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Ärger mit der Bank

Geldwäschegesetz: Riskante Bargeschäfte

Erst haben sie ihn ausgefragt, dann angezeigt und am Ende seine Konten gekündigt. Weil die Geschäfte von Schlossermeister Stefan Priesmeier nicht ins Schema seiner Banker passten, meldeten sie ihn der Kripo. Der Verdacht: Geldwäsche. Die Beweise: dürftig.

von Jörg Wiebking

Verdachtsanzeige wegen Geldwäsche: Längst hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Schlossermeister Stefan Priesmeier aus Braunschweig eingestellt. Doch so richtig freuen kann sich der Handwerker darüber nicht. Dafür ist sein Ärger zu groß. Darüber, wie leicht ihn seine Banken bei der Kripo angeschwärzt haben. Und wie wenig so ein Bankgeheimnis eigentlich wert ist.

Im Sommer 2008 wollte er in ein Auto investieren, um es wieder zu verkaufen, berichtet Priesmeier, ein Liebhaberstück #150; es ging um viel Geld. #132;Und es ist durchaus üblich, dass man sich für ein lohnendes Geschäft die nötige Liquidität teilweise auf dem Darlehensweg besorgt. #147; Also habe er sich Geld von einem Freund geliehen, seine gesamte Barschaft eingezahlt #150; auch das nicht wenig, und Geld von der Hypovereinsbank zur Deutschen Bank transferiert. Alles, um auf einem Konto über den benötigten sechsstelligen Betrag verfügen zu können. #132;Mir war schon klar das dies seltsam wirken könnte #147;, räumte der Unternehmer ein und ließ sich daher bei der Deutschen Bank beraten, um Konflikte mit dem Geldwäschegesetzt zu vermeiden. Darauf sei bei Inlandsüberweisungen nichts besonderes zu beachten, habe es dort geheißen. Nur bei Bargeldeinzahlungen auf ein Bankkonto sei ein Herkunftsnachweis fällig. Den Herkunftsnachweis hatte er den Tasche, aber den habe bei der Hypovereinsbank niemand sehen wollen.

Doch irgendwie kam die Sache ins Stocken. #132;Ich wunderte mich, warum die Geldüberweisung meines Freundes nicht eintraf. #147; Die Beschwerde bei seinem Bankberater habe dazu geführt, dass das Geld schließlich gutgeschrieben und ausgezahlt wurde. #132;Ich dachte, nun wäre alles geklärt #147;, doch Banken sahen dies wohl anders: Laut Ermittlungsakten tauschten sie sich untereinander über Priesmeier aus, hielten seine Angaben nicht für glaubwürdig. Ihre Anzeigen samt Kontoauszügen und Beschreibungen von Priesmeiers Finanzgebahren landeten bei der Kripo. Drei Monate später stellte die Staatsanwaltschaft Braunschweig die Ermittlungen ein. Da hatte die Deutsche Bank längst Priesmeiers Konten ohne Angaben von Gründen gekündigt. Auch gegenüber dieser Zeitung wollte sich die Bank nicht äußern, ebenso wenig wie die Hypovereinsbank.

Zahlungen blockiert

Wie schnell so ein Geldwäscheverdacht die Existenz eines Unternehmens bedrohen kann, berichtet Rechtsanwalt Ingo Minoggio aus Münster: #132;Im Verdachtsfall kann es so weit gehen, dass ein Kreditinstitut Zahlungen blockieren muss, bis die ermittelnde Behörde entscheidet."Ob dabei wichtige Aufträge verloren gehen, spielt keine Rolle. Hinzu komme der Imageschaden, wenn die Kripo im Umfeld ermittelt, weiß Minoggio.

Banken müssen ermitteln

In Verdacht geraten kann schon, wer mehr als 15 000 Euro in bar auf ein Konto einzahlt oder sonst irgendwie auffällige Kontenbewegungen verursacht. Dann muss die Bank gemäß Geldwäschegesetz (GwG) die Identität des Kunden und die Herkunft des Geldes überprüfen. #132;Dabei kann es schnell mal vorkommen, dass Bankmitarbeiter die wirtschaftlichen Motive einer eigentlich völlig legalen Transaktion einfach nicht verstehen. #147; Die Folgen seien fatal: Die müsse dann Bank Verdachtsanzeige erstatten #150; #132;ohne den Kunden vorher zu informieren #147;, wie Minoggio betont. Gemäß GwG ist sie sogar verpflichtet, die Bankverbindung zu kündigen, falls sie Zweifel an den Angaben des Kunden hat.

Klartext reden

Minoggio rät Bankkunden dazu, die Bank offensiv zu informieren, wenn es um höhere Beträge geht: #132;Dann sollten sich Betroffene die Bank ins Haus holen, ihr die Geldbewegungen darstellen und das Geschäftsmodell begründen. #147; Auch vor klaren Worten sollten sich Bankkunden bei der Gelegenheit nicht scheuen. Minoggio rät, das Informationsangebot gleich mit einer klaren Ansage zu verbinden: #132;Die Bank darf fragen, was sie will, aber wenn es eine einzige Anzeige gibt, dann sollte sie wissen, dass der Kunde die Geschäftsbeziehung kündigt. #147;

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