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Das Arztgeheimnis schützt Versicherte nicht, denn Versicherungen bestehen bei Vertragsabschluss auf der Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht.

Inhaltsverzeichnis

Gesundheitsprüfung

So kommen Versicherer falschen Angaben auf die Spur

Egal ob Krankentagegeld oder Berufsunfähigkeit: Wer bei der Gesundheitsprüfung unvollständige oder falsche Angaben macht, wird am Ende nichts bekommen.

  • Unvollständige oder falsche Angaben in der Gesundheitsprüfung führen regelmäßig dazu, dass Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherungen im Leistungsfall die Zahlung verweigern.
  • Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der Versicherer jede noch so kleine Auslassung und jeden Fehler entdeckt – durch Zugriff auf Ihre Unterlagen bei Ärzten und Krankenkassen.
  • Irrtümer, Missverständnisse oder falsches Vertrauen auf den Makler beim Ausfüllen des Fragebogens gehen dabei meist zur Ihren Lasten.
  • Was hilft: Besorgen Sie sich für den Gesundheitsfragbogen Ihre Arztunterlagen und lassen Sie sich bei Unsicherheiten unabhängig beraten.

Gesundheitsprüfungen von Versicherungen haben es in sich: Umfangreiche Fragebögen, viele detaillierte Fragen, auch über lange zurückliegende Erkrankungen – wer kann sich daran noch genau erinnern? Wer die Fragen nicht gewissenhaft beantwortet oder schummelt, muss mit schwerwiegenden Folgen rechnen: Im Leistungsfall sei die Gefahr groß, dass der Versicherer dies herausfindet und die Zahlungen verweigert, warnt Alexander Beurmann von der Versicherungsberater-Kanzlei Falken Sammer Depper in Hamburg.

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Kampf um die Leistung: Für die Versicherer geht es um viel Geld

Ob die Gesundheitsangaben im Antrag stimmen, überprüfen die Versicherer im Normalfall erst, wenn sie zahlen sollen. Dann gehe es für die Versicherung „um richtig viel Geld“, sagt Beurmann, „wenn zum Beispiel ein Berufsunfähigkeitsversicherung die nächsten 30 Jahre lang 2.000 Euro im Monat zahlen soll“.

Die Versicherer suchen dann nach einer „Anzeigenpflichtverletzung“ – also nach falschen oder unvollständigen Angaben des Versicherten zu seiner Gesundheit. „Wenn ein Versicherer den Verdacht einer Anzeigenpflichtverletzung hat, wird er dem Versicherungsnehmen grobe Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung vorwerfen und vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten“, erklärt der Experte.

Aus Sicht des Versicherers seien die Chancen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung in der Gesundheitsprüfung „nicht gering“. Deswegen „stürzen sie sich auf diese Angaben“, so Beurmann.

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So finden Versicherer falsche Angaben heraus

Versicherer haben mehrere Quellen, die sie im Leistungsfall für die Überprüfung der Gesundheitsangaben nutzen können:

  • Fragebogen: „Die Fragen haben teilweise bis zu 80 Seiten und je genauer eine Versicherung fragt, desto leichter schleichen sich  auch Fehler ein“, berichtet Beurmann. In umfangreicheren Bögen könnten auch Kontrollfragen auftauchen, zur Überprüfung vorheriger Antworten.
  • Aufhebung der Schweigepflicht: Versicherer bestehen nach Beurmanns Angaben auf der Entbindung der Ärzte und Krankenkassen des Versicherungsnehmers von der Schweigepflicht. So hätten sie leichten Zugriff auf alle notwendigen Informationen. „Spätestens in den Unterlagen der Krankenversicherung würde es auch auffallen, wenn ein Arzt nicht angegeben wurde.“ In den Unterlagen der Ärzte fänden sich dann auch Informationen zu im Fragebogen vergessenen Angaben.

Beurmann rät auch davon ab, Gesundheitsprobleme für sich zu behalten. „Nehmen wir zum Beispiel eine Migräne, die ein Heilpraktiker behandelt hat und dessen Rechnungen man nicht bei der Kasse eingereicht hat. Auf diese Informationen hat die Versicherung zunächst keinen Zugriff. Doch wenn die Kopfschmerzen später wiederkommen und man zum Arzt geht, dann informiert man ihn natürlich über frühere Anfälle. Das taucht dann im Anamnesebogen auf – und so erfährt es der Versicherer.“

Irrtümer und falsches Vertrauen sind riskant

Falsche Angaben in der Gesundheitsprüfung können verschiedene Gründe haben. Doch das interessiert die Versicherer nicht. Auch vor Gericht haben Versicherte damit meist schlechte Karten, warnt Beurmann.

So hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe einem Bauschlosser die Berufsunfähigkeitsrente aberkannt, weil er in der Gesundheitsprüfung unter anderem zwei vier Jahre zurückliegende Krankschreibungen wegen eines Hexenschusses nicht angegeben hatte. Der Schlosser war der Auffassung gewesen, dass Rückenschmerzen keine Krankheit seien, sondern eine kurzfristige Überlastung. Das Gericht sah das anders. (Urteil vom 5. Februar 2013, Az. 12 U 140/12)

In einem anderen Fall hatte ein Versicherter den Fragebogen mit einem Versicherungsmakler zusammen ausgefüllt und darauf vertraut, dass dann alles richtig sei. Weil jedoch die Versicherung später falsche Angaben entdeckte und nicht zahlen wollte, verklagte der Versicherte den Makler. Das OLG Braunschweig lehnte eine Haftung des Maklers ab: Haftbar machen könne man einen Makler nur, wenn es für ihn beim gemeinsamen Ausfüllen offensichtliche Anhaltspunkte für unvollständige oder falsche Angaben gegeben hätte. (Beschluss vom 28. Dezember 2018, Az.: 11 U 94/18)

Arztunterlagen besorgen und unabhängig beraten lassen

Um das Risiko einer Anzeigenpflichtverletzung in der Gesundheitsprüfung so gering wie möglich zu halten, rät Beurmann zu zwei Maßnahmen:

  •  „Besorgen Sie sich für die Beantwortung der Gesundheitsfragen unbedingt die Akten Ihrer Ärzte.“ Denn niemand könne sich zuverlässig an alle Vorerkrankungen erinnern, die in einer Gesundheitsprüfung abgefragt werden. Die Angaben in den Arztunterlagen sollten sie zudem prüfen, denn sie können Fehler enthalten, die der Arzt dann korrigieren sollte.
  • Lassen Sie sich unabhängig beraten. Der Arzt komme dafür allerdings nicht infrage, weil der Gesundheitsfragen aus rein ärztlicher Sicht einschätze und nicht aus Versicherungssicht. „Da kann man leicht daneben liegen“, warnt Beurmann.

Eine Anlaufstelle für eine unabhängige Beratung sind die Verbraucherschutzzentralen. Weil es sich bei den Gesundheitsversicherungen um private Policen handelt, können sich hier auch Selbstständige beraten lassen. Eine Alternative ist die Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsberater auf Honorarbasis. Während Versicherungsvermittler und -makler bei Vertragsabschluss Geld von Versicherern bekommen, erhalten Versicherungsberater ihr Geld nur vom Kunden.

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