Auf einen Blick:
- Degressive Abschreibung – das bedeutet höhere Abschreibungen in den ersten Jahren und damit eine finanzielle Entlastung. Wegen der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber die degressive Abschreibung für 2020 und 2021 wieder erlaubt. Jetzt ist eine Verlängerung für alle Investitionen des Jahres 2022 geplant.
- Ein späterer Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist möglich und sinnvoll. Unsere Excel-Tabelle zum Downloaden zeigt Ihnen, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist und wie sich die degressive Abschreibung auswirkt.
Die degressive Abschreibung geht in die Verlängerung: Winkt der Bundesrat das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz am 10. Juni durch, gilt die sogenannte degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) auch für alle Investitionen des Jahres 2022. Das kommt etwas überraschend: Der Finanzausschuss des Bundesrats hatte sich zuletzt kritisch zu einer Verlängerung geäußert, da diese mit „erheblichen Mehrbelastungen für Länder und Gemeinden“ verbunden sei
Für Investitionen in Ihren Betrieb in den Jahren 2020, 2021 und nun auch 2022 können Sie ausnahmsweise die sogenannte degressive Abschreibung nutzen. Sie haben damit jetzt ein Wahlrecht zwischen degressiver und linearer Abschreibung. Das gilt für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, also für Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeug, Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) hat der Gesetzgeber ermöglicht, um investierende Betriebe finanziell zu entlasten. Der Vorteil: höhere Abschreibungen verringern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast.
Unterschied zwischen linearer und degressiver Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung schreiben Sie die Anschaffungskosten in gleichbleibenden jährlichen Beträgen ab. Über wie viele Jahre Sie ein Wirtschaftsgut abschreiben, regeln die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.
Bei der degressiven Abschreibung sinken die Abschreibungen hingegen von Jahr zu Jahr: Am Anfang sind sie höher als bei der linearen Abschreibung, später sinken sie unter den Wert der linearen Abschreibung.
Der Gesetzgeber hat die degressive Abschreibung allerdings begrenzt: auf das 2,5-fache der linearen Abschreibung, maximal jedoch 25 Prozent des Buchwerts.
Beispiel: So wirken sich degressive und lineare Abschreibung aus
Im Januar 2020 investieren Sie 50.000 Euro in eine Maschine mit einer Nutzungsdauer von acht Jahren.
Lineare Abschreibung:
- Abschreibungssatz = 1/Nutzungsdauer. In diesem Beispiel: 1/8 = 12,50 Prozent
- Sie schreiben in den Jahren 2020 bis 2027 pro Jahr 6.250 Euro ab.
Degressive Abschreibung:
- Abschreibungssatz: Das 2,5-fache der linearen Abschreibung wäre in diesem Beispiel 1/8x2,5 = 31,25 Prozent. Das liegt über dem Maximalwert, daher ist der Abschreibungssatz auf 25 Prozent begrenzt.
- In den ersten Jahren können Sie mehr abschreiben als bei der linearen Abschreibung: 12.500 Euro im ersten Jahr, 9.375 Euro im zweiten Jahr … Allerdings sinkt der Abschreibungsbetrag mit dem Restbuchwert.
- Den finanziellen Vorteil haben Sie also in den ersten Jahren.
Beachten Sie dabei, dass die Abschreibung in beiden Fällen im ersten Jahr davon abhängt, in welchem Monat Sie investiert haben. Für jeden Monat können Sie ein Zwölftel des Abschreibungsbetrags steuerlich geltend machen.
Der ideale Zeitpunkt für den Wechsel von degressiver zur linearen AfA
Ein Wechsel zwischen degressiver und linearer Abschreibung ist gemäß Paragraf 7 Abs. 3 EStG möglich. Einen Wechsel von linearer zu degressiver Abschreibung schließt das Gesetz jedoch aus. Damit ist auch klar, dass der Wechsel nur einmal erfolgen kann.
Der richtige Zeitpunkt für den Wechsel von der degressiven Abschreibung ist gekommen, wenn der Abschreibungswert der linearen Abschreibung genauso groß oder größer ist als der Abschreibungswert der degressiven Abschreibung.

In dem Beispiel hat die Maschine im vierten Jahr (2023) bei degressiver Abschreibung noch einen Restbuchwert von 15.820 Euro (Abschreibung: 3.955). Im fünften Jahr (2024) liegt der Restwert bei 11.865 Euro (Abschreibung: 2.966) und sinkt in den folgen Jahren immer weiter.
Der Wechsel im Jahr 2024 zur linearen Abschreibung erlaubt es jedoch, die 15.820 Euro gleichmäßig auf die verbleibenden vier Jahre aufzuteilen: auf jährlich 3.955 Euro.
Download: Excel-Muster für den richtigen Wechsel-Zeitpunkt
Sie wollen selbst testen, wann der richtige Zeitpunkt zum Wechsel ist? Hier können Sie unsere kleine Excel-Tabelle mit einem Beispiel downloaden. In der Tabelle können Sie dann das Beispiel durch Ihre eigenen Daten für Investitionsjahr, Anschaffungskosten und Nutzungsdauer eingeben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sofort voll abschreiben
Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) ist die Entscheidung zwischen linearer und degressiver Abschreibung nicht nötig: Alle Investitionen mit Netto-Anschaffungskosten von maximal 800 Euro können Sie sofort abschreiben. Einzige Voraussetzung: Ein GWG muss selbstständig nutzbar sein. Ein Drucker für 800 Euro, mit dem Sie auch kopieren können, gilt als GWG. Ein PC, der ohne Monitor schon alleine 800 Euro kostet, hingegen nicht.
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Download: Muster Wechsel von degressiver zu linearer Abschreibung (Excel)