Bis Ende 2023 sollen laut Bundesbauministerium etwa 500 von 851 Behörden der unteren Bauaufsicht das neue System zur digitalen Antragsstellung nutzen.
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Bis Ende 2023 sollen laut Bundesbauministerium etwa 500 von 851 Behörden der unteren Bauaufsicht das neue System zur digitalen Antragsstellung nutzen.

Politik und Gesellschaft

Digitaler Bauantrag: Einführung kommt bundesweit voran

Mecklenburg-Vorpommern hat beim digitalen Bauantrag vorlegt, neun Bundesländer wollen dieses Verfahren nun übernehmen. Was sagt das Baugewerbe dazu?

Den digitalen Bauantrag gibt es in Mecklenburg-Vorpommern schon seit 2021, dabei handelt es sich um ein vom Bund gefördertes Pilotprojekt. Jetzt soll es laut Bundesbauministerium auch in anderen Bundesländern vorangehen: Der digitale Bauantrag „wird in diesem Jahr weiteren Ländern zur Verfügung gestellt“, heißt es bei Twitter. Etwa 500 von 851 Behörden der unteren Bauaufsicht sollen das neue System zur digitalen Antragsstellung bis Ende 2023 nutzen, so das Ministerium.

„Das ist auf jeden Fall ein wichtiger Schritt in die digitale Richtung“, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Seiner Einschätzung nach „ist es aber noch ein langer Weg“.

Das von Mecklenburg-Vorpommern entwickelte System wollen laut Bundesbauministerium neun Bundesländer übernehmen:

  • Baden-Württemberg,
  • Bremen,
  • Niedersachsen,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Saarland,
  • Sachsen,
  • Sachsen-Anhalt und
  • Schleswig-Holstein.

Doch es gibt auch Bundesländer, die andere Wege beschreiten. Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Thüringen entwickelten eigene Systeme, so der ZDB. „Das bedeutet, es existieren von Beginn an unterschiedliche Plattformen, auf denen Bauherren, Bauunternehmen und Architekten ihre Unterlagen hochladen“, sagt Pakleppa. „Besser wäre es gewesen, die Länder hätten sich auf ein einheitliches Format verständigt.“

Pakleppa kritisiert zudem, dass eine Vorgabe fehlt, bis wann der digitale Bauantrag für alle Bundesländer verbindlich wird. Er plädiert für eine Übergangsfrist: „Danach müsste die Einreichung digitaler Bauanträge in jedem Amt möglich sein.“

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