Im Dachdeckerhandwerk gibt es zwei verschiedene Branchenmindestlöhne, beide steigen 2020. Darauf haben sich der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bau-Agrar-Umwelt (IG Bau) geeinigt.
Die Lohnuntergrenze für Gesellen – der sogenannte Mindestlohn 2 – steigt demnach zum 1. Januar 2020 um 40 Cent auf 13,60 Euro. Auch die nächste Erhöhung steht schon fest: Von 2021 an wird der Branchenmindestlohn für Gesellen auf 14,10 Euro angehoben.
Abweichend davon gilt im Dachdeckerhandwerk der Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitnehmer. Sie erhalten vom 1. Januar 2020 an 12,40 Euro pro Stunde. Anfang 2021 steigt die Lohnuntergrenze bei Hilfstätigkeiten dann auf 12,60 Euro.
Die Tarifvertragsparteien wollen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Allgemeinverbindlichkeit beantragen. Dadurch sollen die jetzt vereinbarten Branchenmindestlöhne für alle in- und ausländischen Dachdeckerunternehmen gelten, die in Deutschland tätig sind.
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