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Für 2021 steht die Anhebung der Mindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk schon lange fest, jetzt wurden diese Lohnuntergrenzen auch für allgemeinverbindlich erklärt

Lohngruppe 1 und 6

Gebäudereinigung: Mindestlöhne sind allgemeinverbindlich

Das Bundesarbeitsministerium hat die Mindestlöhne für die Gebäudereinigung allgemeinverbindlich erklärt. So entwickeln sie sich von 2021 bis 2023.

Die Tarifpartner im Gebäudereiniger-Handwerk hatten sich bereits im November 2020 auf neue Branchenmindestlöhne geeinigt. Wie der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) jetzt mitteilt, sind die Lohnuntergrenzen für die Lohngruppen 1 und 6 nun für allgemeinverbindlich erklärt worden.

  •  Bei der Lohngruppe 1 handelt es sich um den Einstiegs-Branchenmindestlohn. Für 2021 liegt er bundesweit bei 11,11 Euro pro Stunde. Bis 2023 steigt diese Lohnuntergrenze um 10,7 Prozent und liegt dann bei 12 Euro.
  • Mit der Lohngruppe 6 gibt es eine weitere Lohnuntergrenze im Gebäudereiniger-Handwerk. Anspruch darauf haben Mitarbeiter in der Fassaden- und Glasreinigung sowie Gesellen. Dieser Branchenmindestlohn beträgt aktuell 14,45 Euro. Bis 2023 steigt er dann auf 15,20 Euro steigen.

Die Branchenmindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk liegen damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn, der aktuell 9,50 Euro pro Stunde beträgt.

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„Die Allgemeinverbindlichkeit sorgt innerhalb unseres personalintensiven Dienstleistungshandwerks für fairen Wettbewerb“, sagt Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich. „Unsere Branche bietet, zusammen mit dem seit 2020 allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag, so attraktive Tarifkonditionen wie nie zuvor.“

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