. Die Empfänger der E-Mails würden gebeten, entweder einen Link anzuklicken oder einen PDF-Anhang auszufüllen und das Formular an die Adresse DEUTSCHLAND @ UNTERNEHMEN-SOFORTHILFE.COM zu schicken.

Vorsicht: Gefälschte Anträge für Corona-Weihnachtsbonus

Die Polizei warnt vor einem Antrag für den „Corona-Weihnachtsbonus“, den angeblich die Europäische Kommission zahlt. Betriebe sollten keine Daten preisgeben.
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Die EU-Kommission stellt klar, dass es sich dabei nicht um eine Adresse der Europäischen Kommission handelt. Sie rät davon ab, diese E-Mails zu öffnen. Unternehmen, die bereits „Opfer des Betrugsversuchs“ geworden sind und sensible Daten weitergeben haben, empfiehlt sie, dies bei der örtlichen Polizeidienststelle anzuzeigen. Die Polizei Berlin führe die Ermittlungen derzeit unter der Vorgangsnummer 210521-0900-371074. (aml)

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