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Inhaltsverzeichnis

Corona-Ticker: Kalenderwoche 11

Corona-Krise: Bundesrat billigt Hilfspaket

In einer Sondersitzung hat der Bundesrat finanzielle Hilfsmaßnahmen sowie den Nachtragshaushalt der Bundesregierung verabschiedet. Die wichtigsten Entscheidungen im Überblick und weitere Infos zum Coronavirus – laufend aktualisiert.

+++ Aktuelle Corona-Nachrichten der Kalenderwoche 12 (30. März bis 5. April) lesen Sie hier. +++

Corona-Krise: Bundesrat billigt Hilfspaket

27. März 2020: Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat grünes Licht für den Nachtragshaushalt der Bundesregierung geben. Damit stehen 122,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung, um die geplanten Hilfspakete für Unternehmen, Arbeitnehmer und Krankenhäuser zu finanzieren.

Der Bundesrat stimmte zudem für weitere Änderungen, dazu gehören:

  • Das Sozial-Schutzpaket: Von der Krise betroffene Kleinunternehmen und Solo-Selbständige bekommen leichteren Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Wie der Bundesrat mitteilt, wird hierfür die Vermögensprüfung ausgesetzt. Außerdem sollen die tatsächlichen Aufwendungen für Mieten automatisch als angemessen gelten.
  • Mieterschutz: Kleinstunternehmen und Mieter, die wegen der Ausbreitung des Coronavirus ihre Miete nicht mehr zahlen können, werden vor Kündigungen geschützt – und zwar durch zeitlich begrenzte Einschränkungen der Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen, Regelungen zur Stundung und Vertragsanpassungen im Verbraucherdarlehensrecht.
  • Änderung bei der Insolvenzantragspflicht: Bis zum 30. September 2020 wird die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum ist das Recht der Gläubiger, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen, eingeschränkt. (aml)

Alle Beschlüsse der Sondersitzung finden Sie unter www.bundesrat.de.

Warnung vor Fake-Soforthilfen und Cyberkriminellen

27. März 2020: Wegen der Corona-Krise gibt es diverse Soforthilfen für Betriebe. Doch nicht hinter jedem Angebot steckt ernstgemeinte Hilfe. Verdächtige Anrufe, Websites und E-Mails sollten Sie ignorieren!

Die Handwerkskammer Heilbronn warnt, dass es inzwischen „schon erste Soforthilfe-Fake-Anbieter“ gibt. Diese sogenannten Anbieter würden in den Betrieben anrufen und sich „als einzig offizielle Stelle zur Abwicklung der Soforthilfe“ ausgeben.

Tipp:

  • Soforthilfe kommt von Bund, Ländern und Kommunen. Niemand in den dort zuständigen Ministerien, Landesbanken oder Wirtschaftsförderämtern wird sich telefonisch bei Ihnen melden, um Ihnen ungefragt Soforthilfe anzubieten.
  • Auch wenn in einigen Bundesländern die Server der Förderbanken zeitweilig überlastet sind, sollten Sie solchen Anrufen auf keinen Fall vertrauen.
  • Sollten Sie immer noch Zweifel haben, lassen Sie sich den Namen, Behördennamen und Abteilung nennen, suchen Sie die Nummer der Zentrale der Behörde oder Bank im Internet heraus und lassen sich von mit dem angeblichen Mitarbeiter verbinden.
  • Nutzen Sie nur die Antragsverfahren der zuständigen Behörden. Einen Überblick über alle Zuschüsse und Antragsverfahren der Bundesländer finden Sie hier.

Ebenso warnt die KfW-Förderbank vor betrügerische Webseiten, die Kredite zur Corona-Krise anbieten – scheinbar im Namen der KfW. Tipp: Achten Sie bei angeblichen KfW-Angeboten auf die Angaben im Impressum und die URL, die immer ".kfw.de/ " enthalten muss.

Auch der Software-Hersteller Kaspersky warnt vor Cyberattacken: E-Mails von Cyberkriminellen zielten darauf ab, schädliche Anhänge zu öffnen, um das Gerät zu infizieren. Zum Beispiel wiesen die Täter auf scheinbare Lieferprobleme als Folge der Corona-Pandemie hin. Andere fragen an, ob vereinbarte Aufträge wirklich ausgeführt würden oder lockten mit dringenden Bestellungen. In allen Fällen sollen die Opfer laut Kaspersky den infizierten Anhang öffnen, um angebliche Lieferinformationen, Zahlungs- oder Bestelldetails zu überprüfen. (jw)

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Reichen die Corona-Zuschüsse nicht aus?

26. März 2020: Während Bund und viele Bundesländer Zuschüsse als Soforthilfe in der Corona-Krise auf den Weg bringen, wird nun auch erste Kritik an den Programmen laut: So fordert der Bäckerinnungs-Verband Niedersachsen/Bremen eine bessere finanzielle Unterstützung für die Betriebe.

  • Die Umsatzrückgänge der Betriebe lägen zwischen 20 und 70 Prozent. Da die Branche verlorene Umsätze später nicht nachholen könne, würden Stundungen von Krediten nicht helfen. Zudem könnten viele Betriebe die Kriterien für Landeskredite „erst gar nicht erfüllen, da nachgewiesen werden muss, dass ein Geschäftsmodell mit ausreichend Perspektiven vorliegt“.
  • Die geplanten Bundeszuschüsse für kleine Betriebe würden dem personalintensiven Bäckerhandwerk mit durchschnittlich 24 Mitarbeitern nur zum geringen Teil helfen.
  • Zudem seien die Förderwege zu bürokratisch. Ein Handwerksbäcker könne sich „durch die Regelungs- und Antragsflut nicht durchkämpfen“. Es gibt Bundesregelungen, Landesregelungen und die Kommunen kommen auch noch mit ihren Vorgaben. „Wenn man dann in den Medien hört, dass wenige Großkonzerne mit ihren Anträgen bereits das ganze Fördervolumen ausschöpfen würden, dann macht uns das Angst“, so Verbandsgeschäftsführer Jan Loleit.

Wie schätzen Sie die Soforthilfe ein? Schreiben Sie uns an redaktion@handwerk.com.

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Sachsen-Anhalt beschließt Zuschüsse als Sofort-Hilfe

26. März 2020: Immer mehr Bundesländer legen eigene Sofort-Hilfeprogramme für von der Corona-Krise betroffene Betriebe auf oder stehen kurz vor dem Start. So meldete heute auch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, dass das Land der Wirtschaft bis zu 150 Millionen Euro an Zuschüssen zur Verfügung stellen wird:

  • 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern
  • 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern
  • 20.000 Euro für Betriebe mit bis zu 25 Mitarbeitern
  • 25.000 Euro für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern

Ab 30. März können Unternehmen den Antrag auf der Website der Investitionsbank Sachsen-Anhalt herunterladen. (jw)

Gema setzt Forderungen während Schließung aus

26.3.2020: Wer wegen der Corona-Epidemie seinen Betrieb vorübergehend dicht machen muss, braucht für den Schließungszeitraum keine GEMA-Gebühren zu zahlen.

Für die Lizenznehmer der GEMA ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Das teilte die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) mit. Die Maßnahme gelte rückwirkend ab dem 16. März 2020 und bis auf Weiteres.

Die GEMA bittet Betriebe darum, Schließungen infolge behördlicher Anordnungen nicht zu melden. Stattdessen will sie die Verträge „proaktiv ruhen“ lassen und keine Vergütung berechnen. Nach Abschluss der behördlichen Betriebsschließungen will die GEMA Betrieben für den Ausfallzeitraum unaufgefordert eine Gutschrift erteilen. (aml)

Niedersachsen startet mit Soforthilfe für Betriebe

25. März 2020: Ab sofort (15:00 Uhr) können Betriebe in Niedersachsen Hilfe aus einem landeseigenen Corona-Hilfsprogramm beantragen. Die Fördermittel können Betriebe direkt bei der niedersächsischen Förderbank (NBank) online beantragen. Eine Hausbank ist dafür nicht notwendig.

Damit stellt Niedersachsen als eines der ersten Bundesländer betroffenen Unternehmen eigene Liquiditätskredite und -zuschüsse zur Verfügung.

Nach Angaben der NBank stehen zwei Programme zur Verfügung:

  • Niedersachsen-Soforthilfe Corona: Dabei handelt es sich um einen Liquiditätszuschuss des Landes für Soloselbstständige und Betriebe mit bis zu 49 Beschäftigten. Bis zu 20.000 Euro können Betriebe beantragen, gestaffelt nach der Anzahl der Mitarbeiter. Diese Förderung können Betriebe laut NBank auch zusätzlich zur geplanten Förderung des Bundes in Anspruch nehmen, falls ihr Liquiditätsbedarf noch nicht gedeckt ist.
  • Niedersachsen-Liquiditätskredit: Kleinen und mittleren Unternehmen stellt das Land einen Liquiditätskredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Ziel sei es, Betrieben mit „tragfähigem Geschäftsmodell und Perspektiven“ zu unterstützen, die infolge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf haben.

Corona: Stundung für Sozialversicherungsbeiträge erleichtert

25. März 2020: Handwerksbetriebe und Selbstständige können sich in der Corona-Krise die Sozialversicherungsbeiträge von den gesetzlichen Krankenkassen stunden lassen.

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wollen die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen während der Corona-Krise erheblich erleichtern. Das teilt der Spitzenverband der GKV mit.

So sollen die Nachweise unbürokratisch erfolgen. Auf Sicherheitsleistungen, Stundungszinsen, Säumniszuschläge und Mahngebühren würden die Kassen verzichten.

Das gelte nicht nur für gesetzlich versicherte Mitarbeiter, sondern auch freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige.

Allerdings soll die Nutzung anderer Hilfsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld und Fördermittel Vorrang vor der Stundung haben.

(jw)

Kostenloses Online-Seminare zur Entgelt-Abrechnung in der Corona-Krise

Lohn und Gehalt

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25. März 2020: Handlungsempfehlungen zu allen Entgelt-Fragen für Arbeitgeber im Handwerk gibt es in einem kostenlosen Online-Seminar der IKK classic Versicherung.

Durch Corona-Pandemie, ihre Folgen und Gesetze und Verordnungen tauchten in Betrieben viele Fragen zur Entgelt-Abrechnung auf. Die IKK classic will in einem kostenlosen 90-minütigen Online-Seminar Handlungsempfehlungen zu folgenden Themen geben:

  • Entgelt-Fortzahlung und Erstattungsansprüche
  • Kurzarbeit
  • Sozialversicherung (zum Beispiel Beitragszahlung und -stundung)
  • Steuern und Finanzhilfen

Aufgrund der hohen Nachfrage bietet die Versicherung mehrere Termine an:

  • Dienstag, 31. März, ab 15 Uhr
  • Donnerstag, 2. April, ab 10 Uhr
  • Donnerstag, 2. April, ab 15 Uhr

Für die Teilnahme werde ein PC oder Tablet mit Internetzugang und Audioempfang benötigt. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmer laut IKK classic ihre persönlichen Zugangsdaten und alle weiteren Informationen zum Ablauf per E-Mail.

Anmeldung und weitere Informationen unter: http://www.ikk-classic.de/seminare (jw)

Minijobzentrale hilft bei Zahlungsrückständen

25. März 2020: Am Freitag werden die Sozialversicherungsbeiträge fällig – auch für Minijobber. Minijob-Arbeitgeber müssen sich wegen Zahlungsrückständen keine Sorgen machen.

Kommt es im Lastschriftverfahren für Minijobs jetzt zu Rücklastschriften, so habe das keine unmittelbaren Folgen, teilt die Minijob-Zentrale mit: „Soweit es zu Rücklastschriften kommt, beenden wir das Lastschriftverfahren. Wenn der Zahlungsverzug andauert, erhalten betroffene Arbeitgeber ab dem Beginn des Monats April 2020 von uns eine Mitteilung die auch einen Hinweis auf eine denkbare Stundung beinhaltet.“

Die Minijob-Zentrale werde betroffenen Arbeitgebern „unbürokratisch Zahlungsaufschübe oder Ratenzahlungen einräumen“. Das gelte sowohl für Arbeitgeber, die bereits eine Stundung der Beitragszahlung beantragt haben, wie auch für jene, die sich erst nach Erhalt der Zahlungsaufforderung mit Minijob-Zentrale in Verbindung setzen.

Corona-Hilfsprogramme sollen kurzfristig umgesetzt werden

24. März 2020: Um das geplante Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Corona-Krise rasch zu beraten, kommt der Bundesrat am 25. und 27. März 2020 zu zwei Sondersitzungen zusammen.

Einziger Tagesordnungspunkt am Mittwoch ist die Beratung des Regierungsentwurfs für den Nachtragshaushalt, der die finanziellen Hilfsmaßnahmen absichert. Anschließend wird der Bundestag voraussichtlich am gleichen Tag den Nachtrag in erster, zweiter und dritter Lesung verabschieden.

Am Freitag stehen dann die bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetze des Corona-Pakets auf der Tagesordnung. (jw)

Rettungspaket: 1,2 Billionen Euro gegen die Corona-Krise

Zur Bekämpfung der Corona-Krise will die Bundesregierung finanzielle Hilfen in Höhe von insgesamt 1,2 Billionen Euro bereitstellen. Wie eine Grafik von statista.de zeigt, setzt sich die Summe aus dem Nachtragshaushalt des Bundes 2020, dem neuen Wirtschaftsstabilisierungsfonds und dem erweiterten Garantierahmen für die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammen.

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Im Nachtragshaushalt des Bundes schlägt das mit einer Rekordneuverschuldung in Höhe von 156 Milliarden Euro zu Buche. Darin sind allerdings nicht nur finanzielle Hilfen etwa für Kleinstbetriebe und Soloselbstständige enthalten, sondern auch schon die voraussichtlich geringeren Steuereinnahmen. (jw)

ZDH: Hilfspaket ist notwendig und angemessen

23. März: Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen.

„Die nun vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und damit auch deren Arbeitsplätze sind notwendig, sachgerecht und angemessen“, sagt ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer.

Die vorgesehenen Maßnahmen knüpften durchgängig an die höchst drängenden Problembereiche der Handwerksbetriebe an – von der Liquiditätssicherung bis hin zu notwendigen Erleichterungen im Zivil- und Insolvenzrecht.

Erwartet hätte der ZDH „gleichwohl weitere steuerliche Entlastungsschritte, wie die Rückzahlung der Umsatzsteuersondervorauszahlung sowie die Möglichkeit, auf Antrag die Umsatzsteuervoranmeldungen nur noch vierteljährlich erstellen zu müssen“. Dringender Handlungsbedarf bestehe zudem für die wirtschaftliche Stabilisierung von beruflichen Bildungseinrichtungen. Auch die Frage der Anwendbarkeit von Kurzarbeitergeld für Azubis müsse rasch geklärt werden, fordert der ZDH. (jw)

Zuschüsse für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige geplant

Haushalt, Konjunkturpaket Deutschland

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23. März 2020: Solo-Selbstständigen und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sollen schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfe erhalten, wenn sie von der Corona-Pandemie betroffen sind.

Zu diesem Zweck hat das Bundeskabinett am Montag ein Soforthilfeprogramm für finanzielle Hilfen mit einem Volumen von 50 Milliarden Euro beschlossen.

Das Programm beinhaltet folgende Maßnahmen:

  • Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für 3 Monate.
  • Firmen mit bis zu 10 Mitarbeitern erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate.
  • Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Die Corona-Soforthilfe wird Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Zuschuss solle der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten dienen.

Voraussetzung für den Zuschuss sei es, dass den Betrieben wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona entstanden sind. Unternehmen dürften vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Der wirtschaftliche Schaden müssen nach dem 11. März 2020 eingetreten sein.

In den Eckpunkten der Bundesregierung findet sich zudem ein Hinweis, dass die Hilfe vom Bund auch „komplementär“, also ergänzend zu den Hilfsprogrammen der Bundesländer geplant ist.

Die Bewilligung der Anträge erfolge durch die jeweiligen Bundesländer beziehungsweise Kommunen. (jw)

Grundsicherung als Schutz für Selbstständige geplant

23. März 2020: Die Bundesregierung will Kleinunternehmer und Solo-Selbständigen den Zugang zu Sozialleistungen erleichtern und ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen.

Die Corona-Krise könne auch für Kleinunternehmer und Solo-Selbständige existenzbedrohend werden, die in der Regel kaum über finanzielle Rücklagen verfügen und keinen Zugang zu Sozialleistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld hätten. Daher sollen sie nach Angaben der Bundesregierung die Grundsicherung für Arbeitsuchende in einem vereinfachten Verfahren schnell und unbürokratisch erhalten.

Dazu würden unter anderem die Vermögensprüfungen ausgesetzt und die tatsächlichen Aufwendungen für die Miete als angemessen anerkannt.

Die Regelungen sollen zunächst bis zum 30. Juni 2020 gelten und könnten bei Bedarf bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. (jw)

Vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld beschlossen

23. März 2020: Die Bundesregierung hat eine Verordnung beschlossen, um von der Coronavirus-Pandemie betroffenen Betrieben den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu vereinfachen.

Mit der Verordnung nutzt die Bundesregierung nach eigenen Angaben die im „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ eingeräumten Ermächtigungen, den Bezug von Kurzarbeitergeld zu erleichtern.

  • Für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld gelten nach Angaben der Bundesregierung rückwirkend zum 1. März 2020 folgende Regelungen:
  • Wenn aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle liegt bisher bei 30 Prozent der Belegschaft.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden ("Minusstunden") vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können.
  • Auch Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten. (jw)

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