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Zwei Beamte bei der Zollkontrolle

Inhaltsverzeichnis

Jahresbilanz des Zolls 2019

FKS deckt rund 10 Prozent mehr Mindestlohnverstöße auf

Mehr Kontrollen, mehr eingeleitete Verfahren: Der Zoll hat seine Bilanz für 2019 vorgelegt. Ein Prüfungsschwerpunkt lag auf der Baubranche.

Auf einen Blick:

  • Der Zoll hat im vergangen Jahr insgesamt mehr als 54.000 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt, damit ist die Zahl der Kontrollen leicht gestiegen.
  • Aufgedeckt haben die Fahnder unter anderem Mindestlohnverstöße – deren Zahl ist laut Zoll 2019 um rund 10 Prozent gestiegen.
  • Mehr als 23 Prozent der Arbeitgeberprüfungen wurden im Bauhaupt- und Baunebengewerbe durchgeführt. Häufigster Grund für Strafverfahren gegen Baubetriebe waren Beitragsvorenthaltungen.
  • In Friseur- und Kosmetiksalons fanden rund 4 Prozent der Arbeitgeberkontrollen statt. Häufigster Grund für Ordnungswidrigkeitsverfahren waren dort Mindestlohnverstöße, wie etwa Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht.

Zahlen Arbeitgeber die vorgeschriebenen Mindestlöhne und haben sie alle Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet? Auf Fragen wie diese suchen die Fahnder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei Arbeitgeberprüfungen eine Antwort. 2019 hat die Sondereinheit des Zolls 54.733 solcher Prüfungen vorgenommen. Das sind 1.242 Prüfungen mehr als im Vorjahr, wie aus der Jahresbilanz des Zolls für 2019 hervorgeht. Hier die Ergebnisse im Überblick:

  • Wegen Straftaten leitete die FKS im vergangenen Jahr 115.000 Ermittlungsverfahren ein. Damit kletterte deren Zahl im Vergleich zu 2018 um fast 4.000 Verfahren.
  • Die Zahl der wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleiteten Verfahren stieg um 2.900 auf 31.366. Einen Schaden von 755,4 Millionen Euro deckten die Zollfahnder im Rahmen straf- und bußgeldrechtlicher Ermittlungen auf.
  • Die Steuerschäden, die die Länderfinanzverwaltungen mit Hilfe von Erkenntnissen des Zolls ermittelten, lagen bei 45,8 Millionen Euro. Im Vergleich zu 2018 ist das ein Plus von 13,4 Millionen Euro.

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Plus um rund 10 Prozent bei Verstößen gegen gesetzlichen Mindestlohn

Wie der Zoll mitteilt, ist die Zahl der aufgedeckten Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn um rund 10 Prozent gestiegen. Sie liegen damit jetzt bei knapp 5.000

So schneidet die Baubranche bei den FKS-Prüfungen ab

Wie einzelne Branchen bei den Prüfungen der FKS abschneiden, zeigt die Jahresbilanz 2019 nicht. Doch auf Anfrage von handwerk.com hat der Zoll Zahlen zur Verfügung gestellt. Demnach gab es im Bauhaupt- und Baunebengewerbe 2019 rund 12.700 Arbeitgeberprüfungen. Das entspricht einem Anteil von rund 23 Prozent an den insgesamt durchgeführten Prüfungen der FKS.

Gegen Betriebe aus dem Bau- und Baunebengewerbe leitete sie im vergangenen Jahr gut 10.000 Verfahren wegen Straftaten ein. Häufigster Grund dafür waren Beitragsvorenthaltungen, die beinahe die Hälfte der Verfahren ausmachten. Gut jedes Vierte Verfahren wurde wegen illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel aufgenommen.

Wegen Ordnungswidrigkeiten initiierte die FKS auf dem Bau 2019 insgesamt 5.726 Verfahren. Mit Abstand am häufigsten waren Verstöße gegen den Mindestlohn sowie Verstöße gegen die vom Arbeitnehmerentsendegesetz vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen der Anlass dafür. Deshalb wurde knapp jedes fünfte Verfahren eingeleitet.

Elektro-, Gerüstbau- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gesondert erfasst

Nicht enthalten sind in den Zahlen für das Bauhaupt- und Nebengewerbe die Ergebnisse für das Elektrohandwerk, das Gerüstbauerhandwerk sowie das Maler- und Lackiererhandwerk. Denn diese Gewerke werden laut Zoll seit Sommer 2018 gesondert erfasst – somit liegen dort erstmals Ergebnisse für ein ganzes Kalenderjahr vor.

  • Im Elektrohandwerk führte die FKS demnach 620 Kontrollen durch. Dort wurden 222 Strafverfahren und fast ebenso viele Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet.
  • Im Gerüstbauerhandwerk lag die Zahl der Arbeitgeberprüfungen bei 109. Die FKS leitete in diesem Gewerk 160 Strafverfahren ein. Hinzu kommen 47 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten.
  • Im Maler- und Lackiererhandwerk zog die Sondereinheit des Zoll 409 Arbeitgeberprüfungen durch. Dort initiierte sie 202 Verfahren wegen Straftaten. Die Zahl der Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten lag bei 117.

Die häufigsten Verstöße in Friseur- und Kosmetiksalons

Auch andere Branchen hat die FKS 2019 unter die Lupe genommen – aus dem Handwerk gilt das etwa für die Friseur- und Kosmetiksalons. Dort waren es 2.359 Arbeitgeberprüfungen. Das entspricht einem Anteil von rund 4 Prozent an den insgesamt durchgeführten Prüfungen.

Insgesamt leitete der Zoll in der Branche 876 Strafverfahren ein. Häufigste Gründe dafür waren Beitragsvorenthaltungen mit insgesamt 326 Verfahren sowie knapp 300 Verfahren wegen illegalem Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel.

Zudem deckte die FKS in Friseur- und Kosmetiksalons diverse Ordnungswidrigkeiten auf – das hatte 657 Verfahren zur Folge. Mit 291 Verfahren waren die meisten davon auf Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung beziehungsweise ohne Aufenthaltstitel zurückzuführen. Am zweithäufigsten leitete die FKS Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ein – darunter 149 wegen Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten und 110 wegen nicht gezahltem Mindestlohn.

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