Die Tarifpartner im Gebäudereiniger-Handwerk hatten sich bereits im November 2020 auf neue Branchenmindestlöhne geeinigt. Wie der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) jetzt mitteilt, sind die Lohnuntergrenzen für die Lohngruppen 1 und 6 nun für allgemeinverbindlich erklärt worden.
- Bei der Lohngruppe 1 handelt es sich um den Einstiegs-Branchenmindestlohn. Für 2021 liegt er bundesweit bei 11,11 Euro pro Stunde. Bis 2023 steigt diese Lohnuntergrenze um 10,7 Prozent und liegt dann bei 12 Euro.
- Mit der Lohngruppe 6 gibt es eine weitere Lohnuntergrenze im Gebäudereiniger-Handwerk. Anspruch darauf haben Mitarbeiter in der Fassaden- und Glasreinigung sowie Gesellen. Dieser Branchenmindestlohn beträgt aktuell 14,45 Euro. Bis 2023 steigt er dann auf 15,20 Euro steigen.
Die Branchenmindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk liegen damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn, der aktuell 9,50 Euro pro Stunde beträgt.
„Die Allgemeinverbindlichkeit sorgt innerhalb unseres personalintensiven Dienstleistungshandwerks für fairen Wettbewerb“, sagt Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich. „Unsere Branche bietet, zusammen mit dem seit 2020 allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag, so attraktive Tarifkonditionen wie nie zuvor.“
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