Mehr als ein Jahr ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jetzt in Kraft und noch immer tauchen Fragen zum neuen Datenschutzrecht auf. Das bekommt auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) zu spüren. Sie hat die Antworten auf die häufigsten Fragen mit einem FAQ beantwortet, das unter www.lda.bayern.de zu finden ist.
Darunter sind auch diverse Fragen, die für Unternehmer relevant sind. Dazu gehören zum Beispiel Fragen wie:
- Dürfen Kartendienste wie Google Maps auf der Website eingebunden werden?
- Darf Whatsapp für die Kommunikation innerhalb des Unternehmens eingesetzt werden?
- Wie muss ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gestaltet sein?
- Wann liegt eine Auftragsverarbeitung vor?
- Dürfen Vermieter die Telefonnummer von Mietern an einen Handwerker weitergeben?
- Darf ein Unternehmen den Personalausweis von Mitarbeitern kopieren?
- Sind Steuerberater Auftragsverarbeiter?
- Ist Postwerbung erlaubt?
- Wie lange dürfen die Daten von Bewerbern gespeichert werden?
Nutzer, die nicht alle Fragen und Antworten lesen wollen, haben die Möglichkeit, das FAQ nach diversen Themenfeldern zu filtern. Zur Wahl stehen etwa Themen wie Beschäftigtendatenschutz, Werbung, Fahrzeugdaten oder Informationspflichten.
Dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht zufolge wird die Seite ständig weiterentwickelt und ergänzt.
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