Auf einen Blick:
- Laut einem aktuellen Urteil soll die Aufzeichnung für Arbeitgeber in der EU künftig zur Pflicht werden.
- Aktuell hat das Urteil noch keine direkten Auswirkungen für Arbeitgeber. Es besteht derzeit also kein Druck, ein System zur Zeiterfassung anzuschaffen.
- In Deutschland muss die Politik die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) jetzt umsetzen. Wann sich die Rechtslage hierzulande ändern wird, steht noch nicht fest.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen die EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber künftig dazu verpflichten, die geleistete tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Landauf, landab sorgt dieses Urteil derzeit für Aufsehen. Viele fürchten nun die Rückkehr der Stechuhr. Das Urteil wirft viele Fragen auf – hier die Antworten.
Welche unmittelbaren Folgen hat das EuGH-Urteil?
Noch hat das Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen. „Das EuGH-Urteil richtet sich an die EU-Mitgliedstaaten“, erläutert Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen. Die müssten nun gesetzliche Vorschriften schaffen, mit denen Arbeitgeber verpflichtet werden, die täglich effektiv geleistete Arbeitszeit zu dokumentieren.
Dafür haben die Luxemburger Richter den Mitgliedstaaten aber auch schon signalisiert, dass sie Spielraum haben. So dürften sie zum Beispiel auf die Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder die Eigenheiten bestimmter Unternehmen – wie zum Beispiel ihre Größe – Rücksicht nehmen.
„Die Bundesregierung ist jetzt in der Pflicht, diese Vorgaben durch Vorlage eines Gesetzesentwurfs umzusetzen“, bestätigt Sören Langner, der als Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Berlin arbeitet. Wie das genau aussehen werde, sei unklar: „Vermutlich geschieht dies durch eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes oder einer begleitenden Verordnung“, sagt der Jurist. Handlungsbedarf für Unternehmer sieht er deshalb aktuell nicht. Juristin Höltkemeier weist allerdings darauf hin, dass Handwerkern zum Teil etwas anderes suggeriert werde.
Müssen Arbeitgeber jetzt Zeiterfassungssysteme anschaffen?
„Die ersten Anbieter von elektronischen Zeiterfassungssystemen drängen mit Angeboten auf den Markt“, berichtet Höltkemeier. Das Problem daran: „Die Dienstleister verweisen in ihren Angeboten auf die neue Rechtslage“, so die Juristin. Doch das sei schlicht falsch. „Es gibt aktuell keinen Handlungsdruck für Betriebe, weil sich die Rechtslage in Deutschland aktuell nicht geändert hat.“ Eine Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung von Arbeitszeiten gäbe es derzeit nicht. „Es wäre also vorauseilender Gehorsam, wenn Betriebe jetzt in solche elektronischen Systeme investieren“, sagt die Juristin.

Ein EuGH-Urteil, das für Aufsehen sorgt:
Mitte Mai haben die Luxemburger Richter entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber künftig dazu verpflichten müssen, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren.
Erste Anbieter von Zeiterfassungssystemen drängen laut Juristin Cornelia Höltkemeier schon mit Angeboten auf den Markt:
„Die Dienstleister verweisen in ihren Angeboten auf die neue Rechtslage“, sagt die Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen. Doch das sei schlicht falsch, denn die Rechtslage habe sich aktuell nicht geändert.
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