Foto: thiago - stock.adobe.com
Ärztin mit Mundschutz und Handschuhen

Inhaltsverzeichnis

Corona

Coronavirus: Finanzielle Hilfe für Betriebe

Zuschüsse, Kurzarbeitergeld, Beitragsstundungen, Bürgschaften und zinsgünstige Kredite sollen Handwerksbetrieben helfen, die durch den Coronavirus wirtschaftlich unter Druck geraten.

Auf einen Blick:

  • Zuschüsse vom Bund
  • Zuschüsse der Bundesländer
  • Kurzarbeitergeld
  • Stundung von Sozailversicherungsbeiträgen
  • Bürgschaften
  • Zinsgünstige Kredite

Als Folge des Coronavirus (SARS-CoV-2) kann es in Handwerksbetrieben zu Lieferengpässen, Personalengpässen und Problemen bei der Erledigung von Aufträgen kommen. Hilfe bieten dabei die Förderbanken des Bundes und der Länder, Bürgschaftsbanken und die Arbeitsagentur.

Zuschüsse vom Bund

Solo-Selbstständigen und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sollen schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfe erhalten, wenn sie von der Corona-Pandemie betroffen sind. Bis zu 9.000 Euro gibt es für Betriebe bis 5 Mitarbeiter, bis zu 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern.

Update 30. März: Ab sofort stehen die Gelder für die Corona-Soforthilfe des Bundes bereit. Alle Infos zu den Bundeszuschüssen, Antragsverfahren und eine Liste der Antragsstellen finden Sie hier.

Corona-Soforthilfe der Bundesländer

Fast alle Bundesländer bieten inzwischen eigene Corona-Zuschüsse für Soloselbstständige und kleine Betriebe oder wollen zeitnah damit beginnen. Die Zuschüsse für Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern reichen von 2.500 Euro in Hamburg bis zu 10.000 Euro in Hessen. Für Betriebe mit mehr Mitarbeitern stehen auch höhere Beträge zur Verfügung.

Update 27. März – Hier finden Sie alle Infos und Links zu den Antragsformularen der Bundesländer:

Corona-Soforthilfe: Alle Zuschüsse der Bundesländer im Überblick

In fast allen Bundesländern gibt es jetzt Zuschüsse für von der Corona-Krise betroffene Solo-Selbstständige und Kleinbetriebe. Hier alle Infos für Handwerker.
Artikel lesen

Kurzarbeitergeld bei Coronavirus möglich

Müssen Handwerksbetriebe als Folge des Coronavirus Kurzarbeit anordnen, können sie für die Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen. Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit, dass die üblichen Arbeitszeiten vorrübergehend wesentlich verringert sind. Das könne zum Beispiel der Fall sein, wenn infolge des Coronavirus Lieferungen ausbleiben oder wenn der Betrieb aufgrund staatlicher Schutzmaßnahmen vorübergehend geschlossen wird. Ob ein Betrieb die Voraussetzungen für die Zahlung erfüllt, prüft die jeweils zuständige Agentur für Arbeit.

Update 25. März - Hier finden Sie alle Infos, Formulare und Muster für den Antrag auf Kurzarbeitergeld:

Wie Handwerksbetriebe Kurzarbeit beantragen

Sie wollen wegen des Coronavirus Kurzarbeit für Ihre Mitarbeiter beantragen? Hier finden Sie alle Infos, Formulare und Muster.
Artikel lesen

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

Auch bei den Sozialversicherungsbeiträge gibt es Hilfe: Die gesetzlichen Krankenkassen kündigen erleichterte Möglichkeiten zur Stundung der Beiträge an.

Update 26. März – Hier lesen Sie alle Infos zur Stundung für Sozialversicherungsbeiträge:

Corona: Erleichterte Stundung für Sozialversicherungsbeiträge

Handwerksbetriebe und Selbstständige können sich in der Corona-Krise die Sozialversicherungsbeiträge von den gesetzlichen Krankenkassen stunden lassen. Doch eine Hürde gibt es.
Artikel lesen

Bürgschaften zur Besicherung von Krediten

Zudem können sich die von den Auswirkungen des Coronavirus beeinträchtigte Betriebe kurzfristige Kredite von der Bürgschaftsbank ihres jeweiligen Bundeslandes mit einer Bürgschaft besichern lassen. Eine kostenlose Anfrage für solche Finanzierungsvorhaben können Betroffene mit wenig Aufwand auf dem gemeinsamen Finanzierungsportal der Deutschen Bürgschaftsbanken stellen, berichtet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Die 5 größten Fehler beim Bürgschaftsantrag

Keine eigenen Sicherheiten für eine Investition oder Betriebsübernahme? Hilfe bieten die Bürgschaftsbanken – wenn Sie diese Fehler vermeiden.
Artikel lesen

Zinsgünstige Betriebsmittelkredite

Zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf für Betriebsmittel können betroffene Betriebe die bekannten KfW-Unternehmerkredite und ERP-Gründerkredite bei der KfW beantragen. Darauf weist das Bundeswirtschaftsministerium hin. Auch die Landesförderinstitute bieten zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen an.

Liquidität schonen – das können Sie selbst tun!

In der 11. Folge unseres Podcasts hörWerk geht es um das Thema Liquidität – und wie Handwerksbetriebe unnötig Geld verbrennen. Natürlich mit jeder Menge Expertentipps, wie Sie daran etwas ändern können. Zum Podcast geht es hier:

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos für Ihren Betrieb zum Coronavirus verpassen? Dann melden Sie sich für den Newsletter von handwerk.com an. Hier geht es zur Anmeldung!

Auch interessant:

So bekommen Sie Kredit – auch ohne Sicherheiten!

Keine Sicherheiten, kein Kredit? Oft können die Förderbanken von Bund und Ländern mit Bürgschaften und Haftungsfreistellung helfen. Ein anderes Problem müssen Unternehmer jedoch alleine lösen.
Artikel lesen

[embed]https://www.handwerk.com/wenn-der-chef-ausfaellt[/embed]
[embed]https://www.handwerk.com/coronavirus-im-betrieb-das-muessen-sie-wissen[/embed]

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Voraussetzung für Kurzarbeit: Ab dem 1. Juli muss wieder mindestens ein Drittel der Beschäftigten von Entgeltausfall betroffen sein.

Recht

Aus alt wird neu: Das gilt jetzt bei der Kurzarbeit

Zum 30. Juni 2023 liefen die Sonderregeln für die Kurzarbeit aus. Jetzt gelten wieder die alten Regeln. Hier sind die wesentlichen Änderungen auf einen Blick.

    • Recht, Arbeitsrecht
Thorsten Heitmüller und seine Frau Kirsten. Sie sagen: „Nur miteinander ist das Handwerk stark.“ 

Kurzinterviews

Serie: Gut gemacht! Handwerker verraten ihre Erfolgsrezepte

Viele Wege führen zum Erfolg. Aber welche? In der Fortsetzung der Kurzinterview-Reihe erzählen Selbstständige, was ihren Betrieb ausmacht. Teil 17: Im Gespräch bleiben und Lösungen finden.

    • Strategie
Auf Handwerksbetriebe kommen 2024 etliche Änderungen zu.

Zum neuen Jahr

Mindestlohn, Gerüstbau und Wegegeld: Das ändert sich 2024

Zum Jahreswechsel treten etliche Neuregelungen in Kraft, die Auswirkungen auf das Handwerk haben. Ein Überblick.

    • Personal, Politik und Gesellschaft, Recht
Zum 1. Januar 2024 soll das Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten.

Politik und Gesellschaft

Gebäudeenergiegesetz: Worauf Betriebe jetzt achten müssen

Durch das Gebäudeenergiegesetz kommen nicht nur auf Immobilienbesitzer Änderungen zu. Auch SHK-Betriebe haben ab 2024 neue Pflichten. Worauf müssen sie achten?

    • Politik und Gesellschaft